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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,461
BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81 (https://dejure.org/1984,461)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1984 - 1 C 59.81 (https://dejure.org/1984,461)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 1 C 59.81 (https://dejure.org/1984,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung erheblicher Belange - Generalprävention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 591
  • DVBl 1984, 788
  • DÖV 1985, 400
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Einem Ausländer, der sich auf Grund eines erfolglos gebliebenen Asylantrags im Bundesgebiet aufhält, kann die Aufenthaltserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde aus generalpräventiven Gründen versagt werden (wie Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).

    Zwar greife nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - die Negativschranke nicht schon deswegen ein, weil durch die Anwesenheit eines erfolglosen Asylbewerbers andere Ausländer angereizt werden könnten, sich ebenfalls mit unbegründeten Asylanträgen einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet zu verschaffen.

    Dieser Grundsatz gilt, wie im Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34) näher ausgeführt ist, auch in Fällen der vorliegenden Art.

    Diese Ermessenserwägung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - (…a.a.O.) dargelegt hat, rechtlich nicht zu beanstanden.

    Dies hat das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    16 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet, den aus dem angeblichen Verfolgungsland kommenden Asylbewerbern Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Klärung ihrer Asylberechtigung nicht zu verwehren (BVerwGE 62, 206 [BVerwG 19.05.1981 - 1 C 168/79]).

    Sieht man die Einreise des Asylbewerbers ohne den sonst erforderlichen Sichtvermerk unabhängig vom Ausgang des Asyl Verfahrens als rechtmäßig an, so entspricht dies übrigens der gesetzlichen Regelung, daß auch sein Aufenthalt unabhängig vom Ausgang des Asyl Verfahrens für dessen Dauer gestattet ist (vgl. § 19 Abs. 1 AsylVfG; zur früheren Rechtslage § 40 Abs. 1 AuslG a.F. und BVerwGE 62, 206).

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Ein etwaiger Anhörungsfehler wäre aber im Widerspruchsverfahren geheilt worden (BVerwGE 66, 111).
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung der Streitwertbeschlüsse der Vorinstanzen für jeden Rechtszug auf 8.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80) genügt es für diesen Ausweisungstatbestand - wie auch für die vom Gesetzgeber ähnlich formulierte Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (vgl. dazu etwa BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]) - nicht, daß der Ausländer in der Vergangenheit (erhebliche) Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt hat.
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24 …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Sinn einer Duldung ist es, dem Ausländer den Aufenthalt ohne Gesetzesverstoß zu ermöglichen, weil gewichtige, insbesondere humanitäre oder politische Gründe seine Abschiebung zeitweise hindern (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]).
  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Voraussetzungen für einen …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Ausländerbehörde die Einreise eines Asylsuchenden aus dem Verfolgungsland ohne den sonst erforderlichen Sichtvermerk grundsätzlich nicht als illegal werten (Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7; Beschluß vom 28. April 1981 - BVerwG 9 B 751.81 - Buchholz 402.24 § 38 AuslG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 6.77
    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 6.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 80) genügt es für diesen Ausweisungstatbestand - wie auch für die vom Gesetzgeber ähnlich formulierte Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (vgl. dazu etwa BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]) - nicht, daß der Ausländer in der Vergangenheit (erhebliche) Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt hat.
  • BVerwG, 28.04.1981 - 9 B 751.81

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "nächste Asylbehörde" in § 38 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Ausländerbehörde die Einreise eines Asylsuchenden aus dem Verfolgungsland ohne den sonst erforderlichen Sichtvermerk grundsätzlich nicht als illegal werten (Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7; Beschluß vom 28. April 1981 - BVerwG 9 B 751.81 - Buchholz 402.24 § 38 AuslG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers bzw. Asylberechtigten - Auslegung …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81
    Er war nämlich als Asylsuchender, der unmittelbar aus dem angeblichen Verfolgungsland kam (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 227.79 - Buchholz 402.24 § 40 AuslG Nr. 3), vom Sichtvermerkszwang befreit.
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …

    Sinn der Duldung ist es, den nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Aufenthalt ohne strafrechtliche Sanktion (vgl. § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ) zu lassen, weil gewichtige, insbesondere humanitäre oder politische Gründe eine Abschiebung zeitweise hindern (BVerwGE 59, 13 [17]; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103 S. 87).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bei …

    Bereits zum Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Asylsuchende, die unmittelbar aus dem angeblichen Verfolgungsland einreisen, grundsätzlich keines Sichtvermerks bedürfen, unabhängig davon, ob ihr Asylantrag sich als begründet erweist oder nicht, und die Ausländerbehörde die Einreise eines Asylsuchenden aus dem Verfolgungsland ohne den sonst erforderlichen Sichtvermerk grundsätzlich nicht als illegal werten dürfe (BVerwG, Urt. v. 15.05.1984 - BVerwG 1 C 59.81 -, juris, RdNr. 19 ff.).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender …

    Der Asylsuchende darf daher grundsätzlich ohne einen sonst erforderlichen Sichtvermerk aus dem Verfolgungsland in das Bundesgebiet einreisen (BVerwGE 62, 206 ; Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103).
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