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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2603
BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81 (https://dejure.org/1982,2603)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1982 - 1 CB 2.81 (https://dejure.org/1982,2603)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 1 CB 2.81 (https://dejure.org/1982,2603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Zahlungsrückstände - Anforderungen an die Position eines selbstständigen Gewerbetreibenden - Vorliegen einer Unzuverlässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine …

    Rn. 44 - 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO.

    Rn. 50 - 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. April 2009.

    Rn. 54 Vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10676/10

    Gewerbetreibender; Insolvenz; gewerbebezogene Unzuverlässigkeit; steuerrechtliche …

    Vielmehr ist die erweiterte Gewerbeuntersagung bereits dann erforderlich, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die ein Ausweichen auf solche Tätigkeiten ausschließen (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 A 830/07 -, juris).

    Hierfür reicht es aus, wenn der Verwaltungsentscheidung zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch darauf erstrecken soll (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    Rn. 37 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38 = juris, Rdn 35; OVG NRW, Urteil vom 12. April 2011 - 4 A 1449/08 -, a. a. O. = juris, Rdn. 37 f. mit weiteren Nachweisen.
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