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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2213
VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922 (https://dejure.org/2003,2213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2003 - 1 CS 02.1922 (https://dejure.org/2003,2213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 1 CS 02.1922 (https://dejure.org/2003,2213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltliche Prüfung eines Beschwerdegrundes; Fristgerechte Darlegung der Beschwerdegründe; Rüge ohne Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung; Bei der angefochtenen Entscheidung nicht berücksichtigte Gründe; Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2043 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 632
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Diese verschärften Anforderungen sind ein Ausgleich dafür, dass für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Erfordernis der Beschwerdezulassung weggefallen und die Frist für die Begründung der Beschwerde auf einen Monat verlängert worden ist (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

    Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

  • VGH Bayern, 22.08.2002 - 1 CS 02.1547
    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Diese verschärften Anforderungen sind ein Ausgleich dafür, dass für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Erfordernis der Beschwerdezulassung weggefallen und die Frist für die Begründung der Beschwerde auf einen Monat verlängert worden ist (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

    Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Unabhängig davon ist nicht schlüssig dargelegt, dass die hohen Anforderungen an eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch eine Bebauung mit einem Einmauerungseffekt (vgl. BVerwG vom 13.8.1981 DVBl 1981, 928 = BRS 38 Nr. 186 zu einem 15 m von einem zweigeschossigen Wohnhaus entfernten teils sechs-, teils zwölfgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus) vorliegen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
    Die unsubstantiierte Behauptung, die Baugenehmigung sei unbestimmt und schließe eine Verletzung der Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen nicht aus, wird dem Begründungserfordernis nicht gerecht (vgl. auch OVG SH vom 31.7.2002 NJW 2003, 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 5 S 605/16

    Nachbarklage gegen Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft nahe eines …

    Ergibt die darauf beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts, dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat es umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (…vgl. Beschluss des Senats vom 23. Juni 2016 - 5 S 634/16 -, juris, Rn. 3 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, …und Beschluss vom 14. März 2013 - 8 S 2504/12 -, juris, Rn. 11 , m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632).
  • VGH Hessen, 26.03.2025 - 3 B 1615/23

    Notwendigkeit eines Vander Elst-Visums zur Einreise für drittstaatsangehörige …

    Zur Wahrung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs sind dann ausnahmsweise auch erstinstanzlich geltend gemachte Gründe im Beschwerdeverfahren zu prüfen (…Senatsbeschluss vom 7. November 2024 - 3 B 1575/23 -, juris Rn. 16 ; OVG Weimar, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris 1. Leitsatz; VGH München, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 CS 02.1922 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

    Eine hinreichende Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung verlangt, dass die Beschwerde aufzeigt, wo und weshalb die Entscheidung des Verwaltungsgerichts überprüfungsbedürftig ist (BayVGH, B.v. 16.1.2003 - 1 CS 02.1922 - BayVBl 2004, 59 = juris Rn. 17 m.w.N.).
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