Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.09.2007 - 1 CS 07.1704 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; BayBO Art. 7 Abs. 1 Satz 1; ; BayBO Art. 7 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung; Darlegung der Beschwerdegründe; Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung; Festsetzung anderer Abstandsflächen in einem Bebauungsplan; Reichweite des Art. 7 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweiliger Rechtschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung; Beachtung der dem Nachbarschutz dienenden abstandsflächenrechtlichen Vorschriften; Möglichkeit der Festsetzung abweichender Abstandsflächenmaße im Bebauungsplan
Verfahrensgang
- VG München, 06.07.2007 - M 9 SN 07.1308
- VGH Bayern, 17.09.2007 - 1 CS 07.1704
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514
Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2007 - 1 CS 07.1704
Das nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für die Beschwerdeentscheidung in erster Linie (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407) maßgebende Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt werden muss. - VGH Bayern, 29.12.2005 - 1 NE 05.2818
Bestimmung der maßgeblichen Tiefe von Abstandsflächen im Bebauungsplan
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2007 - 1 CS 07.1704
Die einzuhaltende Abstandsfläche ist jeweils so tief wie die Grenzabstände, die sich bei Einhaltung der die Außenwand zulassenden oder vorschreibenden Festsetzungen ergeben (vgl. den vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Senats vom 29.12.2005 BayVBl 2006, 670 = NVwZ-RR 2006, 761). - VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407
Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der …
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2007 - 1 CS 07.1704
Das nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für die Beschwerdeentscheidung in erster Linie (zu dieser Einschränkung vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407) maßgebende Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt werden muss. - VGH Bayern, 02.10.2006 - 1 CS 06.2181
Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2007 - 1 CS 07.1704
Eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung erfordert, dass der Bevollmächtigte der beschwerdeführenden Partei die entscheidungstragende Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreift, und in nachvollziehbarer Weise aufzeigt, in welchen Punkten und aus welchen Erwägungen heraus er die Begründung und das Ergebnis der Entscheidung für unrichtig hält (BayVGH vom 2.10.2006 - 1 CS 06.2181 - Juris).
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 1 B 02.1267
Prüfungsumfang bei der Änderung eines abweichend von der erteilten Genehmigung …
Zwar erfüllen die Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans die Voraussetzungen der zuletzt genannten Vorschrift (vgl. BayVGH vom 17.7.2007 - 1 CS 07.1704 - juris). - VG München, 11.11.2024 - M 8 K 22.3081
Nachbarklage, Baugenehmigung für den Neubau eines Parkhauses mit unterirdischer …
Die Einhaltung des 45°-Lichteinfallswinkels stellt, wie bereits dargelegt, bei der Beurteilung keine absolute, in jedem Fall einzuhaltende Mindestgrenze dar (…vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris Rn. 8; B.v. 17.9.2007 - 1 CS 07.1704 - juris Rn. 25). - VG Bayreuth, 17.04.2008 - B 2 K 08.249
Baunachbarschutz des Wohnungseigentümers
Dies sei vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seiner Entscheidung vom 17. September 2007 (Az. 1 CS 07.1704) bekräftigt worden.
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