Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.10.2009 - 1 CS 09.1847 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gebot der Rücksichtnahme im unbeplanten Innenbereich; geschlossene Bauweise; Belichtung und Belüftung von Lager- und Kühlräumen; enge Reihe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
Ausgestaltung des Gebotes der Rücksichtnahme im unbeplanten Innenbereich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung des Gebotes der Rücksichtnahme im unbeplanten Innenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.07.2009 - M 11 SN 09.2223
- VGH Bayern, 19.10.2009 - 1 CS 09.1847
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 04.05.2017 - 2 B 16.2432
Verstoß eines grenzständig errichteten Gebäudes gegen das Gebot der …
Hierbei kann dahinstehen, ob diese Vorschrift überhaupt über das allgemeine Rücksichtnahmegebot aus § 34 Abs. 1 BauGB hinaus einen Nachbarschutz vermittelt (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1995 - 4 B 197.94 - BRS 57 Nr. 131; BayVGH, B.v. 19.10.2009 - 1 CS 09.1847 - juris). - VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 1072/10
Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung …
Rn. 59 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 -, BauR 1995, 365 = juris, Rn. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 1 CS 09.1847 -, juris, Rn. 13. - VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.4400
Nachbarklage gegen Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich bei geschlossener …
Im Hinblick auf die Beurteilung der Wahrung der gebotenen Rücksicht auf die Bebauung auf dem Nachbargrundstück unter dem Gesichtspunkt der Bauweise, kann im unbeplanten Innenbereich auch auf die Wertungen und Begriffsbestimmungen des § 22 BauNVO zurückgegriffen werden (…allgemein vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 114. EL 2014, § 34 BauGB Rn. 46; speziell zum Rücksichtnahmegebot BayVGH, B. v. 19.10.2009 - 1 CS 09.1847 - juris Rn. 13). - VG München, 18.01.2012 - M 8 SN 11.5810
Baunachbarstreit; Eigentümerstellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; …
Rn. 44 Ein Vorhaben würde sich dann nicht im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, wenn es nicht die gebotene Rücksicht auf die Bebauung auf dem Nachbargrundstück nehmen würde, weil die auf dem Nachbargrundstück vorhandene Bebauung einen seitlichen Grenzabstand nach § 22 Abs. 3 Halbsatz 2 BauNVO erfordert (vgl. BayVGH vom 19.10.2009 Az: 1 CS 09.1847 - juris).
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