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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69909
VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430 (https://dejure.org/2010,69909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.2010 - 1 CS 10.1430 (https://dejure.org/2010,69909)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 2010 - 1 CS 10.1430 (https://dejure.org/2010,69909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewerbebetrieb in landwirtschaftlicher Maschinenhalle im Außenbereich; Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans; Befürchtung der Entstehung einer Splittersiedlung; Nutzungsuntersagung; Räumungsanordnung; Fristsetzung; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12

    Bauordnungsrecht: Räumungsanordnung wegen illegaler Wohnnutzung // Illegale …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 19. November 2007 (VGH n. F. 61, 50 = BayVBl 2008, 629) entschieden, dass auch das Vorhalten einer funktionstüchtigen Wohnungseinrichtung Teil der in einer baulichen Anlage rechtswidrig ausgeübten Wohnnutzung sein kann und somit auf der Grundlage des Art. 76 Satz 2 BayBO unterbunden werden kann.
  • VGH Bayern, 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsänderung im Außenbereich (Umbau einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430
    Rn. 14 Auch durch eine Nutzungsänderung, die sich innerhalb des vorhandenen Gebäudebestands hält, kann der Außenbereich in einer im Hinblick auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB negativ zu beurteilenden Weise stärker in Anspruch genommen werden (vgl. BayVGH vom 17.10.2007 Az. 1 ZB 06.3059 ).
  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 25 CS 05.1192
    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430
    Abgesehen davon entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung in der Regel gerechtfertigt ist, wenn die Voraussetzungen des Art. 76 Satz 2 BayBO (= Art. 82 Satz 2 BayBO 1998) vorliegen (vgl. BayVGH vom 18.2.2003 Az. 1 CS 02.2750 ; vom 7.7.2005 Az. 25 CS 05.1192 ).
  • VGH Bayern, 18.02.2003 - 1 CS 02.2750
    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430
    Abgesehen davon entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung in der Regel gerechtfertigt ist, wenn die Voraussetzungen des Art. 76 Satz 2 BayBO (= Art. 82 Satz 2 BayBO 1998) vorliegen (vgl. BayVGH vom 18.2.2003 Az. 1 CS 02.2750 ; vom 7.7.2005 Az. 25 CS 05.1192 ).
  • VGH Bayern, 26.10.1998 - 14 B 96.2034
    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430
    Für die Beeinträchtigung ist entscheidend, dass die streitgegenständliche, dem Außenbereich wesensfremde Nutzung nicht zu den dort privilegierten Nutzungen gehört (vgl. BayVGH vom 26.10.1998 Az. 14 B 96.2034 ).
  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 3 S 19.02602

    Untersagung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle für …

    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer - wie hier (s.u.) - formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris; B.v. 17.10.2012 - 2 CS 12.1835 - juris; B.v. 18.2.2003 - 1 CS 02.2750 - juris; B.v. 7.7.2005 - 25 CS 05.1192 - juris; B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris).

    Denn die große Nachahmungsgefahr bzw. die negative Vorbildwirkung, die von einem solchen Vorhaben ausgeht, rechtfertigt die Befürchtung, dass eine Splittersiedlung entsteht (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2007 - 1 ZB 06.3059 - juris sowie B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris).

  • VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Brennholzlager- und …

    Die als rechtswidrig zu bewertende Nutzung manifestiert sich damit in dem speziell ihrem Zweck dienenden Vorhandensein der festgestellten Materialien (vgl. z.B. VGH v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430).
  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 CS 24.116

    Ermessensausübung beim Erlass einer Beseitigungsanordnung

    Zum anderen müssen die Antragsteller aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung die Beseitigungsanordnung selbst bei einer zunächst rechtswidrigen Frist befolgen (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 31.07.2013 - 19 L 175.13

    Baurecht: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines …

    Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass das öffentliche Interesse an einer Beachtung der Genehmigungspflicht das private Interesse, die rechtswidrige Nutzung vorläufig fortsetzen zu dürfen, regelmäßig überwiegt (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - VGH 1 CS 10.1430 -, Juris Rn. 17, …und vom 7. Juli 2005 - VGH 25 CS 05.1192 -, Juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro; …

    Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass das öffentliche Interesse an einer Beachtung der aus § 59 Abs. 1 BauO Bln folgenden Genehmigungspflicht das private Interesse, eine rechtswidrige Nutzung vorläufig fortsetzen zu dürfen, regelmäßig überwiegt (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19. August 2010, VGH 1 CS 10.1430, juris Rn. 17, …und vom 7. Juli 2005, VGH 25 CS 05.1192, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 06.08.2018 - 19 L 32.18

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nebst Zwangsmittelandrohung

    Davon unabhängig kann davon ausgegangen werden, dass das öffentliche Interesse an einer Beachtung der aus § 59 Abs. 1 BauO Bln folgenden Genehmigungspflicht das private Interesse, eine rechtswidrige Nutzung vorläufig fortsetzen zu dürfen, regelmäßig überwiegt (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - VGH 1 CS 10.1430 -, juris Rn. 17, …und vom 7. Juli 2005 - VGH 25 CS 05.1192 -, juris Rn. 4).
  • VG München, 26.11.2025 - M 1 S 25.7242

    Nutzungsuntersagung, Unterbringung von Turnierpferden, Außenbereich

    Die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Nutzungsuntersagung liegt daher regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie dem "Schwarzbauer" sowie dem "Schwarznutzer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (…vgl. zu alldem BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 9; B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris Rn. 17;… Hoppe in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 54 f. m.w.N.).
  • VG München, 12.07.2021 - M 1 S 21.1635

    Nutzungsuntersagung für einen Containerplatz

    Die sofortige Vollziehung einer rechtmäßigen Nutzungsuntersagung liegt auch deswegen regelmäßig im besonderen öffentlichen Interesse, weil sie dem "Schwarzbauer" sowie dem "Schwarznutzer" ungerechtfertigte Vorteile gegenüber dem erst nach Erteilung einer Genehmigung Nutzenden entzieht und ein Unterlaufen der präventiven Kontrolle der Bauaufsicht verhindert (…vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 9; B.v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430 - juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 17.12.2018 - 19 L 326.18

    Nutzung einer als Tanzlokal genehmigten baulichen Anlage zum Betrieb eines …

    Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass das öffentliche Interesse an einer Beachtung der aus § 59 Abs. 1 BauO Bln folgenden Genehmigungspflicht das private Interesse, eine rechtswidrige Nutzung vorläufig fortsetzen zu dürfen, regelmäßig überwiegt (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19. August 2010, VGH 1 CS 10.1430, juris Rn. 17, …und vom 7. Juli 2005, VGH 25 CS 05.1192, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 12.11.2015 - 19 L 245.15

    Nutzungsuntersagung einer Gaststätte (hier: Verfahren des einstweiligen …

    Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass das öffentliche Interesse an einer Beachtung der Genehmigungspflicht das private Interesse, die rechtswidrige Nutzung vorläufig fortsetzen zu dürfen, regelmäßig überwiegt (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19. August 2010, VGH 1 CS 10.1430, juris Rn. 17, …und vom 7. Juli 2005, VGH 25 CS 05.1192, juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01411

    Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft

  • VG Ansbach, 07.05.2020 - AN 3 K 19.02603

    Untersagung der Nutzung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle für …

  • VG Berlin, 12.01.2016 - 19 L 207.15

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros im Mischgebiet

  • VG Berlin, 12.05.2014 - 19 L 35.14

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung nach mehrjähriger Zurückstellung des …

  • VG München, 20.10.2021 - M 1 S 21.950

    Untersagung der Nutzung von Containermodulen

  • VG Ansbach, 21.08.2020 - AN 17 S 20.01363

    Untersagung der Nutzung eines Einzelhandelsgeschäftes für Heimdekor als …

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 3 S 20.00246

    Untersagung der Nutzung einer Videothek als Veranstaltungsraum

  • VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 9 S 11.02005

    Baurecht Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität …

  • VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 9 S 11.02003

    Baurecht Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität …

  • VG Ansbach, 06.08.2012 - AN 9 S 12.00959

    Baurecht Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; kerngebietstypische Diskothek

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