Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.11.2010 - 1 CS 10.2629 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 7 S. 2
Auschluss des Rückgriffs auf das Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren i.R.d. Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der Anhörungsrüge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auschluss des Rückgriffs auf das Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren i.R.d. Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der Anhörungsrüge
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.10.2010 - Bayern - 05.10.2010 - AZ. 1 CS 10.1793
- VGH Bayern, 22.11.2010 - 1 CS 10.2629
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2010 - 1 CS 10.2629
Mit dem Rechtsinstitut der Anhörungsrüge hat der Gesetzgeber eine spezielle Regelung geschaffen, die die vom Bundesverfassungsgericht für geboten gehaltene Anwendung des Änderungsverfahrens nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO bei einer geltend gemachten Verletzung des rechtlichen Gehörs entbehrlich macht (vgl. VGH BW vom 30.6.2005 NVwZ 2006, 219).
- VG Cottbus, 04.03.2021 - 8 L 76/21
Absonderungsanordnung aufgrund Kontakts mit Corona-Erkranktem
Soweit sich der Antragsteller zum einen auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs beruft, schließt das Verfahren der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO als lex specialis das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO aus, für das insoweit kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. November 2010 - 1 CS 10.2629 -, juris Rn. 8;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 183, 185;… Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1176;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 196). - VG München, 28.06.2023 - M 19 S9 23.50444
Zur Subsidiarität der Anhörungsrüge
Das Argument, es handele sich bei der Anhörungsrüge um einen weitreichenderen und damit vorrangigen Rechtsbehelf, da auch eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG geprüft werde, und dass deren zweiwöchige Frist (§ 152a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO) nicht unterlaufen werden dürfe (so in seiner älteren Rspr. BayVGH, B.v. 22.11.2010 - 1 CS 10.2629;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 152a, Rn. 6), verfängt nicht. - VG Ansbach, 19.08.2020 - AN 17 S 20.50300
Anhörungsrüge statt Abänderung der Entscheidung Im Erstverfahrenim
Rn. 8 Eine Auslegung des anwaltlichen Schriftsatzes als Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO ist nicht angezeigt, denn der Antragstellerbevollmächtigte hat einerseits ausdrücklich eine Anhörungsrüge erhoben und sich auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs berufen und andererseits keine veränderten oder verschuldet im Erstverfahren nicht geltend gemachten Tatsachen vorgetragen, die eine Abänderung im Sinne des § 80 Abs. 7 VwGO nahelegen (vgl. i.Ü. auch: BayVGH, B.v. 22.11.2010 - 1 CS 10.2629 - BeckRS 2011, 45921). - VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17 Hieran fehlt es im vorliegenden Fall und zwar unabhängig davon, ob man bei gleichzeitig erhobener Anhörungsrüge dieses Rechtsinstitut als lex specialis gegenüber § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO begreift, da anderenfalls die Fristen des § 152 a Abs. 2 VwGO ausgehöhlt werden würden (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschl. v. 30.6.2005 - 13 S 881/05 - NVwZ 2006, 219; VGH München, Beschl. v. 22.11.2010 - 1 CS 10.2629 - BeckRS 2011, 45921).
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