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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7258
VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56 (https://dejure.org/2022,7258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2022 - 1 CS 22.56 (https://dejure.org/2022,7258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2022 - 1 CS 22.56 (https://dejure.org/2022,7258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BNatSchG § 14 Abs. 1 S. 1
    Errichtung eines Mobilfunkmastes als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Im Übrigen stehen geeignete Innenbereichsstandorte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37) nicht zur Verfügung.

    Soweit der Antragsteller hingegen damit eine Standortalternativenprüfung für den Außenbereich fordern sollte, findet eine solche im Baugenehmigungsverfahren nicht statt (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG ist anzunehmen, wenn die Veränderung von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, U.v. 21.1.2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73; U.v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348;… BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG ist anzunehmen, wenn die Veränderung von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, U.v. 21.1.2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73; U.v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348;… BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Für eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kommt es vorliegend nicht nur auf die Waldinsel an, wie der Antragsteller meint, sondern auf einen größeren Umgriff (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Die Beigeladene zu 1 hat auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2010 (Az. 8 S 77/09 - juris) zu einem ähnlich gelagerten Fall im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung verwiesen, die sich u.a. mit der Regelung in § 15 BNatschG auseinandersetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2000 - 8 S 318/00

    Zulassung eines Windparks - Eingriff in Landschaft und Natur - Abwägung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Die Beeinträchtigung ist erheblich, wenn die äußere Erscheinungsform der Landschaft nachteilig verändert wird, namentlich wenn das Vorhaben als Fremdkörper in Erscheinung tritt und einen negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild hat (VGH BW, U.v. 20.4.2000 - 8 S 318/00 - NVwZ 2000, 1063).
  • BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91

    Bauplanungsrecht - Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Die technische Neuartigkeit und die dadurch bedingte optische Gewöhnungsbedürftigkeit können allein eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.1991 - 4 B 10.91 - BauR 1991, 179).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164

    Waldbestand mit besonderer ökologischer Wertigkeit und besonderer Bedeutung für …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56
    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Sinn von § 14 Abs. 1 BNatSchG ist anzunehmen, wenn die Veränderung von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, U.v. 21.1.2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73; U.v. 27.9.1990 - 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 19 ZB 16.164 - juris Rn. 19).
  • VG München, 24.08.2022 - M 1 SN 22.2804

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunksendemastes im …

    Eine Standortalternativenprüfung für den Außenbereich findet im Baugenehmigungsverfahren gerade nicht statt (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 11).

    Für den aufgeschlossenen Durchschnittsbeobachter ist er heutzutage eher üblich und umgebungstypisch (…VG München, B.v. 10.11.2021 - M 9 SN 21.5136 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 9).

    Zwar kann grundsätzlich auch ein privilegiertes Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, allerdings ist auch hier der gesetzgeberischen Zuweisung der privilegierten Vorhaben an den Außenbereich angemessen Rechnung zu tragen, da sie sonst bedeutungslos wäre (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 12).

  • VG München, 30.01.2024 - M 1 K 21.3729

    Baugenehmigung für Stahlgittermast, Entgegenstehen öffentlicher Belange, …

    Eine Standortalternativenprüfung für den Außenbereich findet im Baugenehmigungsverfahren gerade nicht statt (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 11).

    Für den aufgeschlossenen Durchschnittsbeobachter ist er heutzutage eher üblich und umgebungstypisch (…VG München, B.v. 10.11.2021 - M 9 SN 21.5136 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 9).

    Zwar kann grundsätzlich auch ein privilegiertes Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, allerdings ist auch hier der gesetzgeberischen Zuweisung der privilegierten Vorhaben an den Außenbereich angemessen Rechnung zu tragen, weil sie sonst bedeutungslos wäre (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2023 - 3 S 983/21

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle; Antennenmast und …

    Für den aufgeschlossenen Durchschnittsbeobachter sind sie heutzutage eher üblich und umgebungstypisch (s.a. BayVGH, Beschl. v. 22.03.2022 - 1 Cs 22.56 - juris Rn. 9).
  • VG München, 02.10.2025 - M 1 S 25.1683

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Genehmigung für einen Mobilfunkmast

    Rn. 45 Eine Standortalternativenprüfung für den Außenbereich findet im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht statt (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 11).

    Für den aufgeschlossenen Durchschnittsbeobachter ist er heutzutage eher üblich und umgebungstypisch (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 9;… VG München, B.v. 24.8.2022 - M 1 SN 22.2804 - juris Rn. 49;… B.v. 10.11.2021 - M 9 SN 21.5136 - juris Rn. 33 ff.).

  • VGH Bayern, 23.02.2026 - 1 CS 25.2028

    Vorläufiger Rechtsschutz, Raum- bzw. Gebietsgebundenheit eines Mobilfunkmasts im …

    Soweit dann aber ausgeführt wird, auf die Standortanalyse könne - entgegen dem Verwaltungsgericht - "auch nicht verzichtet werden, wenn im Ergebnis nur Außenbereichsstandorte in Betracht kommen" (S. 44 VGH-Akte) steht dies dazu und zur maßgeblichen Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - juris Rn. 11;… B.v. 11.2.2022 - 1 CS 22.24 - juris Rn. 13;… VGH BW, U.v. 24.4.2023 - 3 S 983/21 - juris Rn. 25, 34) im Widerspruch.
  • VG Bayreuth, 16.01.2024 - B 1 K 23.513

    Aufforstung, Waldbegriff, Landschaftsplanung, Vermeidbarkeit eines Eingriffs in …

    Die Beeinträchtigung ist erheblich, wenn die äußere Erscheinungsform der Landschaft nachteilig verändert wird, namentlich wenn das Vorhaben als Fremdkörper in Erscheinung tritt und einen negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 1 CS 22.56 - beck-online Rn. 8).
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