Rechtsprechung
| ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rauchverbot Kündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Rauchverbot Kündigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- zeit.de (Pressemeldung)
Kündigung nach Verstoß gegen Rauchverbot
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Rauchverbot nicht eingehalten - fristlose Kündigung!
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rauchverbot missachtet - fristlose Kündigung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Flüssigsauerstoff-Fahrer: Rauchverbot missachtet, Rauswurf rechtmäßig
- wkblog.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen Rauchverbot wirksam
- haufe.de (Kurzinformation)
Raucher kann fristlos entlassen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Arbeitgeberkündigung gegenüber verbotswidrig am Arbeitsplatz rauchenden Arbeitnehmer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung wegen Rauchens am Arbeitsplatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung wegen des Rauchens in einem Auslieferungsfahrzeug trotz eines vorhandenen Rauchverbots und bei Auslieferung von hochexplosiven Stoffen; Notwendigkeit der Einhaltung von Sicherungsvorschriften bei der Auslieferung von Flüssigsauerstoff
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Liegt eine solche Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer gleichwohl erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch künftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08, Juris).Rn. 10 Allerdings ist eine Abmahnung grundsätzlich dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, DB 2010, 2709; BAG vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, AP Nr. 196 zu § 626 BGB).
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Dabei kann ein Grund zur außerordentlichen Kündigung nicht nur in der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht, sondern auch in der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht liegen (BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348, 1349 f.; BAG vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage, Rn. 603/605).Da die ordentliche Kündigung die übliche und grundsätzlich ausreichende Reaktion auf die Verletzung einer Nebenpflicht ist, kommt eine außerordentliche Kündigung nur in Betracht, wenn das Gewicht dieser Pflichtverletzung durch erschwerende Umstände verstärkt wird (BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348, 1350).
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Dabei kann ein Grund zur außerordentlichen Kündigung nicht nur in der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht, sondern auch in der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht liegen (BAG vom 12.05.2010 - 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348, 1349 f.; BAG vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage, Rn. 603/605).Liegt eine solche Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer gleichwohl erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch künftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08, Juris).
- LAG Köln, 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07
Berufskraftfahrer; Gefahrenguttransport; absolutes Alkoholverbot; Wick MediNait; …
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Rn. 5 Es ist anerkannt, dass der Verstoß gegen ein aus sachlichen Gründen gebotenes absolutes Rauchverbot an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz vom 27.08.2009 - 11 Sa 207/09, Juris;… HWK/Sandmann, 4. Auflage, § 626 BGB Rn. 221;… KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rn. 440; zu der vergleichbaren Situation bei einem Verstoß gegen ein absolutes Alkoholverbot siehe LAG Köln vom 08.11.2010 - 2 Sa 612/10, Juris; LAG Köln vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, Juris).Solchermaßen begründete generalpräventive Erwägungen sind grundsätzlich ebenfalls im Rahmen der Interessenabwägung geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (vgl. LAG Köln vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, Juris).
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, DB 2010, 2709; BAG vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, AP Nr. 196 zu § 626 BGB). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Abmahnung - Warnfunktion
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Liegt eine solche Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer gleichwohl erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch künftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08, Juris). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Rn. 10 Allerdings ist eine Abmahnung grundsätzlich dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, Juris; BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, DB 2010, 2709; BAG vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, AP Nr. 196 zu § 626 BGB). - LAG Köln, 08.11.2010 - 2 Sa 612/10
Außerordentliche Kündigung eines Berufskraftfahrers bei Alkoholfahrt mit …
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Rn. 5 Es ist anerkannt, dass der Verstoß gegen ein aus sachlichen Gründen gebotenes absolutes Rauchverbot an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz vom 27.08.2009 - 11 Sa 207/09, Juris;… HWK/Sandmann, 4. Auflage, § 626 BGB Rn. 221;… KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rn. 440; zu der vergleichbaren Situation bei einem Verstoß gegen ein absolutes Alkoholverbot siehe LAG Köln vom 08.11.2010 - 2 Sa 612/10, Juris; LAG Köln vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 11 Sa 207/09
Fristlose Kündigung - Rauchverbot - Wiederholung der Beweisaufnahme - …
Auszug aus ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Rn. 5 Es ist anerkannt, dass der Verstoß gegen ein aus sachlichen Gründen gebotenes absolutes Rauchverbot an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz vom 27.08.2009 - 11 Sa 207/09, Juris;… HWK/Sandmann, 4. Auflage, § 626 BGB Rn. 221;… KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rn. 440; zu der vergleichbaren Situation bei einem Verstoß gegen ein absolutes Alkoholverbot siehe LAG Köln vom 08.11.2010 - 2 Sa 612/10, Juris; LAG Köln vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, Juris). - LAG Hamm, 16.12.1982 - 10 Sa 965/82
- LAG Köln, 12.11.1993 - 13 Sa 726/93
Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Verhaltensbedingte Kündigung; …
- LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11
Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei …
Rn. 55 aa) Die Verletzung eines aus sachlichen Gründen gebotenen, wirksamen Rauchverbots im Betrieb ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg 23.10.1951, DB 1952, 232;… LAG Rheinland-Pfalz 27.08.2009 - 11 Sa 207/09, juris Rn. 36; ArbG Krefeld 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10, juris Rn. 28;… HWK/Sandmann, 4. Aufl. 2010, § 626 BGB Rn. 221;… KR/Fischermeier 9. Aufl. 2009, § 626 BGB Rn. 440). - ArbG Flensburg, 23.09.2016 - 1 Ca 387/16
Außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften auf einem Kran
Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein (LAG Schleswig-Holstein vom 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 -, zitiert nach Juris; LAG Hamm vom 14.03.2003 - 15 Sa 559/03 -, zitiert nach Juris; ArbG Krefeld vom 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10 -, zitiert nach Juris; LAG Baden-Württemberg vom 27.07.1989 - 4 b Sa 42/89 -, zitiert nach Juris).
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