Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1982 - 1 D 109.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen im Postscheckdienst - Bestehen einer Regelrechtsprechung - Berücksichtigung sonstiger Erschwerungsgründe wie dem Begehen einer Urkundenfälschung und Untreue - Berufung auf eine Notlage - Rechtfertigung der Dienstentfernung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.09.1981 - VII VL 60/81
- BVerwG, 24.11.1982 - 1 D 109.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 76, 28
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.02.1978 - 1 D 18.77
Falsche Berechnung von Botenlohn für Sonderzustellungen - Anforderungen der …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 1 D 109.81
So richtet sich in Fällen betrügerischen Verhaltens gegenüber dem Dienstherrn die disziplinare Reaktion dann auch ganz nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (BVerwGE 53, 371; Urteil vom 16. Januar 1979 - BVerwG 1 D 20, 78 - [BVerwG Dok.Ber B 1979, 63]; Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 118.81 -). - BVerwG, 25.05.1981 - 1 D 29.80
Vorsätzlicher Verstoß einer Beamtin gegen die Pflicht zur uneigennützigen …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 1 D 109.81
Auch in diesem Fall hat sich ein Beamter gleichermaßen im Dienst als unredlich erwiesen und im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt; auch in diesem Fall kann er das Vertrauen seines Dienstherrn nicht mehr beanspruchen (Urteil vom 25. Mai 1981 - BVerwG 1 D 29.80 -). - BVerwG, 03.08.1982 - 1 D 118.81
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.11.1982 - 1 D 109.81
So richtet sich in Fällen betrügerischen Verhaltens gegenüber dem Dienstherrn die disziplinare Reaktion dann auch ganz nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (BVerwGE 53, 371; Urteil vom 16. Januar 1979 - BVerwG 1 D 20, 78 - [BVerwG Dok.Ber B 1979, 63]; Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 118.81 -).
- VG Berlin, 12.10.2010 - 80 K 34.09
Aberkennung des Ruhegehalts im Fall einer Finanzbeamtin nach Straftaten
Im Übrigen stellt Überschuldung keine Notsituation im Sinn des Milderungsgrunds dar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1982 - 1 D 109.81 - DokBerB 1983, 105 [109]). - VG Berlin, 08.11.2011 - 80 K 31.11
Aberkennung des Ruhegehalts nach Dienstvergehen
Überschuldung als solche stellt keine Notsituation im Sinn des Milderungsgrunds dar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1982 - 1 D 109.81 - DokBerB 1983, 105 [109]). - BVerwG, 23.07.1985 - 1 D 172.84
Auflösung des Beamtenverhältnisses als Disziplinarmaßnahme im Falle der …
Aufwendungen dieser Art können nicht als Notlage anerkannt (BVerwGE 76, 28 [BVerwG 24.11.1982 - 1 D 109/81]), Verpflichtungen insoweit einer Notlage auch nicht gleichgesetzt werden.
- BVerwG, 23.05.1989 - 1 D 55.88
Entfernung eines Bundesbahnhauptsekretärs der Deutschen Bundesbahn aus dem Amt - …
Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß es für diesen Ausnahmegrund nicht auf eine bestimmte Schuldenlast ankommt, daß vielmehr eine die Existenz des Beamten oder seiner nächsten Angehörigen bedrohende Situation gegeben sein muß (vgl. Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 1 D 109.81 - <BVerwGE 76, 28>; Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 1 D 59.86 - ; Urteil vom 10. Februar 1987 - BVerwG 1 D 116.86 -). - BVerwG, 04.07.1984 - 1 DB 22.84
Rechtsmittel
Er hat jedoch die Dienstentfernung dann für geboten gehalten, wenn entweder das Eigengewicht der Tat für sich selbst besonders hoch war, wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit nicht unerheblichen disziplinarem Eigengewicht begangen worden ist oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe nicht erkennbar sind (vgl. Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 1 D 109.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1983, 105] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.02.1987 - 1 D 7.86
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten
In beiden Fällen erweist sich der Beamte gleichermaßen als unredlich und versagt im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten (vgl. u.a. Urteile vom 25. Mai 1981 - BVerwG 1 D 29.80 - und vom 24. November 1982 - BVerwG 1 D 109.81 - <BVerwGE 76, 28>, denen jeweils Manipulationen im Postscheckdienst zugrunde lagen)...". - BVerwG, 09.11.1984 - 1 DB 42.84
Rechtsmittel
Er hat jedoch die Dienstentfernung dann für geboten erachtet, wenn entweder das Eigengewicht der Tat für sich selbst besonders hoch war, wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit einem nicht unerheblichen disziplinaren Eigengewicht begangen worden war oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall gehandelt hat und durchgreifende Milderungsgründe nicht erkennbar waren (vgl. Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 1 D 109.81 -). - BVerwG, 14.06.1985 - 1 DB 26.85
Rechtsmittel
Er hat jedoch die Dienstentfernung dann für geboten erachtet, wenn entweder das Eigengewicht der Tat für sich genommen besonders hoch war, wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit einem nicht unerheblichen disziplinaren Eigengewicht begangen worden war oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall gehandelt hat und durchgreifende Milderungsgründe nicht erkennbar waren (vgl. Urteil vom 24. November 1982 - BVerwG 1 D 109.81 - mit weiteren Nachweisen).
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