Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem Tochterunternehmen der Post eingerichteten Kasse; Wertung als Zugriffsdelikt; Fresssucht führt nicht zur Schuldunfähigkeit; Milderungsgründe verneint; Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst.
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Schuldunfähigkeit auf Grund einer Fresssucht - Kriterien für die Anerkennung der Schuldunfähigkeit durch eine krankhafte Sucht - Bestimmung des Suchtverhaltens im engeren Sinne - Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen der Unterschlagung von Geldern und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 30.01.2002 - XVI VL 40/01
- BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01
Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 ). - BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88
Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Sie steht im Einklang mit der zu Fragen der Schuldfähigkeit umfangreichen Spruchspraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1988 - NStZ 1989, 113; Urteil vom 20. September 1988 - NStZ 1989, 17). - BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81
Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines Busfahrers entschieden, der durch Dienstüberlassungsvertrag in das private Arbeitsverhältnis mit einem Privatunternehmen eingetreten war (Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 84.81 - <BVerwGE 69, 303>).
- BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91
Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (stRspr, z.B. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 - Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - <NJW 1993, 2632>). - BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Sie steht im Einklang mit der zu Fragen der Schuldfähigkeit umfangreichen Spruchspraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1988 - NStZ 1989, 113; Urteil vom 20. September 1988 - NStZ 1989, 17). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Wesentlich ist nämlich, dass es sich bei dem Schock um einen vorübergehenden Zustand handelt, der allerdings auch mehrere Monate andauern kann (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - m.w.N.). - BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01
Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann i.d.R. nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 19. Februar 2002 - BVerwG 1 D 10.01 - m.w.N.). - BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Wenn er von seiner Ehefrau nur 5 bis 10 DM pro Tag zur Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse erhielt, jedoch hierfür einen größeren Betrag benötigte, so hätte er sich gegenüber seiner Ehefrau durchsetzen müssen (vgl. Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 -). - BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Dies gilt auch für den Fall, dass zugunsten des Beamten aufgrund seiner Fresssucht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden sollte (stRspr; vgl. ausführlich Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 ). - BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (stRspr, z.B. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 - Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - <NJW 1993, 2632>). - BVerwG, 28.04.1987 - 1 D 19.86
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Deutschen Post
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Gegebenenfalls hätte das Berufungsgericht dann auch zu prüfen gehabt, ob nicht die vom Disziplinarsenat entwickelte Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2002 - BVerwG 1 D 11.02 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 29), wonach bei einem so genannten Zugriffsdelikt, das aus mehreren Zugriffen besteht, sich eine mildere Disziplinarmaßnahme ohne Hinzutreten weiterer gewichtiger Milderungsgründe nicht darauf stützen lässt, dass für einen Teil der Zugriffe der Milderungsgrund der Offenbarung oder der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung und für den anderen Teil der Milderungsgrund des Zugriffs auf geringwertige Güter herangezogen wird, unter Geltung des § 13 BDG von Bedeutung ist. - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB in Betracht kommen (Urteile vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - DokBer B 1993, 161 und vom 11. Dezember 2002 - BVerwG 1 D 11.02 - juris Rn. 33; vgl. BGH, Urteile vom 20. September 1988 - 1 StR 369/88 - NStZ 1989, 17, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03 - NStZ 2004, 31 und vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04 - NStZ 2005, 207 ). - VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 25 K 938/13
Disziplinarverfahren; Dienstentfernung eines Beamten wegen eines Zugriffdelikts
Eine lückenlose Kontrolle aller Beamten ist nicht möglich und muss weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2002 - 1 D 11.02 -, zitiert nach juris).
- OVG Saarland, 08.03.2004 - 7 R 1/03
Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats
In Übereinstimmung damit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. Urteil vom 11.12.2002 - 1 D 11/02 -, bei Juris, dass alle Suchtarten wie Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht, selbst wenn sie pathologischer Natur sind, als solche nicht ohne Weiteres die Schuldunfähigkeit des Betreffenden speziell bezüglich in einem solchen Zustand begangener Eigentums- oder Vermögensdelikte zur Folge haben oder auch nur indizieren.Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben so BVerwG, Urteile vom 5.10.1994 - 1 D 31/94 -, E 103, 177, vom 26.1.1994 - 1 D 34/93 -, vom 8.7.1998 - 1 D 52/97 - und vom 11.12.2002 - 1 D 11/02 -, alle bei Juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr …
Rn. 102 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, BVerwGE 147, 229 = juris Rdn. 15, vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 = juris Rdn. 21 und vom 11. Dezember 2002 - 1 D 11.02 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 29 = juris Rdn. 47; OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2014 - 3d A 1005/10.O -, S. 27 des Urteilsabdr.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12 -, juris Rdn. 47. - OVG Saarland, 17.05.2006 - 7 R 2/06
Kein freiwilliges Offenbaren bei Irrtum, entdeckt zu sein; Einbeziehung einer …
Deshalb offenbart sich zwar derjenige freiwillig, der zu diesem Zeitpunkt bereits unter konkretem Verdacht steht, davon aber nichts weiß; demgegenüber handelt derjenige nicht freiwillig, der sich - wenn auch zu Unrecht - bereits entdeckt glaubt vgl. zum Merkmal der Freiwilligkeit BVerwG, Urteile vom 8.7.1998 - 1 D 52.97 -, vom 7.2.2001 - 1 D 69.99 -, ZBR 2001, 332 (333), vom 27.11.2002 - 1 D 10.02 -, vom 11.12.2002 - 1 D 11.02 - und vom 23.2.2005 - 1 D 13.04 -, ZBR 2005, 252 (253). - OLG Hamburg, 05.10.2004 - 9 U 141/03
Verbindlichkeit von Abbuchungen aufgrund unverbindlicher …
Das BVerwG hat sich dieser Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen - gerade auch im Hinblick auf Spielsucht - angeschlossen (BVerwG, Urteile vom 11.12.2002 - 1 D 11.02; vom 23.10.2002 - 1 D 5.02, vom 19. Januar 1993 - 1 D 86.90, jeweils zitiert nach juris; vom 16.3.1993, NJW 1993, 2632, 2633). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 3 A 10476/12
Entlassung aus dem Dienst wegen Diebstahls zum Nachteil von Kollegen
Vielmehr hat er über einen Zeitraum von mehreren Jahren zweimal Geldbeträge entwendet, die wegen des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens zusammenzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - 1 D 11.02 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11
Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen …
Eine lückenlose Kontrolle aller Bediensteten ist nicht möglich und muss weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2002 - 1 D 11.02 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 29). - VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21
Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei …
Eine die Annahme des Milderungsgrundes rechtfertigende Offenbarung wäre etwa dann zu verneinen, wenn sie gegenüber einem Arbeitskollegen erfolgt, von dem der Beamte annehmen konnte oder den er durch besondere Vorkehrungen (z.B. Drängen auf eine Zusicherung, den Vorgang für sich zu behalten) oder durch die Art und die Umstände der Offenbarung (z.B. lediglich mündliche Information in einem kollegialen Gespräch oder im privaten Kreis) veranlasst hat, dass dieser sein Wissen nicht an Vorgesetzte weitergibt (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - 1 D 11/02 -, juris Rn. 46;… Urteil vom 21. September 1993 - 1 D 39/92 -, juris Rn. 13 f.). - VG Wiesbaden, 12.08.2011 - 28 K 608/10
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikten
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08
Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts; …
- VG Wiesbaden, 19.11.2014 - 25 K 1093/12
Disziplinarklage auf Entfernung wegen eines Zugriffsdelikts
- VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
Antrag auf Fristsetzung für den Abschluss eines Disziplinarverfahrens
- VG Bremen, 14.03.2006 - DL K 1267/05
Ansichnahme eines Portemonnaies zur eigenen Verwendung
- VG Berlin, 05.02.2007 - 80 Dn 63.06
Antrag, eine Frist zum Abschluss eines Disziplinarverfahrens zu setzen.
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