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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10778
BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95 (https://dejure.org/1995,10778)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1995 - 1 D 11.95 (https://dejure.org/1995,10778)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 1 D 11.95 (https://dejure.org/1995,10778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Präjudizielle Bedeutung eines Strafurteils für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.07.1986 - 1 D 178.85

    Bemessung der Disziplinarstrafe - Außerdienstlicher Diebstahl - Besonders …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich unter Einsatz von körperlicher Gewalt und mit Hilfe von Werkzeugen in einen Raum Einlaß verschafft, bei dem besondere Vorrichtungen das Eindringen Unbefugter verhindern sollen, und daraus nicht unerhebliche Werte entwendet, in der Regel mindestens auch dann zu degradieren ist, wenn es sich um einen Ersttäter handelt (Urteil vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 -, Urteil vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 D 178.85 - <BVerwGE 83, 217> mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 1 D 24.87

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Unentschuldigtes …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich unter Einsatz von körperlicher Gewalt und mit Hilfe von Werkzeugen in einen Raum Einlaß verschafft, bei dem besondere Vorrichtungen das Eindringen Unbefugter verhindern sollen, und daraus nicht unerhebliche Werte entwendet, in der Regel mindestens auch dann zu degradieren ist, wenn es sich um einen Ersttäter handelt (Urteil vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 -, Urteil vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 D 178.85 - <BVerwGE 83, 217> mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95
    Im Innern bestehende Absichten sind nicht nachweisbar und können jederzeit geändert werden, ohne daß dies objektiv feststellbar ist (vgl. Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 32.93

    Strafgerichtliche Verurteilung eines (Bundesbahn-)Beamten wegen des Versuchs der …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95
    Auch dies wirkt sich bei der disziplinaren Einstufung des Dienstvergehens zu Lasten des Beamten aus (vgl. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 32.93 - ).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 D 34.96

    Diebstahl als Dienstvergehen - Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme …

    Vielmehr hat er die Diebstahlshandlungen bei einem nicht zu seinen dienstlichen Aufgaben gehörenden Aufsuchen des Aufenthaltsraums für Münzentstörungsbedienstete begangen (zu den Kriterien für ein Zugriffsdelikt vgl. auch Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 - siehe auch Urteil vom 31. Juli 1979 - BVerwG 1 D 77.78 - ).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich in dieser Weise strafbar macht, in der Regel mindestens auch dann zu degradieren ist, wenn es sich um einen Ersttäter handelt (s. z.B. Urteil vom 11. Oktober 1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1904

    Beamte, Dienststelle, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, …

    Doch ist der Diebstahl im Dienst durch einen Polizisten, der die Tat unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung begangen hat und dem dienstlich die Verhinderung von Straftaten und der Schutz des Eigentums obliegt, ebenfalls grundsätzlich mit der Entfernung aus dem Dienst zu ahnden (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.1995 - 1 D 11/95 - juris Rn. 20 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 18/02

    Milderungsgrund der "abgeschlossenen negativen Lebensphase" - Spielsucht eines …

    Diebstahlshandlungen von Beamten in einem besonders schweren Fall führen schon im Allgemeinen typischerweise mindestens zur Degradierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1998 - 1 D 22/98 - ; Urteil vom 11.10.1995 - 1 D 11/95;… vgl. auch Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., B II 10 Randnr. 15, S. 284).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 1 D 98.95

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter außer Dienst) - Begehung mehrerer …

    Hieraus hat die Rechtsprechung die Folgerung gezogen, daß ein Beamter, der einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, in der Regel mindestens zu degradieren ist, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt (BVerwGE 53, 368; 73, 370 [BVerwG 17.03.1982 - 1 D 66/81]; s. auch urteile vom 10. Oktober 1978 - BVerwG 1 D 4.78 - , vom 21. September 1983 - BVerwG 1 D 20.83 - , vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 1 D 10.84 - , vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 D 178.85 - , Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 - vgl. auch Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 17/02

    Begründete Berufung gegen Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach …

    Diebstahlshandlungen von Beamten in einem besonders schweren Fall führen schon im Allgemeinen typischerweise mindestens zur Degradierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1998 - 1 D 22/98 - ; Urteil vom 11.10.1995 - 1 D 11/95;… vgl. auch Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., B II 10 Randnr. 15, S. 284).
  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 22.98
    Hieraus hat die Rechtsprechung die Folgerung gezogen, daß ein Beamter, der einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, in der Regel mindestens zu degradieren ist, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt (z.B. Urteil vom 12. März 1997 - BVerwG 1 D 34.96 - Urteil vom 22. Mai 1996 - BVerwG 1 D 41.95 - NVwZ-RR 1997, 635>; Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 -).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …

    Für die Annahme eines Zugriffsdelikts reicht die Feststellung aus, daß es sich jedenfalls um für ihn dienstlich, d.h. im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit als Verwalter der Zustellkasse zugängliches Geld handelte (zu diesem Kriterium vgl. auch Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 -).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 70.98

    Entwendung von Diensteigentum durch einen Postbetriebsassistenten - Wertung der …

    Der Senat hat als erschwerend gewertet, wenn der Diebstahl in der Begehungsform des besonders schweren Diebstahls gem. § 243 StGB begangen wurde, und in der Regel hierbei auch dann auf Degradierung erkannt, wenn es sich um einen Ersttäter gehandelt hat (Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 - m.w.N.).
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