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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2511
BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87 (https://dejure.org/1988,2511)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1988 - 1 D 110.87 (https://dejure.org/1988,2511)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 1 D 110.87 (https://dejure.org/1988,2511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Disziplinarmaß - Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen einen Kassenverwalter - Schwerwiegender Verstoß gegen grundlegende Kassenvorschriften durch einen Kassenverwalter - Entfernung aus dem Dienst mangels durchgreifender Milderungsgründe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1988, 691
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.09.1986 - 1 D 34.86

    Dienstvergehen durch fortgesetzten Diebstahl in Tateinheit mit Verwahrungsbruch - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87
    Eine solche Situation liegt vor, wenn der Täter unter dem Eindruck eines von außen auf seinen Seelenzustand schockartig einwirkenden Ereignisses in einer hierfür typischen, sonst aber persönlichkeitsfremden Weise versagt (Urteil vom 2. September 1986 - BVerwG 1 D 34.86 -).

    Wie der erkennende Senat und vor ihm der Bundesdisziplinarhof in gefestigter Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht haben, kann verminderte Schuldfähigkeit die ausnahmsweise Fortsetzung eines seiner Vertrauensgrundlage beraubten Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn es sich um die Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten des Beamten handelt (Urteil vom 2. September 1986 - BVerwG 1 D 34.86 -).

  • BVerwG, 13.03.1984 - 1 D 76.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87
    Die Frage, ob und inwieweit der eines schweren Dienstvergehens schuldige Beamte noch Vertrauen beanspruchen kann, ist unabhängig von Vertrauens- oder Mißtrauensbekundungen einzelner allein aufgrund objektiver Maßstäbe zu beantworten und unterliegt ausschließlich disziplinargerichtlicher Entscheidungskompetenz (Urteil vom 13. März 1984 - BVerwG 1 D 76.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.06.1986 - 1 D 119.85
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87
    Einem Beamten, der eher grundlegende dienstliche Pflichten verletzt als Unannehmlichkeiten mit seiner Ehefrau oder anderen Angehörigen in Kauf zu nehmen, fehlt das Pflichtbewußtsein, das für den öffentlichen Dienst und den Fortbestand des Beamtenverhältnisses unverzichtbar ist (Urteil vom 3. Juni 1986 - BVerwG 1 D 119.85 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 1 D 139.85

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87
    Diese Gefahr ist regelmäßig selbst beim Vorgehen von Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung nicht gegeben, denn durch die gesetzlichen Pfändungsverbote und -grenzen, insbesondere auch diejenige für Arbeitseinkommen (vgl. § 850 c ZPO), bleibt der notwendige Lebensbedarf für den Schuldner und seine wirtschaftlich von ihm abhängigen Angehörigen erhalten (Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 139.85 -).
  • BVerwG, 28.04.1986 - 1 D 151.85

    Dienstentfernung als Maßnahme nach der ständigen Rechtsprechung - Beabsichtigte …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87
    Auch in diesen Fällen ist das Vertrauen in die Redlichkeit und Ehrlichkeit von Beamten und damit die Grundlage des Beamtenverhältnisses zerstört (vgl. z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 151.85 -).
  • DH Niedersachsen, 11.08.1994 - 1 NDH L 5/93
    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2. 1988 ­ 1 D 110.87 ­, DÖD 1989, 31;… NDH, Urt. v. 29.11.1991 ­ 1 NDH L 1/91;… Köhler/Ratz, BDO-Kommentar, 1989, Rdnr. 2 ff. zu B.II.10 jeweils m. w. Nachw.) ist regelmäßig auch dann die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt, wenn der Beamte das veruntreute Geld nicht endgültig, sondern nur vorübergehend seinem Privatvermögen zuführen wollte.

    Auch in diesen Fällen ist das Vertrauen in die Redlichkeit und Ehrlichkeit von Beamten und damit die Grundlage des Beamtenverhältnisses zerstört (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2. 1988 ­ 1 D 110.87 ­, DÖD 1989, 31 m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 56.91

    Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags

    Der Senat geht vielmehr in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß einem Beamten, der eher grundlegende dienstliche Pflichten verletzt als Unannehmlichkeiten mit seinen Angehörigen in Kauf zu nehmen, das für den öffentlichen Dienst und den Fortbestand des Beamtenverhältnisses unverzichtbare Pflichtbewußtsein fehlt (vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ; auch Urteil vom 3. Juni 1986 - BVerwG 1 D 119.85 -).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 87.90

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …

    Ohnehin könnte die geltend gemachte Einnahme von sechs Tabletten allenfalls zu einer verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB geführt haben, die aber nach ständiger Rechtsprechung bei Kernpflichtverletzungen der hier vorliegenden Art nicht eine Milderung der Disziplinarmaßnahme rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 D 19.89 - ; Urteil vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 1.89 - Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - ; Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 D 33.91

    Vernichtung ungedeckter, zur Kasse gegebener Schecks - Dienstentfernung als …

    Die Vernichtung ungedeckter Schecks nach ihrer ordnungsgemäßen Buchung in der Eigenschaft als Kassenverwalter oder Kassenprüfer gehört ebenso wie die Postunterdrückung fraglos zu den Verletzungen im Kernbereich der Dienstpflichten eines Kassenbeamten und Postzustellers (st.Rspr., vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ).
  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 108.87

    Zerstörung der Vertrauensgrundlage eines Beamtenverhältnisses durch …

    Die Gefahr, daß er infolge seiner Veranlagung rückfällig werden könnte, ist in solchen Fällen aber eher erhöht als gemindert (vgl. Urteil des Senats vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 62.91

    Verurteilung eines Paketzustellers wegen fortgesetzter Unterschlagung von …

    Die Gefahr der Wiederholung ist bei verminderter Schuldfähigkeit eher größer (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Senats vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 D 19.89 - vom 8. November 1989 - BVerwG 1 D 1.89 - und vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - = BVerwG, Dok.Ber. B 1989, 181 sowie vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - = BVerwG, Dok.Ber. B 1988, 96).
  • BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 76.89

    Vorübergehende Verwendung des dem Beamten anvertrauten Geldes für eigene Zwecke - …

    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Grundlage zerstört, muß grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das in § 2 Abs. 1 BBG ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 -).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 1 D 55.88

    Entfernung eines Bundesbahnhauptsekretärs der Deutschen Bundesbahn aus dem Amt - …

    Die Frage, ob und inwieweit der eines schweren Dienstvergehens schuldige Beamte noch Vertrauen verdient, ist allein aufgrund objektiver Maßstäbe zu beantworten und unterliegt ausschließlich disziplinargerichtlicher Entscheidungskompetenz (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 -).
  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 61.94

    Entfernung aus dem Dienst trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung nach …

    Sie ist nach einheitlichen, objektiven Maßstäben vorzunehmen und kann nicht von einer unterschiedlichen Verwaltungspraxis der Behörden abhängig sein (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 1 D 80.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten

    Das kann aber nach seiner ständigen Rechtsprechung nicht dazu führen, von der in Fällen dieser Art gebotenen disziplinaren Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. z.B. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 1 D 35.87

    Untreue durch Eigenverbrauch und Schieben von und mit Nachnahmebeträgen - …

  • BVerwG, 29.06.1988 - 1 D 117.87
  • BVerwG, 23.03.1988 - 1 D 40.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten

  • BVerwG, 23.02.1988 - 1 D 56.87

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten

  • VG Hannover, 24.09.2007 - 18 A 1041/07

    Abstinenz; Alkoholerkrankung; Alkoholkrankheit; Diebstahl; Diebstahl mit Waffen; …

  • BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 79.87

    Veruntreuung von Einzahlungsbeträgen durch einen Schalterbeamten der Deutschen …

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