Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1995 - 1 D 13.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Öffnung einer Postsendung durch einen Beamten - Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung im Sinne des § 20 Strafgesetzbuch (StGB) - Austragen von Postsendungen durch postfremde Personen - Ein innerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Kernpflichten im ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.11.1993 - XI VL 2/93
- BVerwG, 14.03.1995 - 1 D 13.94
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91
Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1995 - 1 D 13.94
Er hat damit gegen eine Kernpflicht im Postzustelldienst verstoßen (Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 -).
- BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
Materielles Disziplinarrecht; Postzustellbeamter
Dieses Fehlverhalten stellt zugleich einen Verstoß gegen eine Kernpflicht im Postzustellungsdienst dar (vgl. Urteil vom 14. März 1995 - BVerwG 1 D 13.94 - Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - IÖD 1993, 141).
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