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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 145.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3383
BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 145.87 (https://dejure.org/1988,3383)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 1 D 145.87 (https://dejure.org/1988,3383)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 1 D 145.87 (https://dejure.org/1988,3383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenüberhebung durch einen Postbeamten - Beschränkte Schuldfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit und Spielleidenschaft - Angemessenheit der gebotenen disziplinaren Höchstmaßnahme - Begriff der Beschaffungskriminalität - Anerkennung verminderter Schuld als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.08.1985 - 1 D 22.85

    Tätigkeit als Briefzusteller bei der Deutschen Bundespost - Entfernung aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 145.87
    Gleichwohl hat es die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses im gegebenen Fall für zulässig und geboten gehalten, weil der Beamte infolge seiner Sucht nicht in der Lage gewesen sei, "sein soziales Verhalten zu steuern" und entgegen der Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 27. August 1985 - BVerwG 1 D 22.85 - der mildernde Gesichtspunkt der "Beschaffungskriminalität" eines Süchtigen nicht nur bei Schuldunfähigkeit, sondern auch bei verminderter Schuld zu erwägen sei.

    Das Bundesdisziplinargericht verkennt zudem womöglich die Bedeutung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. August 1985 - BVerwG 1 D 22.85 -.

  • BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 115.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 145.87
    Ein Postbeamter, der sich solcher Verfehlungen schuldig macht, ist mithin, wie wenn er auf andere Weise amtliches Geld unterschlägt, grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen (vgl. Urteile vom 23. November 1982 - BVerwG 1 D 115.81 - und vom 4. August 1982 - BVerwG 1 D 112.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 1 D 112.81

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und Bewilligung eines befristeten …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 145.87
    Ein Postbeamter, der sich solcher Verfehlungen schuldig macht, ist mithin, wie wenn er auf andere Weise amtliches Geld unterschlägt, grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen (vgl. Urteile vom 23. November 1982 - BVerwG 1 D 115.81 - und vom 4. August 1982 - BVerwG 1 D 112.81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96

    Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung …

    Gebührenüberhebungen von Postbeamten sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 m.w.N.) disziplinarrechtlich nicht anders zu behandeln als die Entnahme von amtlich anvertrautem oder zugänglichem Geld mit dem Ziel privater Nutzung.
  • BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …

    Denn das von den Reisenden erbrachte Fahrgeld gelangte bei Bezahlung in amtlichen Gewahrsam, weil sowohl der zahlende Bahnkunde als auch der als Schaffner auftretende und das Geld annehmende Beamte die Übernahme in amtlichen Gewahrsam übereinstimmend erklärt haben und ein dieser Erklärung entgegenstehender innerer Vorbehalt auf Seiten des Beamten, einen Teil des Fahrgeldes sich selbst zuzueignen, nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regelung des § 116 Satz 1 BGB unbeachtlich ist (vgl. z.B. Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 - für den Fall einer Gebührenüberhebung).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 D 51.97

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt - …

    Ein derartiges Dienstvergehen wiegt sehr schwer und führt nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich zur Entfernung aus dem Dienst (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 1 D 35.89 - DokBer B 1990, 207-208; Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 -).
  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91

    Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über …

    Die Eigenschaft als amtlich anvertrautes Geld wird auch nicht durch einen einseitigen "Vorbehalt" des Beamten beendet, der bereits bei der Übergabe des Geldes beabsichtigte, dieses für eigene Zwecke zu verwenden (vgl. Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 -).
  • BVerwG, 05.10.1988 - 1 D 124.87

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …

    Ein Zollbeamter, der sich solcher Verfehlungen schuldig macht, ist mithin grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen (vgl. Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2001 - 3 B 10956/01

    Dienstenthebung - Milderungsgründe

    Im Hinblick auf das Vorbringen des Antragstellers weist der Senat ergänzend daraufhin, dass bei Zugriffsdelikten der vorliegend in Rede stehenden Art eine milde Kriminalstrafe (BVerwG, Urteil vom 27. November 1997 -- 1 D 48.97 --), eine lange unbeanstandete Dienstzeit mit guten Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 02. April 1998 -- 1 D 4.98 --), eine längere Weiterbeschäftigung nach dem Dienstvergehen (BVerwG, Urteil vom 28. März 1995 -- 1 D 33.94 --, Dok. Ber. B 1995, 234, 238) sowie eine eingetretene Resozialisierung (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1988 -- 1 D 145.87 --) ein Absehen von der regelmäßigen Verhängung der Höchstmaßnahme nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 16.93

    Verfälschen von Postanweisungen und Auszahlung des Unterschiedsbetrags an sich …

    Daß der Beamte von vornherein die Absicht hatte, dieses durch Täuschung erlangte Geld für eigene Zwecke zu verwenden, steht dieser Beurteilung nicht entgegen, denn es handelt sich hierbei um einen inneren Vorbehalt des Beamten, der unbeachtlich ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - m.w.N.; Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 -).
  • BVerwG, 20.03.1991 - 1 D 46.90

    Verkauf von Beförderungsscheinen für den Kraftwagenverladeverkehr - Veruntreuung …

    Seit jeher lehnen die Disziplinargerichte des Bundes eine maßnahmemindernde Wirkung verminderter Schuldfähigkeit ab, wenn der Täter gegen elementare und leicht einsehbare Pflichten verstoßen hat (BVerwGE 33, 9 [BVerwG 17.03.1967 - II D 5/67]; Urteile vom 27. August 1985 - BVerwG 1 D 22.85 -, vom 13. November 1985 - BVerwG 1 D 90.85 -, vom 5. Mai 1987 - BVerwG 1 D 40.86 -, vom 22. Juni 1987 - BVerwG 1 D 99.86 -, vom 13. April 1988 - BVerwG 1 D 43.87 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 -).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 1 D 35.89

    Dienstvergehen durch einen Beamten

    Gebührenüberhebungen von Beamten sind, wie der Senat u.a. im Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 - ausgeführt hat, nach seiner ständigen Rechtsprechung disziplinarrechtlich nicht anders zu behandeln als die Entnahme amtlich anvertrauten oder zugänglichen Geldes mit dem Ziel der privaten Nutzung.
  • BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach einer Verurteilung wegen …

    Er könnte nur dann Relevanz gewinnen, wenn der Suchtzustand einen solchen Grad erreicht hätte, daß die Steuerungsfähigkeit nicht mehr bestand (vgl. Urteile vom 27. August 1985 - BVerwG 1 D 22.85 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 -).
  • BVerwG, 20.09.1988 - 1 D 80.87

    Voraussetzungen für einen psychischen Ausnahmezustand

  • VG München, 19.08.2009 - M 13 DK 09.1636

    Wiederholte veruntreuende Unterschlagung über 8 Monate; Betrag 6.708 EUR

  • VG München, 15.09.2008 - M 19B DK 08.3207

    Diebstahl von Geld aus dem Behälter der beschädigten Sendungen in mindestens 5 …

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