Rechtsprechung
| BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten des Ruhestandsbeamten zu uneigennütziger sowie zu achtungswürdiger und vertrauenswürdiger Amtsführung - Unzulässiger Verkauf von zur Vernichtung vorgesehenen Wertkarten für Absenderfreistempler - Begehen eines schwerwiegenden ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.12.1999 - VIII VL 12/99
- BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 - m.w.N.).Bei Ruhestandsbeamten ist in einem solchen Fall regelmäßig die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Oktober 2000, a.a.O., m.w.N., vgl. auch § 12 Abs. 2 Satz 1, § 117 Abs. 7 BDO).
- BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Von einer plötzlich und unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation, der der Ruhestandsbeamte spontan erlegen ist, kann deshalb nicht die Rede sein (…vgl. dazu Urteil vom 28. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 109.87 - DokBerB 1988, 163).Zwar hat der Senat den Milderungsgrund dann anerkannt, wenn ein Beamter bei gewohnter alltäglicher Diensttätigkeit unter dem Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an fremdem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich einsetzendem Bedarf oder unter dem Einfluss einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (vgl. z.B. Urteil vom 28. September 1999, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 28.03.1995 - 1 D 33.94
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Kennzeichen des Milderungsgrundes ist es, dass der Beamte der plötzlich und unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation spontan erlegen ist (vgl. z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - BVerwG 1 D 33.99 - Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 -, jeweils m.w.N.).Von einer plötzlich und unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation, der der Ruhestandsbeamte spontan erlegen ist, kann deshalb nicht die Rede sein (vgl. dazu Urteil vom 28. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 109.87 - DokBerB 1988, 163).
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Zwar ist ein Geständnis - auch wenn sein Gewicht unterschiedlich sein kann (vgl. dazu eingehend BGH, NJW 1998, 86 ) - grundsätzlich geeignet, in einem Disziplinarverfahren als mildernder Gesichtspunkt berücksichtigt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 D 13.79 - Urteil vom 23. Januar 1996 - BVerwG 1 D 39.95 - Urteil vom 8. November 2000 - BVerwG 1 D 52.99 -). - BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99
Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Kennzeichen des Milderungsgrundes ist es, dass der Beamte der plötzlich und unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation spontan erlegen ist (vgl. z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - BVerwG 1 D 33.99 - Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 -, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange, im Übrigen unbeanstandete und wiederholt durch Belobigungen und Belohnungen geprägte Dienstzeit noch die bisherige Unbescholtenheit oder eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung - hierzu ist der Ruhestandsbeamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.). - BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte, von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei einem aktiven Beamten rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich u.a. als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBerB 1999, 39 m.w.N.). - BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96
Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Denn der von dem Postkunden für den Erwerb der Wertkarten am Postschalter gezahlte Geldbetrag gelangt in den Gewahrsam der Post, weil sowohl der Postkunde als auch der Ruhestandsbeamte am Postschalter die Übernahme der 990 DM in dienstlichen Gewahrsam übereinstimmend erklärt haben und ein dieser Erklärung entgegenstehender innerer Vorbehalt auf Seiten des Ruhestandsbeamten, den gesamten Geldbetrag sich selbst zuzueignen, nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regelung des § 116 Satz 1 BGB unbeachtlich ist (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Mai 1997 - BVerwG 1 D 44.96 - m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 95.97 -). - BVerwG, 23.01.1996 - 1 D 39.95
Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung des Dienstvergehens
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Zwar ist ein Geständnis - auch wenn sein Gewicht unterschiedlich sein kann (vgl. dazu eingehend BGH, NJW 1998, 86 ) - grundsätzlich geeignet, in einem Disziplinarverfahren als mildernder Gesichtspunkt berücksichtigt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 D 13.79 - Urteil vom 23. Januar 1996 - BVerwG 1 D 39.95 - Urteil vom 8. November 2000 - BVerwG 1 D 52.99 -). - BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 95.97
Grundsätze für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme - Fundunterschlagung durch …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00
Denn der von dem Postkunden für den Erwerb der Wertkarten am Postschalter gezahlte Geldbetrag gelangt in den Gewahrsam der Post, weil sowohl der Postkunde als auch der Ruhestandsbeamte am Postschalter die Übernahme der 990 DM in dienstlichen Gewahrsam übereinstimmend erklärt haben und ein dieser Erklärung entgegenstehender innerer Vorbehalt auf Seiten des Ruhestandsbeamten, den gesamten Geldbetrag sich selbst zuzueignen, nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Regelung des § 116 Satz 1 BGB unbeachtlich ist (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Mai 1997 - BVerwG 1 D 44.96 - m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 95.97 -). - BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 109.87
Diebstahl zum Nachteil von Kollegen - Entfernung aus dem Dienst - Missbrauch …
- BVerwG, 08.11.2000 - 1 D 52.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Paketzusteller - Ablage von Paketen in …
- BVerwG, 26.02.1980 - 1 D 13.79
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.03.2002 - 1 D 8.01
Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Diebstahl, Untreue, Urkundenfälschung und …
Dies hat der Senat bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden, in dem ein Beamter einen Geldbetrag von 990 DM für sich behalten hatte, nachdem er entsprechende Wertkarten für Freistempelmaschinen, die wegen Doppelnutzung anderer Wertkarten hätten vernichtet werden müssen, in unzulässiger Weise verkauft hatte (vgl. Urteil vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 17.00 -). - BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02
Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein - wie hier - erweitertes Geständnis des Beamten bei einem Zugriffsdelikt oder anderen schwerwiegenden Kernpflichtverletzungen nicht geeignet, von der Entfernung aus dem Dienst abzusehen (vgl. Urteile vom 28. März 2000 - BVerwG 1 D 6.99 -, vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 - und vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 17.00 -).
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