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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6833
BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91 (https://dejure.org/1991,6833)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1991 - 1 D 17.91 (https://dejure.org/1991,6833)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1991 - 1 D 17.91 (https://dejure.org/1991,6833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nebentätigkeit - Geringer Umfang - Definitionsgebundenheit der Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 642
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91
    In einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis wie dem Beamtenverhältnis (§ 2 Abs. 1 BBG) werden die Beteiligten - anders als in einem Arbeitsverhältnis privaten Rechts - rechtlich umfassend in Anspruch genommen: Der Beamte hat aufgrund seiner vollen Hingabepflicht an den Beruf (§ 54 Satz 1 BBG) seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn und der Allgemeinheit zu widmen; der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- wie Hinterbliebenenversorgung für angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und dessen Familie zu sorgen (BVerfGE 44, 249 ; 52, 303 ; 55, 207 ; vgl. auch § 79 BBG und §§ 1 ff. BBesG).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91
    In einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis wie dem Beamtenverhältnis (§ 2 Abs. 1 BBG) werden die Beteiligten - anders als in einem Arbeitsverhältnis privaten Rechts - rechtlich umfassend in Anspruch genommen: Der Beamte hat aufgrund seiner vollen Hingabepflicht an den Beruf (§ 54 Satz 1 BBG) seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn und der Allgemeinheit zu widmen; der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- wie Hinterbliebenenversorgung für angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und dessen Familie zu sorgen (BVerfGE 44, 249 ; 52, 303 ; 55, 207 ; vgl. auch § 79 BBG und §§ 1 ff. BBesG).
  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91
    Dienstherr und Allgemeinheit sollen in ihrem Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden, darüber hinaus in ihrem Interesse daran, daß der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und schon der Anschein möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermieden wird (BVerwG. Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - <BVerwGE 84, 299, 301/302>).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 13.90

    Anwendbarkeit von § 14 BDO bei Einstellung eines gleichgelagerten Strafverfahrens …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91
    Eine analoge Anwendung des § 14 BDO sei unzulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 13.90 - unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung festgestellt habe.
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 D 80.86

    Strafgerichtliche Verfahrenseinstellung - Disziplinarmaßnahme - Ermessen der …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91
    Auch das Ansehen des einzelnen Beamten und das der gesamten Beamtenschaft wird durch die Verhaltensweisen berührt, wie sie der Beamte begangen hat, denn der Bürger hat zu Recht kein Verständnis dafür, daß Beamte, die Sachwalter öffentlicher Aufgaben sind, unzulässigen Eigennutz in ihre Amtsführung einfließen lassen (Urteil vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 D 80.86 - <RiA 1987, 89>).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 6 LD 1/13

    Vorliegen des Disziplinarmaßes im Fall der Ausübung einer zunächst genehmigten …

    Dass das Verhalten des Beklagten demnach geeignet ist, den Dienstfrieden zu stören und dem öffentlichen Ansehen der Verwaltung entgegensteht, liegt auf der Hand, zumal die Öffentlichkeit gegenüber der Nebentätigkeit von Verwaltungsbediensteten ohnehin meist sehr kritisch eingestellt ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.12.1990 - BVerwG 1 D 63.89 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 27.1.1991 - BVerwG 1 D 17.91 -, juris Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 22d A 1534/01

    Einbeziehung weiteren disziplinarrechtlich relevanten Verhaltens eines Beamten in …

    BVerwG, Urteile vom 11.12.1990 - 1 D 63.89 -, Urt. vom 27.11.1991 - 1 D 17.91 -, und vom 9.11.1999 - 1 D 76.97 - BDiG Frankfurt, Urt. vom 29.3.1999 - XIV VL 1/99 - OVG NRW, Urt. vom 7.3.2002 - 6d A 4364/00.O -, zu einer Gehaltskürzung - teilweise zusammen mit anderen Anschuldigungspunkten, BVerwG, Urteile vom 8.5.1980 - 1 D 26.79 -, ZBR 1981, 218 f., vom 12.2.1992 - 1 D 2.91 -, Dok.Ber.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 3d A 1184/11
    Rn. 126 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1991 - 1 D 17.91 -, NVwZ-RR 1992, 642.
  • BVerwG, 11.02.1992 - 1 D 14.91

    Mißbrauch der Gehaltsscheckbestimmungen durch einen Zollbeamten des gehobenen …

    Dieser Informationen bedarf es auch zur Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen nach § 5 der Bundesnebentätigkeitsverordnung gegeben sind, nach denen eine Genehmigung als allgemein erteilt und die Nebenbeschäftigung damit nur als anzeigepflichtig gilt (vgl. Urteil vom 27. November 1991 - BVerwG 1 D 17.91 - ).
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