Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Pflichten und Rechte (§§ 60 - 86) |
(1) 1Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen. 2Diese Rechtsverordnung stellt für Beamtinnen hinsichtlich Inhalt, Art und Umfang den Schutz sicher, der Frauen nach dem Mutterschutzgesetz gewährleistet wird. 3Für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der dem Gesundheitsschutz dienenden mutterschutzrechtlichen Vorschriften gilt § 29 des Mutterschutzgesetzes entsprechend.
(2) 1Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit auf Beamtinnen und Beamte. 2Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann in den Fällen des Artikels 91 Absatz 2 Satz 1 und des Artikels 115f Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes den Anspruch auf Elternzeit für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei aus zwingenden Gründen der inneren Sicherheit ausschließen oder einschränken.
(3) 1Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für jugendliche Beamtinnen und jugendliche Beamte entsprechend. 2Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Ausnahmen von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamtinnen und jugendliche Polizeivollzugsbeamte bestimmen, soweit diese aufgrund der Eigenart des Polizeivollzugsdienstes oder aus Gründen der inneren Sicherheit erforderlich sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr vom 27.02.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 06.03.2025 | Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr | 27.02.2025 | |
| 07.12.2018 | Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 29.11.2018 | |
| 01.01.2018 | Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts | 23.05.2017 |
pflicht § 68Versagung der Aussagegenehmigung § 69Gutachtenerstattung § 70Auskünfte an die Medien § 71Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 72Wahl der Wohnung § 73Aufenthaltspflicht § 74Dienstkleidung § 75Pflicht zum Schadensersatz § 76Übergang eines Schadensersatz-
anspruchs gegen Dritte § 77Nichterfüllung von Pflichten § 78Fürsorgepflicht des Dienstherrn § 78aZahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeld-
ansprüchen § 79Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz § 80Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen § 80aBeihilferechtliche Verfahrenserleichterungen § 81Reisekosten § 82Umzugskosten § 83Trennungsgeld § 84Jubiläumszuwendung § 84aRückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen § 85Dienstzeugnis § 86Amtsbezeichnungen
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Rechtsprechung zu § 79 BBG
217 Entscheidungen zu § 79 BBG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2025 - 6 A 1985/22
Versorgungsauskunft; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz; Gesetzesbindung
- VG München, 30.09.2021 - M 5 K 18.5832
Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei falscher Auskunft nach ...
- VG Karlsruhe, 07.11.2022 - 2 K 5124/20
Klage eines Anwohners der Herrenstrietsiedlung in Pforzheim auf besseren ...
- VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708
Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, hier : Bewilligung einer ...
- BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21
Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten ...
- VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634
Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen ...
- VG Bayreuth, 30.06.2023 - B 5 K 22.895
Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, keine finanzielle ...
- VG Kassel, 08.04.2020 - 1 K 1016/19
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch nach Versetzung in den Ruhestand
- BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19
Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter; ...
- BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 8.19
Ausgleichsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit