Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Pflichten und Rechte (§§ 60 - 86) |
(1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder eine von ihr oder ihm bestimmte Stelle setzt die Amtsbezeichnungen fest, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Beamtinnen und Beamte führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. 2Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen. 3Nach dem Wechsel in ein anderes Amt dürfen sie die bisherige Amtsbezeichnung nicht mehr führen. 4Ist das neue Amt mit einem niedrigeren Endgrundgehalt verbunden, darf neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz "außer Dienst" oder "a. D." geführt werden.
(3) 1Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte dürfen die ihnen bei der Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst" oder "a. D." und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel weiter führen. 2Ändert sich die Bezeichnung des früheren Amtes, darf die geänderte Amtsbezeichnung geführt werden.
pflicht § 68Versagung der Aussagegenehmigung § 69Gutachtenerstattung § 70Auskünfte an die Medien § 71Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 72Wahl der Wohnung § 73Aufenthaltspflicht § 74Dienstkleidung § 75Pflicht zum Schadensersatz § 76Übergang eines Schadensersatz-
anspruchs gegen Dritte § 77Nichterfüllung von Pflichten § 78Fürsorgepflicht des Dienstherrn § 78aZahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeld-
ansprüchen § 79Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz § 80Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen § 80aBeihilferechtliche Verfahrenserleichterungen § 81Reisekosten § 82Umzugskosten § 83Trennungsgeld § 84Jubiläumszuwendung § 84aRückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen § 85Dienstzeugnis § 86Amtsbezeichnungen
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Rechtsprechung zu § 86 BBG
25 Entscheidungen zu § 86 BBG in unserer Datenbank:
- AG Berlin-Mitte, 19.10.2023 - 151 C 167/23
Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu einem privat betriebenen Social ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22
Anwendung des Landesdisziplinarrechts gegen Bundesbeamte; Abordnung
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12
Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung ...
- BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14
Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen; ...
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer ...
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 419/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer ...
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 420/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer ...
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 422/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer ...
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 423/11
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer ...
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 424/11
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