Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Pflichten und Rechte (§§ 60 - 86) |
(1) 1Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Haben zwei oder mehr Beamtinnen und Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch.
(2) Hat der Dienstherr Dritten Schadensersatz geleistet, gilt als Zeitpunkt, zu dem der Dienstherr Kenntnis im Sinne der Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erlangt, der Zeitpunkt, zu dem der Ersatzanspruch gegenüber Dritten vom Dienstherrn anerkannt oder dem Dienstherrn gegenüber rechtskräftig festgestellt wird.
(3) Leistet die Beamtin oder der Beamte dem Dienstherrn Ersatz und hat dieser einen Ersatzanspruch gegen Dritte, geht der Ersatzanspruch auf sie oder ihn über.
pflicht § 68Versagung der Aussagegenehmigung § 69Gutachtenerstattung § 70Auskünfte an die Medien § 71Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 72Wahl der Wohnung § 73Aufenthaltspflicht § 74Dienstkleidung § 75Pflicht zum Schadensersatz § 76Übergang eines Schadensersatz-
anspruchs gegen Dritte § 77Nichterfüllung von Pflichten § 78Fürsorgepflicht des Dienstherrn § 78aZahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeld-
ansprüchen § 79Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz § 80Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen § 80aBeihilferechtliche Verfahrenserleichterungen § 81Reisekosten § 82Umzugskosten § 83Trennungsgeld § 84Jubiläumszuwendung § 84aRückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen § 85Dienstzeugnis § 86Amtsbezeichnungen
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Rechtsprechung zu § 75 BBG
61 Entscheidungen zu § 75 BBG in unserer Datenbank:
- BGH, 10.09.2026 - III ZR 237/25
Regress gegen private Kliniken: Haftung bei Fehlern im Zusammenhang mit der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - 1 A 1008/18
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Bezug auf ...
- VGH Bayern, 02.04.2024 - 6 ZB 23.1243
Übernahme von Kosten eines Polizisten anlässlich der Durchführung eines ...
- VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19
Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes
- BGH, 18.06.2020 - III ZR 258/18
Sorgen eines Dienstverpflichteten von sich aus für eine Vertragsgestaltung bei ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 09.01.2023 - VI ZB 79/20
Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen einen für ihn ...
- BGH, 09.01.2023 - VI ZB 82/20
Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen einen für ihn ...
- BGH, 09.01.2023 - VI ZB 81/20
Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen einen für ihn ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 75 BBG:
- Grundgesetz (GG)
- II. Der Bund und die Länder
- Art. 34 S. 2