Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Pflichten und Rechte (§§ 60 - 86) |
1Werden Beamtinnen, Beamte, Versorgungsberechtigte oder ihre Angehörigen körperlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen Dritte zusteht, insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser während einer auf der Körperverletzung beruhenden Aufhebung der Dienstfähigkeit oder infolge der Körperverletzung oder der Tötung zur Gewährung von Leistungen verpflichtet ist. 2Ist eine Versorgungskasse zur Gewährung der Versorgung verpflichtet, geht der Anspruch auf sie über. 3Der Übergang des Anspruchs kann nicht zum Nachteil der Verletzten oder der Hinterbliebenen geltend gemacht werden.
pflicht § 68Versagung der Aussagegenehmigung § 69Gutachtenerstattung § 70Auskünfte an die Medien § 71Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 72Wahl der Wohnung § 73Aufenthaltspflicht § 74Dienstkleidung § 75Pflicht zum Schadensersatz § 76Übergang eines Schadensersatz-
anspruchs gegen Dritte § 77Nichterfüllung von Pflichten § 78Fürsorgepflicht des Dienstherrn § 78aZahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeld-
ansprüchen § 79Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz § 80Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen § 81Reisekosten § 82Umzugskosten § 83Trennungsgeld § 84Jubiläumszuwendung § 84aRückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen § 85Dienstzeugnis § 86Amtsbezeichnungen
Rechtsprechung zu § 76 BBG
22 Entscheidungen zu § 76 BBG in unserer Datenbank:
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 174/12
Dienstunfall eines Beamten: Forderungsübergang auf den Dienstherrn nach der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen ...
- OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
- OLG Stuttgart, 21.06.2018 - 13 U 55/17
Schadensersatz wegen Tierhalterhaftung: Anspruch des Dienstherrn in ...
- OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 28/16
Berufung im Schadensersatzprozess des öffentlichen Dienstherrn nach ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17
Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über ...
- BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 377/21
Fortgeltung des sog. Quotenvorrechts des Beamten gegenüber dem Beihilfeträger
- VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1561/18
Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen Soldaten, der bei einem Kameraden ...
- VG Greifswald, 16.07.2019 - 6 A 1570/18
- OLG München, 19.05.2017 - 10 U 3718/16
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen überholendem Motorrad und Linksabbieger
- VG Frankfurt/Main, 19.04.2010 - 9 K 103/10
Kostentragungspflicht bei Alltagsdienstkleidung für Polizeivollzugsbeamte und ...
Querverweise
Auf § 76 BBG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Besondere Rechtsverhältnisse
- § 133 (Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte)