Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Pflichten und Rechte (§§ 60 - 86) |
1Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde kann einer Beamtin oder einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. 2Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist.
pflicht § 68Versagung der Aussagegenehmigung § 69Gutachtenerstattung § 70Auskünfte an die Medien § 71Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen § 72Wahl der Wohnung § 73Aufenthaltspflicht § 74Dienstkleidung § 75Pflicht zum Schadensersatz § 76Übergang eines Schadensersatz-
anspruchs gegen Dritte § 77Nichterfüllung von Pflichten § 78Fürsorgepflicht des Dienstherrn § 78aZahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeld-
ansprüchen § 79Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz § 80Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen § 80aBeihilferechtliche Verfahrenserleichterungen § 81Reisekosten § 82Umzugskosten § 83Trennungsgeld § 84Jubiläumszuwendung § 84aRückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen § 85Dienstzeugnis § 86Amtsbezeichnungen
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Rechtsprechung zu § 66 BBG
117 Entscheidungen zu § 66 BBG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 18.09.2026 - 3 CS 26.1580
Bundesbeamtenrecht, Polizeimeisteranwärter, Verbot der Führung der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Bayreuth, 29.07.2026 - B 5 S 26.790
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen sexueller Belästigung einer Kollegin ...
- VG Bayreuth, 29.07.2026 - B 5 S 26.790
- VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20 Corona
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2023 - 1 B 413/23
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen Gründen; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 27.03.2023 - 15 L 2079/22
Charakterliche Eignung, Eignungszweifel
- VG Köln, 27.03.2023 - 15 L 2079/22
- VGH Bayern, 01.12.2022 - 6 CS 22.2052
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und vorläufige Dienstenthebung
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 4 S 21.22
Kanzlerin einer Universität: OVG bestätigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157
Verbot des Führens der Dienstgeschäfte bei einem Beamten auf Widerruf
- VG Bayreuth, 14.09.2020 - B 5 S 20.701
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ...
- VG Schleswig, 22.06.2016 - 12 B 17/16
Recht der Bundesbeamten - Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - Antrag gem. § ...
§ 66 BBG in Nachschlagewerken
- § 66 BBG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Beamte als Betreuer
Querverweise
Auf § 66 BBG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesbeamtengesetz (BBG)
- Bundespersonalausschuss
- § 121 (Rechtsstellung der Mitglieder)