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   VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20   

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VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20 (https://dejure.org/2021,336)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.01.2021 - 5 L 198.20 (https://dejure.org/2021,336)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 5 L 198.20 (https://dejure.org/2021,336)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Art. 19 Abs. 4 GG ist deshalb verletzt, wenn die Anordnung überhaupt keine Begründung enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 - Rn. 6 m. w. N., juris).

    In diesen Fällen ist allein die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und nicht etwa eine aufschiebende Wirkung wiederherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 a. a. O. Rn. 9; Hoppe in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2019, § 80 VwGO Rn. 98 m. w. N. auch zur Gegenansicht).

    Es bedarf einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 a. a. O. Rn. 6).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Die Ausübung staatlicher Herrschaft ist demokratisch legitimiert, wenn sich die Bestellung der Amtsträger auf das Staatsvolk zurückführen lässt und das Handeln der Amtsträger selbst eine ausreichende sachlich-inhaltliche Legitimation erfährt; dies setzt voraus, dass die Amtsträger im Auftrag und nach Weisung der Regierung - ohne Bindung an die Willensentschließung einer außerhalb parlamentarischer Verantwortung stehenden Stelle - handeln können und die Regierung damit in die Lage versetzen, die Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - Rn. 73, juris; Werres a. a. O. § 62 BBG Rn. 3 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Eine außerdienstliche Pflichtverletzung ist gegeben, wenn der Beamte die Funktionsfähigkeit der Verwaltung mittelbar im Ansehen der Beamtenschaft nach außen beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16/10 - Rn. 22, juris; Werres a. a. O. § 61 BBG Rn. 12 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Der Beamte verstößt in diesem Fall gegen seine Mäßigungspflicht, seine Gehorsamspflicht und seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 1970 - 1 BvR 690/65 - Rn. 33, juris; Werres a. a. O. § 60 BBG Rn. 18).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 22 des Soldatengesetzes - SG: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 - Rn. 5, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Da es sich um ein vorläufiges Verbot im Sinne einer materiell-rechtlichen Eilmaßnahme handelt, muss der Sachverhalt nicht abschließend geklärt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 5. August 2016 - 2 MB 23/16 - Rn. 7, juris; Plog/Wiedow a. a. O. § 66 Rn. 31 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. zu § 39 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 - Rn. 13, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 15 B 1001/18

    Hausverbot; Störung; Dienstliche; Abläufe

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Es findet seine rechtliche Grundlage im Hausrecht des Bundesministers, das dieser im Rahmen seiner Organisationsgewalt als notwendiger Annex zur Sachkompetenz des Bundesministeriums innehat (allgemein zur Herleitung des Hausrechts vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. September 2018 - 15 B 1001/18 - Rn. 10 m. w. N., juris).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 19.80

    Verpflichtung zur Vorlage von in amtlicher Eigenschaft abzugebenden

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Mit diesem Gewicht gehört § 67 Abs. 1 BBG zu den allgemeinen Gesetzen, die der Meinungsfreiheit des Beamten gemäß Art. 5 Abs. 2 GG Schranken setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 19/80 - Rn. 16 m. w. N., juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 6 CE 20.451

    Rechtsschutz gegen Betretensverbot als Begleitmaßnahme eines Verbots der Führung

    Auszug aus VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20
    Beide Anträge sind zwar nach § 123 Abs. 5, § 80 Abs. 5 Satz 1 Var. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) statthaft (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 6 CE 20.451 - Rn. 10, juris) und auch im Übrigen zulässig.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß

    Maßgeblich ist, ob das Verhalten des Beamten die Funktionsfähigkeit der Verwaltung unmittelbar in der Erfüllung der Amtsaufgaben und der Wahrung der dienstlichen Interessen beeinträchtigt (vgl. VG B-Stadt, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 5 L 198/20 -, juris, Rn. 43).
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