Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
| Unterabschnitt 2 - Arbeitszeit (§§ 87 - 96) |
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf wöchentlich im Durchschnitt 44 Stunden nicht überschreiten.
(2) Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden.
(3) 1Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere zur Dauer, zu Möglichkeiten ihrer flexiblen Ausgestaltung und zur Kontrolle ihrer Einhaltung, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. 2Eine Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit mittels automatisierter Datenverarbeitungssysteme ist zulässig, soweit diese Systeme eine Mitwirkung der Beamtinnen und Beamten erfordern. 3Die erhobenen Daten dürfen nur für Zwecke der Arbeitszeitkontrolle, der Wahrung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen und des gezielten Personaleinsatzes verwendet werden, soweit dies zur Aufgabenwahrnehmung der jeweils zuständigen Stelle erforderlich ist. 4In der Rechtsverordnung sind Löschfristen für die erhobenen Daten vorzusehen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 87 BBG
211 Entscheidungen zu § 87 BBG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 11.06.2026 - 2 C 5.25
Berücksichtigung von Reisezeiten eines Bundesbetriebsprüfers als Arbeitszeit
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2025 - 1 A 34/21
Bundesbetriebsprüfer; Arbeitszeit; Ruhezeit; Fahrzeiten; Reisezeiten; Mehrarbeit; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2025 - 1 A 34/21
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den ...
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den ...
- BVerwG, 13.02.2018 - 2 C 61.17
Anhörungsrüge; Begrenzung von Ausgleichsansprüchen wegen unionrechtswidriger ...
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 59.17
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 C 59.17
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.02.2018 - 2 C 62.17
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs
- BVerwG, 13.02.2018 - 2 C 62.17