Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
Unterabschnitt 2 - Arbeitszeit (§§ 87 - 96) |
1Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. 2Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihnen innerhalb eines Jahres für die Mehrarbeit, die sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leisten, entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. 3Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig zu kürzen. 4Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, können Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern eine Vergütung erhalten.
Rechtsprechung zu § 88 BBG
163 Entscheidungen zu § 88 BBG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 18.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 28.07.2020 - 2 B 26.20
Freizeitausgleich für Polizeivollzugsbeamte wegen Bereitschaftszeiten bei ...
- BVerwG, 14.10.2020 - 2 B 60.20
Freizeitausgleich für Polizeivollzugsbeamte wegen Bereitschaftszeiten bei ...
- BVerwG, 14.10.2020 - 2 B 62.20
Freizeitausgleich für Polizeivollzugsbeamte wegen Bereitschaftszeiten bei ...
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 32.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der ...
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 33.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der ...
- OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 5 LC 2/18
Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel; Ruhezeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1671/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- OVG Sachsen, 22.03.2019 - 2 A 878/18
Freizeitausgleich; Abrechnung; Bereitschaftszeiten
- OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18
Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel
- BVerwG, 28.07.2020 - 2 B 26.20