Rechtsprechung
| OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
Bauplanungserhebliche Beurteilung der Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in Bremen-Hemelingen
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 7; BauGB § 2
Bauplanungserhebliche Beurteilung der Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in Bremen-Hemelingen - altes Planungsrecht; Bremische Staffelbauordnung; Gemengelage; Negativplanung - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzlose Aufhebung des alten auf landesrechtlichen Bauvorschriften beruhenden städtebaulichen Planungsrechts als gewichtiger öffentlicher Belang; Eingreifen der Aufhebung bei einer Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in die bestehenden Nutzungsregelungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beachtung des Gebots planerischer Konfliktbewältigung bei Aufhebung in Nutzungsregelungen eingreifender Planungsgrundsätze
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beachtung des Gebots planerischer Konfliktbewältigung bei Aufhebung in Nutzungsregelungen eingreifender Planungsgrundsätze
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ersatzlose Aufhebung des alten auf landesrechtlichen Bauvorschriften beruhenden städtebaulichen Planungsrechts als gewichtiger öffentlicher Belang; Eingreifen der Aufhebung bei einer Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in die bestehenden Nutzungsregelungen
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105/66 - BVerwGE 34, 301). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91
Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Dabei ist ihr ein weiter Spielraum eingeräumt; der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordungsvorstellungen entspricht (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, BauR 1999, 1136; Urt. v. 22.1.1993, BVerwGE 92, 8, 14). - BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Dabei ist ihr ein weiter Spielraum eingeräumt; der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordungsvorstellungen entspricht (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, BauR 1999, 1136;… Urt. v. 22.1.1993, BVerwGE 92, 8, 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung; …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Andererseits setzt eine rechtmäßige Abwägung voraus, dass die Gemeinde das private Interesse am Erhalt der bestehenden baulichen Nutzungsrechte zutreffend erfasst und ermittelt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.7.2014 - 2 B 581/14.NE - Juris, Rn. 78). - OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11
Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Im Falle widerstreitender Nutzungsansprüche zwischen Wohnen und Gewerbe verlangt das Gebot planerischer Konfliktbewältigung, dass bei einer Überplanung die vorhandenen Betriebe mit ihrem zulässigen Emmissionsverhalten sorgfältig erfasst werden (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.2013 - 2 E 14/11.N - Juris, Rn. 86). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 2 D 43/13
Aufhebung eines Bebauungsplans ist ein legitimes Planungsziel!
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Das bedeutet, dass die Gemeinde sich vergewissern muss, ob der Planersatzvorschrift des § 34 BauGB im konkreten Fall im Hinblick auf die geordnete städtebauliche Entwicklung eine hinreichende Steuerungskraft zukommt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 8.4.2014 - 2 D 43/13.NE - juris, Rn 47). - OVG Bremen, 09.01.2013 - 1 B 258/12
Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden - …
- OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92
Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für …
Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Das OVG hat wiederholt entschieden, dass die Gewerbeklasse II nach § 35 Staffelbauordnung in etwa einem Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung entspreche (…B. v. 9.1.2013 - 1 B 258/12 - juris Rn. 25; B. v. 15.4.1993 - 1 B 94/92 - juris Rn. 11).
- OVG Bremen, 17.04.2018 - 1 D 280/16
Gültigkeit des Bebauungsplans 2476 - Abwägung; Abwägungsgebot; Anlagen für …
Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (…ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66, BVerwGE 34, 301 sowie Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014), juris Rn. 38).Das Interesse des Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes ist bei der Änderungsplanung in die Abwägung einzustellen (…vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.10.2006 - 4 BN 20/06, BauR 2007, 331 juris Rn. 10 m.w.N.; Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014)).
- OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen; …
Hätte die Antragsgegnerin den Bebauungsplan 1448 für das Vorhabengrundstück lediglich aufheben wollen, hätte sie sich im Rahmen der Bauleitplanung vergewissern müssen, ob der dann wieder zum Zuge kommenden Planersatzvorschrift des § 34 BauGB im konkreten Fall im Hinblick auf die geordnete städtebauliche Entwicklung eine hinreichende Steuerungskraft zukommt (vgl. hierzu im Einzelnen Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28). - OVG Saarland, 21.11.2024 - 2 C 130/23
Aufhebung eines Bebauungsplans als Planungsziel
Rn. 95 Im Falle widerstreitender Nutzungsansprüche - insbesondere zwischen Wohnen und Gewerbe - verlangt das Gebot planerischer Konfliktbewältigung, dass bei einer Überplanung die vorhandenen Betriebe sorgfältig erfasst werden.[vgl. OVG Hamburg, Urtl vom 10.4.2013 - 2 E 14/11.N -, juris, Rn. 86][vgl. OVG Hamburg, Urtl vom 10.4.2013 - 2 E 14/11.N -, juris, Rn. 86] Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die Gemeinde durch eine ersatzlose Aufhebung des bestehenden Planungsrechts in eine bisherige Nutzungsregelung eingreift.[vgl. OVG Bremen, Urteil vom 2.12.2014 - 1 D 173/10 -, juris, Rn. 39][vgl. OVG Bremen, Urteil vom 2.12.2014 - 1 D 173/10 -, juris, Rn. 39] Hiervon ausgehend kommt das Gebot der Konfliktbewältigung im Fall der Antragstellerin bereits nicht zum Tragen.
- OVG Bremen, 25.06.2018 - 1 D 19/17
Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Abwägungsgebot; …
Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; vgl. auch Urteil des Senats vom 02.12.2014 - 1 D 173/10 -, BRS 82 Nr. 28 (2014) = Rn. 38, juris …sowie Urteil des Senats vom 17.04.2018 - 1 D 280/16 -, Rn. 47, juris). - OVG Bremen, 03.05.2016 - 1 LC 100/15
Neubauvorhaben im Holz- und Fabrikenhafen - Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der …
Vielmehr werden für die verschiedenen Gewerbeklassen bestimmte Arten gewerblicher Betätigung ausgeschlossen (vgl. hierzu - sowie zur Überplanung der auf der Grundlage der StBO 1917 getroffenen bauplanerischen Festsetzungen - zuletzt Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014)).So hat der Senat zum Beispiel entschieden, dass die Gewerbeklasse II in etwa einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO (…Beschl. v. 09.01.2013 - 1 B 258/12, juris Rn. 25; vgl. auch Beschl. v. 15.04.1993 - 1 B 94/92, NVwZ-RR 1994, 80: "…zwischen Mischgebiet und Gewerbegebiet"), die Gewerbeklasse III in etwa einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO (Urt. v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014) juris Rn. 47) und die Gewerbeklasse IV im Wesentlichen dem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) entspricht (…Urt. v. 19.09.1995 - 1 BA 2/94, juris Rn. 62).
- OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 D 87/15
Bebauungsplan Osterholzer Dorfstraße - Auslegungsbekanntmachung; Dezentrale …
Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (…ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66, BVerwGE 34, 301 sowie Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014), juris Rn. 38). - VG Bremen, 17.05.2023 - 1 K 22/17
Beschwerde gegen Basketballanlage, Urteil vom 17.05.2023 - Basketball; …
Die bis dahin festgesetzte Gewerbeklasse III nach § 36 der bremischen Staffelbauordnung entsprach im Übrigen in etwa einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO (Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 2.12.2014 - 1 D 173/10 -, Rn. 47, juris).
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