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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12771
BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95 (https://dejure.org/1995,12771)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1995 - 1 D 18.95 (https://dejure.org/1995,12771)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1995 - 1 D 18.95 (https://dejure.org/1995,12771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen von "erheblichem Gewicht" - Rechtsfolgen bei nichteigennütziger Postunterdrückung - Abgrenzung der eigennützigen von der nichteigennützigen Postunterdrückung - Rechtsprechungsgrundsätze zur nichteigennützigen Postunterdrückung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.07.1986 - 1 D 5.86

    Unterdrückung von Postsendungen - Dienstvergehen - Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95
    Der Senat hat deshalb in Fällen der nicht eigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (siehe u.a. Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - m.w.N. <BVerwGE 83, 206 = BVerwG DokBer B 1986, 249>; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 59.92

    Nichteigennützige Postunterdrückung von Postsendungen - Erheblich verminderte …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95
    Der Senat hat deshalb in Fällen der nicht eigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (siehe u.a. Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - m.w.N. <BVerwGE 83, 206 = BVerwG DokBer B 1986, 249>; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 1 D 72.82
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95
    Der erkennende Senat hat deshalb in den Fällen der Briefunterdrückung die Entfernung aus dem Dienst dann ausgesprochen, wenn der Täter aus materiell-egoistischen Motiven gehandelt hat, so etwa in der Absicht, sich den Inhalt der Postsendungen oder darauf befindliche Wertzeichen anzueignen (siehe u.a. Urteil vom 13. April 1983 - BVerwG 1 D 72.82 - m.w.N. ).
  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 16b D 10.904

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (A 5 + Z); Verletzung des Post- und …

    Wer sich als beamteter Postzusteller gleichwohl über diese leicht verständliche Pflicht hinwegsetzt, versagt damit im Kernbereich seiner Tätigkeit (vgl. BVerwG vom 5.9.1995 - 1 D 18/95, Dok.Ber B 1996.23, RdNr. 12 zitiert nach ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in Fällen der nicht eigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. BVerwG vom 5.9.1995 - 1 D 18/95, Dok.Ber B 1996.23, RdNr. 13, zitiert nach ; vom 20.4.1999 RdNr. 31 ).

    Rn. 52 In einem Fall der uneigennützigen Unterdrückung von 100 bis 150 Postwurfsendungen durch Verbrennen wurde z.B. eine Degradierung ins Eingangsamt ausgesprochen (vgl. BVerwG vom 5.9.1995 - 1 D 18/95, Dok.Ber B 1996.23, RdNr. 18, zitiert nach ).

    Rn. 54 Ein tatbezogener, den Beamten entlastender Umstand wurde nicht darin gesehen, dass es sich bei dem unterdrückten Postgut um Postwurfsendungen gehandelt hat, da im postalischen Umgang mit dieser Sendungsart der gleiche verfassungs- und strafrechtliche Schutz besteht wie bei normalen Briefsendungen (vgl. BVerwG vom 5.9.1995 - 1 D 18/95, Dok.Ber B 1996.23, RdNr. 17, zitiert nach , unter Hinweis auf Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 354 RdNrn. 1, 15;… zur Nachfolgenorm des § 206 StGB vgl. nunmehr Fischer, StGB, 57. Aufl., § 206 RdNrn. 12 ff.).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 104.97

    Postzustellbeamter; Weigerung der Zustellung von Postwurfsendungen der …

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Milderung der ausgesprochenen Gehaltskürzung durch Verkürzung ihrer Laufzeit aus, da allein wegen der Pflichtverletzung im Anschuldigungspunkt 1 im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats bei ähnlich gelagerten Sachverhalten (z.B. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - : Degradierung eines Postzustellbeamten wegen Verbrennens von 100 bis 150 Postwurfsendungen; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -: Degradierung eines Postzustellbeamten wegen Zerreißens von 25 Zeitschriften) zumindest die Verhängung einer langfristigen Gehaltskürzung - gemäß § 9 Abs. 1 BDO kann die Laufzeit einer Gehaltskürzung bis fünf Jahre betragen - in Betracht käme, die wegen des geltenden Verböserungsverbots (§ 331 Abs. 1 StPO i.V.m. § 25 Satz 1 BDO) hier aber nicht ausgesprochen werden darf.

    Im postalischen Umgang mit dieser Sendungsart besteht der gleiche verfassungs- und strafrechtliche Schutz wie bei Briefsendungen (Urteil vom 5. September 1995 a.a.O.;… Urteil vom 27. Januar 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98

    Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25 …

    Der Senat hat deshalb in Fällen der nichteigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - ; Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - BVerwGE 83, 206 ).

    Demgegenüber hat der Senat in dem Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - a.a.O. - die Auffassung vertreten, es stelle keinen Milderungsgrund dar, daß es sich um Postwurfsendungen gehandelt habe.

  • BVerwG, 24.04.2001 - 1 D 18.00

    Verletzung einer dem Beamten obliegenden Kernpflicht - Kernpflichten des Beamten …

    Auch disziplinarrechtlich besteht kein Unterschied (vgl. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - BVerwG DokBerB 1996, 23;… Urteil vom 7. Juli 1998, a.a.O.).

    Voraussetzung ist, dass der Beamte in einer für ihn nicht alltäglichen Situation durch ein plötzlich und unvermutet auf ihn einwirkendes Ereignis kurzschlussartig zu der Pflichtverletzung veranlasst wurde (vgl. Urteil vom 5. September 1995, a.a.O.;… Urteil vom 27. Januar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.1999 - 1 D 5.99

    Trunkenheitsfahrt einer Postzustellerin - Nicht eigennützige Unterdrückung von …

    Der Senat hat deshalb bei nicht eigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - <BVerwGE 83, 206 = BVerwG DokBer B 1986, 249>; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 - Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - BVerwG DokBer B 1996, 23; Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 -).

    Auch weitere Urteile des Senats bestätigen, daß angesichts des Umfangs und der Dauer des Fehlverhaltens eine Gehaltskürzung nicht in Betracht kommt (Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - BVerwGE 83, 206 ; Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 - vgl. auch Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 98.97

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten zur vollen Hingabe an den Beruf des …

    Der Senat hat deshalb bei nichteigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - m.w.N. <BVerwGE 83, 206 = BVerwG DokBer B 1986, 249>; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 - m.w.N.; Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - DokBer B 1996, 23-26).

    Im Unterschied zu Postwurfsendungen (vgl. hierzu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - DokBer B 1996, 23-26 Degradierung eines Beamten, der 100 bis 150 Postwurfsendungen verbrannt hatte) sind Infopostsendungen individuell adressierte Sendungen, die grundsätzlich den gleichen Schutz wie sonstige Briefsendungen genießen.

  • BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 1.03

    Briefzustellerin; Unterdrückung von 118 Ansichtspostkarten und einem Brief im …

    Auch im Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - (DokBer B 1996, 23) wurde ein Beamter, der 100 bis 150 Postwurfsendungen verbrannt hatte, lediglich degradiert.
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