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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10064
BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97 (https://dejure.org/1998,10064)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1998 - 1 D 21.97 (https://dejure.org/1998,10064)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 1 D 21.97 (https://dejure.org/1998,10064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung von Dienstbezügen - Ausserdienstlicher gemeinschaftlicher Diebstahl als Dienstvergehen - Prüfungsumfang des Berufungsgerichts - Dienstliche Auswirkungen bei einem Rückfall in eine Alkoholsucht - Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 62.93

    Ruhegehaltskürzung eines Postbeamten wegen Rückfalls in die Alkoholsucht - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Zu den dienstlichen Auswirkungen eines Rückfalls in die Alkoholsucht gehört nach der Rechtsprechung des Senats auch die dienstliche Abwesenheit infolge der Durchführung einer erneuten Entziehungskur oder einer Entgiftungsbehandlung (Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - ).

    Das disziplinarische Gewicht eines Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit wird wesentlich durch das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen des Rückfalls bestimmt (Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89

    Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört auch, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuß von Alkohol nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben läßt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (Urteil vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 D 23.89 - ZBR 1991, 91>).
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Der Senat hat dies in seiner Rechtsprechung stets verneint (z.B. Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 11.91 - ; a.A. neuerdings VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 1997 - D 17 S 6/97 - unter Hinweis darauf, daß der Strafbefehl nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleichstehe).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Sie würde voraussetzen, daß an der Richtigkeit dieser Feststellungen erhebliche Zweifel bestehen (stRspr, z.B. Urteil vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60.96 -).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 1 D 98.95

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter außer Dienst) - Begehung mehrerer …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Ein außerdienstlicher Diebstahl ist daher geeignet, das Vertrauen in die Zuverlässigkeit erheblich zu beeinträchtigen (vgl. auch Urteil vom 10. Juli 1996 - BVerwG 1 D 98.95 - allerdings zu einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall).
  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 41.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Grenzschutzbeamten wegen Besitzes …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Bei einem Diebstahl in einem schweren Fall geht der Senat davon aus, daß auch bei einem Ersttäter in der Regel mindestens die Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme auszusprechen ist (z.B. Urteil vom 22. Mai 1996 - BVerwG 1 D 41.95 - NVwZ-RR 1997, 635>).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 42.93

    Anforderungen an die Verantwortlichkeit für einen Rückfall in die Alkoholsucht - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Die Dauer der Abstinenz ist ein wichtiges Indiz für den Erfolg einer Entziehungskur (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 42.93 - Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 D 58.92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1997 - D 17 S 6/97

    Bindung der tatsächlichen Feststellungen in einem Strafbefehl für das …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97
    Der Senat hat dies in seiner Rechtsprechung stets verneint (z.B. Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 11.91 - ; a.A. neuerdings VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 1997 - D 17 S 6/97 - unter Hinweis darauf, daß der Strafbefehl nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleichstehe).
  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines …

    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört auch, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuss von Alkohol nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (Urteil vom 11. Februar 1998 - BVerwG 1 D 21.97 -).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug - …

    Demgemäß kommt eine Lösung von den Feststellungen in dem Strafurteil nur in Betracht, wenn an der Richtigkeit dieser Feststellungen erhebliche Zweifel bestehen (z.B. Urteil vom 11. Februar 1998 - BVerwG 1 D 21.97 -).
  • VG Berlin, 29.11.2011 - 85 K 12.10

    Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen einer Alkoholerkrankung

    Rn. 28 Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört es, nach einer Alkoholentziehungstherapie den Griff zum so genannten "ersten Glas Alkohol" zu unterlassen, weil jeglicher Genuss von Alkohol nach einer Entziehungstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 - und vom 11. Februar 1998 - 1 D 21.97 - OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Mai 2010 - 20 LD 13/08 - juris Rn. 44 m.w.N.).

    Zu den dienstlichen Auswirkungen eines Rückfalls in die Alkoholsucht gehört auch die dienstliche Abwesenheit infolge der Durchführung einer erneuten Entziehungskur oder einer Entgiftungsbehandlung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Februar 1998 - 1 D 21.97 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Rn. 44 Das disziplinarische Gewicht eines Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholkrankheit wird wesentlich durch das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen des Rückfalls bestimmt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Februar 1998 - 1 D 21/97 - juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 20 LD 13/08

    Annahme einer erfolgreichen Entziehungskur eines Beamten mit dem Ergebnis über …

    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört es, nach einer Alkoholentziehungstherapie den Griff zum so genannten "ersten Glas Alkohol" zu unterlassen, weil jeglicher Genuss von Alkohol nach einer Entziehungstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001 - BVerwG 1 D 64/01 - BVerwG, Urt. v. 11.02.1998 - BVerwG 1 D 21.97 - NDH, Urt. v. 13.05.2004 - 1 NDH L 3/03 -).
  • VG Schleswig, 14.12.2022 - 22 A 3/19
    Die Dauer der Abstinenz ist ein wichtiges Indiz für den Erfolg einer Entziehungskur (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1998, Az. 1 D 21.97, Rn. 25, juris).

    So wird die Bedeutung der Pflichtverletzung dadurch gemindert, dass die Behandlung, die Grund für die Abwesenheit war, gerade der Erlangung der vollen Dienstfähigkeit diente (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1998, Az. 1 D 21.97, Rn. 35, juris).

  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 39.00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexueller Belästigung, Rückfall in …

    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört es, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuss von Alkohol nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (Urteil vom 11. Februar 1998 - BVerwG 1 D 21.97 -).

    Zu Gunsten des Beamten ist davon auszugehen, dass ihm das Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit eines Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit fehlte; denn es lässt sich nicht feststellen, dass er über die disziplinarrechtlichen Folgen eines Rückfalls belehrt worden ist (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - BVerwGE 76, 128 = ZBR 1984, 155; Urteil vom 11. Februar 1998, a.a.O.) oder auf andere Weise von der disziplinaren Relevanz eines Rückfalls Kenntnis erlangt hat.

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03

    Schuldhafte Verletzung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten bei Rückfall in die …

    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört es, nach einer Alkoholentziehungstherapie den Griff zum sogenannten "ersten Glas Alkohol" zu unterlassen, weil jeglicher Genuss von Alkohol nach einer Entziehungstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001 - 1 D 64/01 - BVerwG, Urt. v. 11.02.1998 - 1 D 21.97 - NDH, Urt. v. 13.05.2004 - 1 NDH L 3/03 -).
  • VG Meiningen, 15.01.2003 - 6 D 60011/00

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Polizeibeamter; Diebstahl; …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die gegen das Vermögen und Eigentum Dritter gerichteten strafbaren Handlungen, insbesondere der au- ßerdienstlichen Diebstahl des Beamten, disziplinarrechtlich ein nicht unerhebliches, die strafrechtliche Bedeutung des Verhaltens häufig übersteigendes Gesicht (BVerwG, U. v. 11.02.1998, 1 D 21/97, Juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht bei einem Diebstahl in einem schweren Fall davon aus, dass auch bei einem Ersttäter in der Regel mindestens die Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme auszusprechen ist (BVerwG, U. v. 11.02.1998, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - D 6 A 503/11
    Rn. 35 Zudem gehört zu den dienstlichen Auswirkungen eines Rückfalls in die Alkoholsucht auch die dienstliche Abwesenheit infolge der Durchführung deshalb nötiger ärztlicher Behandlungen (BVerwG, Urt. v. 11. Februar 1998 - 1 D 21.97 -, juris Rn. 29 a. E.).
  • VG Sigmaringen, 07.04.2010 - DB 10 K 2765/09

    Disziplinarklage; Anregung; Klageantrag; ne-ultra-petita-Grundsatz; Entfernung …

    Dabei sind die dienstlichen Auswirkungen nicht nur Folgen, sondern selbst Tatbestandsmerkmal des Dienstvergehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2001 - 1 D 64/00 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 12.10.1999 - 1 D 25.98 - BVerwG, Urteil vom 11.2.1998 - 1 D 21/97 -, Juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für …

  • VG Düsseldorf, 09.12.2004 - 38 K 6/04

    Postbeamter Entfernung Rückfall in die Alkoholsucht; Weigerung zur Durchführung …

  • VG Berlin, 06.02.2012 - 85 K 12.11

    Rückfälligkeit eines alkoholkranken Beamten; mangelnde Vorwerfbarkeit

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