Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von Briefen und Ansichnehmen des darin enthaltenen Geldes - Bindung des Bundesdisziplinargerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils - Entfernung aus dem Dienst als ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.01.1995 - VII VL 28/94
- BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.; Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Der Milderungsgrund des Zugriffs auf Güter oder Geld geringen Wertes, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 12. Juli 1995 - BVerwG 1 D 58.94 -), die hier nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil der Beamte im Postverkehr anvertraute Sendungen geöffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <BVerwGE 93, 314>). - BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93
Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Die Annahme des Milderungsgrundes kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlich anvertrauten Gütern zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger, und dann spontan und unüberlegt reagiert (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - m.w.N.).
- BVerwG, 12.07.1995 - 1 D 58.94
Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen beamteten Pförtner nach Diebstahl …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Der Milderungsgrund des Zugriffs auf Güter oder Geld geringen Wertes, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 12. Juli 1995 - BVerwG 1 D 58.94 -), die hier nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil der Beamte im Postverkehr anvertraute Sendungen geöffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <BVerwGE 93, 314>). - BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88
Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 - m.w.N.;… Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - a.a.O.). - BVerwG, 20.07.1993 - 1 D 30.92
Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Es war ihm möglich und zumutbar, seinen finanziellen Engpaß am 30. April 1993 auf andere - legale - Weise zu beseitigen (vgl. dazu Urteil vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 D 30.92 -). - BVerwG, 20.09.1994 - 1 D 25.93
Degradierung als Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Zur Feststellung einer solchen Notlage orientiert sich der Senat an den zur Tatzeit geltenden Regelsätzen der Sozialhilfe für laufende Leistungen zum Lebensunterhalt (urteil vom 20. September 1994 - BVerwG 1 D 25.93 -). - BVerwG, 30.04.1981 - 1 D 23.80
Auszug aus BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95
Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Briefsendungen - dazu gehören wie hier auch sogenannte Kontroll- bzw. Fangbriefe (Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - m.w.N.) - öffnet und daraus Geld entwendet, zerstört regelmäßig das ihn mit seinem Dienstherrn verbindende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann.
- BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 61.95
Öffnen eines Fangbriefes und Entwendung des Briefinhalts durch einen …
Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Briefsendungen - dazu gehören auch sog. Prüf- bzw. Fangbriefe (Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ; Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -) - öffnet und daraus Geld entwendet, zerstört regelmäßig das dem Beamtenverhältnis zugrundeliegende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann.Wer sich als Beamter über diese Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauenswürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -).
Der Senat nimmt den geringen Wert zur Zeit mit 50 DM an, ohne damit allerdings eine starre Grenze festzusetzen, wie es auch den Grundsätzen zu § 248 a StGB entspricht (Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <BVerwGE 93, 314 = BVerwG DokBer B 1993, 119 = NJW 1994, 210 = JÖD 1993, 115>; Urteil vom 13. März 1996, a.a.O.).
- BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 62.97
Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Postbeamten wegen der …
Auch der Milderungsgrund des Zugriffs auf Güter geringen Wertes, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (z.B. Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 78.96 -, Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 - m.w.N.), liegt nicht vor.Bei einem solchen Verhalten, durch das der Beamte ein weiteres wichtiges öffentliches Schutzgut verletzt hat, scheidet der Milderungsgrund unabhängig von dem Wert der einer Postsendung entnommenen Gegenstände aus (s. Urteil vom 13. März 1996, a.a.O., vgl. auch Urteil vom 12. August 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 18.09.1996 - 1 D 73.95
Unbefugte Ansichnahme und Öffnung von Einschreibbriefen - Entwendung des …
Wer sich als Beamter über diese Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -).Der Senat nimmt den geringen Wert zur Zeit mit 50, 00 DM an, ohne damit allerdings eine starre Grenze festzusetzen, wie es auch den Grundsätzen zu § 248 a StGB entspricht (Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <BVerwGE 93, 314 = BVerwG DokBer B 93, 119 = NJW 1994, 210 = IÖD 1993, 115>; Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -).
- BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -; Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -). - BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96
Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein niedrigeres Amt - Rechtsfolgen der …
Wer sich als Beamter über diese Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -). - BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 90.97
Vorsätzliche Verletzung von Dienstpflichten zu uneigennützigem sowie …
Zwar handelte es sich im letztgenannten Fall nicht um eine sogenannte Fangsendung, die grundsätzlich denselben Schutz gegenüber unberechtigten Zugriffen genießt wie eine normale, der Post zur Beförderung anvertraute Sendung (stRspr, z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 - Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ). - BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …
Dieser Milderungsgrund, bei dem der Senat derzeit von einer Geringwertigkeitsgrenze von ca. 50 DM ausgeht (Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -), die hier mit 40 DM nicht überschritten wäre, liegt deshalb nicht vor, weil die Beamtin dem Postverkehr anvertraute Sendungen geöffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 -). - BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 78.96
Mehrfacher Diebstahl als Dienstvergehen im Postbetrieb - Entfernung aus dem …
Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Postsendungen - dazu gehören auch sogenannte Prüf- bzw. Fangsendungen (vgl. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -) in der Absicht an sich nimmt, den vorgefundenen Inhalt für sich zu behalten, zerstört auch dann, wenn er sich des Inhalts anschließend ganz oder teilweise wieder entledigt, grundsätzlich das ihn mit seinem Dienstherrn verbindende Vertrauensverhältnis derart nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann. - VG Münster, 10.10.2014 - 20 K 18/14 Rn. 39 Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. März 1996 - 1 D 24.95 -, und vom 7. August 1996 - 1 D 61.95 -, juris.
- BVerwG, 21.07.1998 - 1 D 79.97
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des einfachen Dienstes - …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -). - BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99
Verhängung einer Ruhegehaltskürzung wegen vorsätzlichem Verstoß gegen die Pflicht …
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