Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1992 - 1 D 27.91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Postbeamter im Zustelldienst, Verurteilung wegen Urkundenfälschung (Fälschung einer ärztlichen Dienstunfähigkeitsbescheinigung) und wegen schweren Diebstahls oder Hehlerei; außerdem mehrfach unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; zur disziplinaren Würdigung bei ...
Papierfundstellen
- DÖV 1994, 271
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Sachsen, 20.01.2017 - 6 A 9/16
Ruhegehaltsaberkennung, Änderung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen, …
Rn. 39 Damit hat der Beklagte ein schwerwiegendes innerdienstliches Dienstvergehen i. S. v. § 96 Abs. 1 Satz 1 SächsBG a. F. (jetzt: § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG) begangen, indem er sowohl gegen seine dienstliche Wahrheitspflicht (§ 72 Abs. 1 Satz 2, § 73 Satz 1 SächsBG a. F., jetzt: § 34 Satz 3, § 35 Satz 1 BeamtStG) - jedenfalls bezüglich der Richtigkeit der vorgelegten Bescheinigungen - als auch gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes (§ 72 Abs. 1 Satz 2 SächsBG a. F., jetzt: § 34 Satz 3 BeamtStG) verstoßen hat (vgl. zur Vorlage gefälschter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: BVerwG, Urt. v. 21. Juli 1992 - 1 D 27.91 -, juris Rn. 32/33;… allgemein zur dienstlichen Wahrheitspflicht: SächsOVG, Urt. v. 3. Juni 2016 - 6 A 64/15.D -, juris Rn. 88, m. w. N.).Ein Beamter, der sich dieser Erkenntnis verschließt oder sich darüber hinwegsetzt, erleidet ein hohes Maß an Vertrauenseinbuße, insbesondere auch, wenn er das Datum in einem für ihn ausgestellten, zur Vorlage beim Dienstherrn bestimmten ärztlichen Attest ändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Juli 1992 - 1 D 27.91 -, juris Rn. 32).
Denn der Dienstherr muss sich auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner Bediensteten verlassen können, insbesondere dort, wo nur geringe Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Juli 1992 - 1 D 27.91 -, juris Rn. 33).
- BVerwG, 21.08.1996 - 1 D 66.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im gehobenen Polizeivollzugsdienst des …
Ein Beamter, der sich dieser Erkenntnis verschließt oder sich darüber hinwegsetzt, erleidet ein hohes Maß an Vertrauenseinbuße (s. z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 -, Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ). - BVerwG, 29.06.1995 - 1 D 54.94
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - Wiederholtes …
Im Hinblick auf die sich aus einer solchen Vorlage ergebenden Konsequenzen bezüglich einer Freistellung von der Kernpflicht zur Dienstleistung kommt derartigen Urkunden, auf deren Echtheit der Dienstherr mangels eigener Kontrollmöglichkeiten vertrauen muß, eine, auch für den Beamten erkennbare erhebliche Bedeutung zu (vgl. Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - BVerwG DokBer B 1993, ).Die mit einer Verletzung der Wahrheitspflicht verbundene Vorlage einer inhaltlich unrichtigen Urkunde erschüttert nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Vertrauenswürdigkeit des Beamten in nicht unerheblichem Maße (vgl. z.B. Urteil vom 21. Juli 1992 - a.a.O. - m.w.N.).
- BVerwG, 10.07.1996 - 1 D 98.95
Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter außer Dienst) - Begehung mehrerer …
Hieraus hat die Rechtsprechung die Folgerung gezogen, daß ein Beamter, der einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, in der Regel mindestens zu degradieren ist, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt (BVerwGE 53, 368; 73, 370 [BVerwG 17.03.1982 - 1 D 66/81]; s. auch urteile vom 10. Oktober 1978 - BVerwG 1 D 4.78 - , vom 21. September 1983 - BVerwG 1 D 20.83 - , vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 1 D 10.84 - , vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 D 178.85 - , Urteil vom 11. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 11.95 - vgl. auch Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ). - BVerwG, 02.04.2009 - 2 WD 11.08
Vereidigter Zeuge; Beweiswürdigung; Zurückverweisung; Aussagenanalyse.
Auch wenn eine Verurteilung auf alternativer Grundlage im Disziplinarrecht grundsätzlich möglich ist (vgl. Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - DokBer B 1993, 91), setzt dies voraus, dass die angeschuldigte Tat nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht so eindeutig aufgeklärt werden kann, dass sich ein bestimmter Tatverlauf feststellen lässt, aber feststeht, dass der Soldat einen von mehreren möglichen Tatverläufen verwirklicht hat und andere, disziplinarisch irrelevante Handlungen ausgeschlossen sind (…vgl. dazu Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 1 Rn. 19). - BVerwG, 23.02.2000 - 1 D 65.99
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten infolge Vornahme eines Dienstvergehens - …
Auf sie ist die ständige Rechtsprechung des Senats zugeschnitten (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 -, BVerwGE 63, 276 ; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 1 D 103.78 - Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 1 D 67.79 -, BVerwG DokBer B 1981, 10; Urteil vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 4.84 -, ZBR 1984, 221; Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 -, BVerwGE 86, 273 ; Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 -, BVerwG DokBer B 1993, 91; Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 7.94 -), wonach bei Hehlerei ebenso wie bei schweren Formen des Diebstahls die disziplinare Höchstmaßnahme gerechtfertigt sein kann, wenn der Beamte in nicht unerheblichem Umfang dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet. - BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 16.93
Verfälschen von Postanweisungen und Auszahlung des Unterschiedsbetrags an sich …
Ein Beamter, der sich dieser Erkenntnis verschließt oder sich darüber hinwegsetzt, erleidet ein hohes Maß an Vertrauenseinbuße (vgl. z.B. Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ). - OVG Sachsen, 12.08.2025 - 6 A 253/20
Cross-Compliance-Kontrolle; Hygienevorschrift; Tierarzneimittel; Bestandsbuch; …
Anderenfalls kann nur von der für die Klägerin günstigeren Alternative ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Juli 1992 - 1 D 27.91 -, juris Rn. 34). - BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 7.94
Pflicht des Beamten zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten - Vorsätzliches …
Wegen objektiver und subjektiver Sozialschädlichkeit ist jedoch bei einem Beamten, der sich wegen Hehlerei strafbar gemacht hat, ebenso wie bei schweren Formen des Diebstahls die disziplinare Höchstmaßnahme gerechtfertigt, wenn er in nicht unerheblichem Umfang dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 - <BVerwGE 63, 276>, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 1 D 103.78 -, Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 1 D 67.79 - , Urteil vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 -, Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 4.84 - <ZBR 1984, 221>, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 -, Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ).
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