Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Relevanz der Trunkenheit eines Beamten am Steuer außerhalb des Dienstes - Berücksichtigung einer einschlägigen Vorstrafe - Disziplinarrechtliche Zulässigkeit der Verhängung einer Gehaltskürzung - Anforderungen an die Wahrung des Grundsatzes der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 01.03.1990 - XV VL 14/89
- BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67
Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 72 und 83, 125; zuletzt u.a. Urteile vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 - und vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 11.90 -). - BVerwG, 26.02.1986 - 1 D 118.85
Zulässigkeit der Gehaltskürzung - Beamter - Beurlaubung ohne Dienstbezüge
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 72 und 83, 125; zuletzt u.a. Urteile vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 - und vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 11.90 -). - BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 11.90
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 72 und 83, 125; zuletzt u.a. Urteile vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 - und vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 11.90 -). - BVerwG, 27.07.1988 - 1 D 114.87
Degradierung eines Beamten wegen eines Dienstvergehens - Dienstrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 72 und 83, 125; zuletzt u.a. Urteile vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 - und vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 11.90 -). - BVerwG, 28.11.1989 - 1 D 16.89
Tätigkeit als Postbeamter - Strafgerichtliche Verurteilung wegen fahrlässiger …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Der Entscheidung des erkennenden Senats im Verfahren BVerwG 1 D 16.89 lasse sich ein gegenteiliger Standpunkt schon im Hinblick darauf nicht entnehmen, daß der in jenem Verfahren beschuldigte Beamte nicht, wie hier, erstmals, sondern insgesamt schon zum zweiten Mal rückfällig geworden sei.
- BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …
Der Senat bejaht deshalb bei Rückfalltätern regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ). - BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 13.97
Beamtenrecht - Berücksichtigung nicht getilgter Vorstrafen im …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß die noch nicht getilgte gerichtliche Vorstrafe des Beamten auch dann weiter berücksichtigt werden darf, wenn die aus diesem Anlaß entstandenen Disziplinarvorgänge getilgt sind (Urteile vom 20. August 1970 - BVerwG I D 8.70 -, vom 25. November 1974 - BVerwG I D 44.74 - und vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ).Der Senat bejaht deshalb bei Rückfalltätern regelmäßig das Bedürfnis für eine zusätzliche individuelle Pflichtenmahnung (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ).
- BVerwG, 21.11.2013 - 2 B 86.13
Bedeutung des Verwertungsverbots eines Strafurteils im beamtenrechtlichen …
Rn. 10 Das Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG, wonach die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden dürfen, wenn die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden ist oder zu tilgen ist, hat deshalb in Disziplinarverfahren nur die Bedeutung, dass im Rahmen der Bemessung der Disziplinarmaßnahme, bei der das Persönlichkeitsbild des Beamten angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 ThürDG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BDG), nicht zu Lasten des Beamten auf von § 51 BZRG erfasste Verurteilungen wegen anderer - nicht den Gegenstand des Disziplinarverfahrens bildender - Vergehen abgestellt werden darf (vgl. Urteile vom 13. März 1969 - BVerwG 2 D 2.69 - BVerwGE 33, 268 , vom 28. August 1973 - BVerwG 1 WD 10.73 - NJW 1974, 515, vom 25. November 1974 - BVerwG 2 D 44.74 - BVerwGE 46, 335 , vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - juris Rn. 13 …und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - Rn. 22; Beschluss vom 1. März 2012 - BVerwG 2 B 120.11 - IÖD 2012, 127 ).
- BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 13.96
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ausserhalb des Dienstes als ein Dienstvergehen - …
Der Senat bejaht deshalb bei Rückfalltätern regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ). - BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 11.94
Fahrlässiger Verstoß eines Beamten gegen seine sich aus § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt selbst eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 72 und 83, 125; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - , Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 -). - BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 79.92 Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und Mangel an Verantwortungsbewußtsein (st. Rspr., z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 -).
- BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Beamter des mittleren Dienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der …
Der straf- und ordnungsrechtlich vorbelastete Beamte hatte sich vor dem hier zu beurteilenden Dienstvergehen in vergleichbarer Weise außerdienstlich achtungsunwürdig verhalten und hat damit die ihm durch die damalige Einleitung eines Disziplinarverfahrens zuteil gewordene Warnung und Mahnung an seine Beamtenpflichten wie ein rückfälliger Beamter - in solchen Fällen bejaht der Senat regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ) - unbeachtet gelassen. - BVerwG, 10.07.1996 - 1 DB 14.96
Voraussetzung für die vorläufige Dienstenthebung bei einem Beamten auf Probe - …
Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt selbst eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (BVerwGE 33, 72 und 83, 125; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ;… Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 - Urteil vom 6. September 1994, a.a.O.). - BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 1.93
Dienstvergehen eines Beamten durch Dienstverrichtung unter Alkoholeinfluss - …
Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt am Steuer eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und einen Mangel an Verantwortungsbewußtsein (stRspr, z.B. Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 - m.w.N.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ; Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 38.86 -).
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