Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen zwingende Vergabevorschriften durch betrügerische Manipulationen von Angeboten - Bevorzugung naher Angehöriger - Benachteiligung des Dienstherren und anderer an der betreffenden Ausschreibung beteiligten Anbieter - Gründe für die Plicht zur strikten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.02.1982 - II VL 36/81
- BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.08.1982 - 1 D 96.81
Dienstgradherabsetzung - Gehaltskürzung - Einstellung des Disziplinarverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82
Hier muß die disziplinare Reaktion auf eine Vertrauenseinbuße deshalb ganz besonders nachdrücklich sein (Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 1 D 96.81 - [BVerwG Dok.Ber.B 1982, 329]; Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 76.76 - [BVerwGE 53, 338]), was auch daraus erhellt, daß jede Mißachtung der Vergabevorschriften das Eingangstor zur Korruption bedeutet, mag sie für sich auf den ersten Blick zunächst auch noch so gering erscheinen.Zu Unrecht bezieht sich die Verteidigung auf das Urteil des Senats vom 18. August 1982 - BVerwG 1 D 96.81 - (BVerwG Dok.Ber.B 1982, 329) und auf den Beschluß vom 1. September 1982 - BVerwG 1 D 51.82 -, in welchem trotz Verstoßes gegen die Vergabevorschriften nicht auf Dienstentfernung des beschuldigten Beamten erkannt bzw. die disziplinare Höchstmaßnahme nicht für überwiegend wahrscheinlich gehalten worden ist.
- BVerwG, 25.10.1977 - 1 D 76.76
Beamter - Urkundenfälschung - Ausschreibungsunterlagen - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82
Hier muß die disziplinare Reaktion auf eine Vertrauenseinbuße deshalb ganz besonders nachdrücklich sein (Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 1 D 96.81 - [BVerwG Dok.Ber.B 1982, 329]; Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 76.76 - [BVerwGE 53, 338]), was auch daraus erhellt, daß jede Mißachtung der Vergabevorschriften das Eingangstor zur Korruption bedeutet, mag sie für sich auf den ersten Blick zunächst auch noch so gering erscheinen. - BVerwG, 10.12.1969 - I D 17.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82
Mit dieser, zur Zeit der betreffenden Ausschreibung im Jahre 1978 bereits geltenden, am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Vorschrift (vgl. § 103 Abs. 1 VwVfG) ist im übrigen nur ein Grundsatz formell in das Gesetz aufgenommen worden, der der Sache nach keineswegs neu, dem Beamtenrecht vielmehr schon stets und auch für die hier vorliegende fiskalische Verwaltungstätigkeit immanent war: Im Interesse objektiver, nicht von persönlichen Interessen und Rücksichten berührter Amtsführung hat sich ein Beamter in ähnlicher Weise, wie er von Amtspflichten zu befreien ist, die sich gegen ihn oder einen Angehörigen richten würden (§ 59 BBG), von jedem Amtsgeschäft fernzuhalten, in welchem er selbst oder ein Angehöriger Betroffener oder Mitbetroffener ist (BDHE 4, 59; 5, 48; BVerwGE 43, 42). - BVerwG, 01.09.1982 - 1 D 51.82
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Manipulation eines …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1983 - 1 D 31.82
Zu Unrecht bezieht sich die Verteidigung auf das Urteil des Senats vom 18. August 1982 - BVerwG 1 D 96.81 - (BVerwG Dok.Ber.B 1982, 329) und auf den Beschluß vom 1. September 1982 - BVerwG 1 D 51.82 -, in welchem trotz Verstoßes gegen die Vergabevorschriften nicht auf Dienstentfernung des beschuldigten Beamten erkannt bzw. die disziplinare Höchstmaßnahme nicht für überwiegend wahrscheinlich gehalten worden ist.
- VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71
Disziplinarrecht
Durch die Manipulation der Ausschreibung nach Ende der Submissionsfrist zugunsten eines Mitbieters hat der Beklagte in eklatanter Weise gegen die Grundsätze eines offenen und fairen Ausschreibungsverfahrens verstoßen (vgl. BVerwG v. 25.10.1977 - I D 76/76 - BVerwGE 53, 338; v. 18.8.1982 - 1 D 96/81 - BVerwGE 76, 19; v. 22.2.1983 - 1 D 31/82 - ZBR 1983, 244; v. 30.10.1984 - 1 D 52/84 - juris; v. 14.6.1988 - 1 D 59/87 - juris; v. 27.11.1996 - 1 D 28/95 BVerwGE 113, 32).Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kann bei Würdigung der gesamten Umstände deshalb auch dann erforderlich sein, wenn im konkreten Fall der Nachweis fehlt, dass sich der Beamte einen persönlichen Vorteil verschaffen wollte (zum Ganzen siehe BVerwG v. 25.10.1977 - I D 76/76 - BVerwGE 53, 338; v. 18.8.1982 - 1 D 96/81 - BVerwGE 76, 19; v. 22.2.1983 - 1 D 31/82 - ZBR 1983, 244; v. 30.10.1984 - 1 D 52/84 - juris; v. 14.6.1988 -1 D 59/87 - juris).
Rn. 100 Die nachträgliche Abänderung des Angebots eines Bieters unter Verletzung von Vergabevorschriften, um einen anderen Bieter, der ein höheres Angebot abgegeben hat, zum Zuge kommen zu lassen, verstößt eklatant gegen Grundsätze eines offenen und fairen Ausschreibungsverfahrens und ist schon deshalb als so schwerwiegend anzusehen, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG v. 25.10.1977 - I D 76/76 - BVerwGE 53, 338; v. 30.10.1984 - 1 D 52/84 - juris; v. 14.6.1988 Az. 1 D 59/87 - juris); hierfür kann auch die einmalige Veränderung von Angebotsunterlagen ausreichen, wenn damit - wie hier - einem bestimmten Anbieter ein ungerechtfertigter Vorteil verschafft werden soll (vgl. BVerwG v. 22.2.1983 - 1 D 31/82 - ZBR 1983, 244).
Wäre nachgewiesen, dass sich der Beklagte mit Blick auf seine damalige Freundin durch Manipulation der Ausschreibung zugunsten der Firma U. einen Vorteil verschaffen hätte wollen, so wäre er schon aus diesem Grund schlechthin untragbar (vgl. BVerwG v. 22.2.1983 - 1 D 31/82 - ZBR 1983, 244 - zur Vergabe eines Auftrags an Familienangehörige).
- OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!
Der Beamte dürfe eine Entscheidung in einer solchen Sache weder selbst treffen noch - auch das sei Inhalt des gesetzlichen Ausschlußgrundes - nur vorbereiten (BVerwG ZBR 1983, 244/245). - VG Meiningen, 11.09.2006 - 6 D 60009/03
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Dienstpflichtverletzung eines Beamten im …
Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verstöße gegen die Pflicht zur objektiven und uneigennützigen Amtsführung zur Entfernung aus dem Dienst als angemessene Maßnahme gegen den Beamten führen, so z. B. im Falle der bevorzugten Auftragsvergabe an einen Familienangehörigen (BVerwG, U. v. 14.10.1982, 1 D 122/81 sowie U. v. 22.02.1983, 1 D 31/82, Juris).
- VG Meiningen, 16.08.2007 - 6 D 60012/06
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Manipulationen eines Beamten in einem …
Die disziplinare Reaktion für eine Vertrauenseinbuße müsse deshalb besonders nachdrücklich sein, weil jede Missachtung der Vergabevorschriften, auch wenn sie auf den ersten Blick geringfügig erscheine, das Eingangstor zur Korruption bedeute (BVerwG, U. v. 14.06.1988, 1 D 59/87 sowie U. v. 22.02.1983, 1 D 31.82, Juris). - BVerwG, 30.10.1984 - 1 D 52.84
Urkundenfälschung in Ausschreibungsunterlagen für öffentliche Aufträge - …
Hier muß die disziplinare Reaktion auf eine Vertrauenseinbuße deshalb ganz besonders nachdrücklich sein (Urteil vom 22. Februar 1983 - BVerwG 1 D 31.82 - [ZBR 1983, 244 = BVerwG Dok. - BVerwG, 14.06.1988 - 1 D 59.87
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten
Die disziplinare Reaktion für eine Vertrauenseinbuße muß deshalb besonders nachdrücklich sein, weil jede Mißachtung der Vergabevorschriften - mag sie auf den ersten Blick auch geringfügig erscheinen - das Eingangstor zur Korruption bedeutet (vgl. Urteil vom 22. Februar 1983 - BVerwG 1 D 31.82 - ).
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