Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 30 - 59) |
Unterabschnitt 3 - Ruhestand (§§ 50 - 59) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bundesbeamtengesetz (https://dejure.org/gesetze/BBG/__paste_norm__.html)
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§ 50Wartezeit
§ 51Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 52Ruhestand auf Antrag
§ 53Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
§ 54Einstweiliger Ruhestand
§ 55Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
§ 56Beginn des einstweiligen Ruhestands
§ 57Erneute Berufung
§ 58Ende des einstweiligen Ruhestands
§ 59Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand
Rechtsprechung zu § 59 BBG
5 Entscheidungen zu § 59 BBG in unserer Datenbank:
- VG Wiesbaden, 07.06.2022 - 3 L 240/22
Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nach Weisung der Behörde" in § 44 Abs. 6 ...
- VG Minden, 25.10.2011 - 10 K 2634/09
Zulässigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Vollendung des 63. Lebensjahres ...
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
- VG Bayreuth, 15.12.2016 - B 5 E 16.857
Kein Anspruch auf vorläufige Versetzung in den Ruhestand
- ArbG Potsdam, 08.07.2016 - 3 BV 7/16