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Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 30 - 59) |
| Unterabschnitt 3 - Ruhestand (§§ 50 - 59) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesbeamtengesetz (https://dejure.org/gesetze/BBG/__paste_norm__.html)
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§ 50Wartezeit
§ 51Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 52Ruhestand auf Antrag
§ 53Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
§ 54Einstweiliger Ruhestand
§ 55Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
§ 56Beginn des einstweiligen Ruhestands; Bekenntnis zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
§ 57Erneute Berufung
§ 58Ende des einstweiligen Ruhestands
§ 59Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand
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Rechtsprechung zu § 50 BBG
3 Entscheidungen zu § 50 BBG in unserer Datenbank:
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20
Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 14 C 10.251
Streitwert bei Klage auf Gnadenerweis bis zu 75% des Ruhestandsgehaltes nach ...
- VG München, 20.11.2009 - M 21 K 08.4790
Versäumnis der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand