Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1996 - 1 D 38.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme gegen einen Amtsvorsteher der Post - Angemessenheit einer Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme - Annahme von Geschenken durch einen Beamten für Bedienstete seiner Dienststelle - Pflicht eines Beamten zu uneigennütziger Amtsführung - Pflicht eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten der Deutschen PostAG, Anwendbarkeit des materiellen Disziplinarrechts, Forderung von Tombolageschenken an geschäftsverbundene Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 16.02.1995 - XVI VL 42/94
- BVerwG, 24.01.1996 - 1 D 38.95
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 588
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92
Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme - …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1996 - 1 D 38.95
Die Schädigung des Ansehens des Beamtentums und die Beeinträchtigung des Vertrauens in die Integrität des Beamten sind in solchen Fällen besonders groß, so daß deshalb die Verhängung der Höchstmaßnahme durchaus in Betracht kommen kann (vgl. Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - <BVerwGE 103, 36 = BVerwG DokBer B 1994, 37>; Urteil vom 23. Mai 1984 - BVerwG 1 D 92.83 -).
- BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …
Da ein im schuldhaft verursachten Vollrausch objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig begangenes Verkehrsdelikt nicht weniger geeignet ist, eine Schädigung des Ansehens als Beamter herbeizuführen als ein schuldhaft begangenes Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr, kann die disziplinargerichtliche Rechtsprechung zu schuldhaften Alkoholverfehlungen von Kraftfahrern im Straßenverkehr auch für den vorliegenden Fall zugrunde gelegt werden (Beschluß vom 4. Januar 1996, a.a.O.).Der Gesetzgeber ist für diesen Personenkreis gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 PostPersRG vielmehr von der Fortgeltung des materiellen Disziplinarrechts zum Zweck der Funktionssicherung des öffentlichen Dienstes und der Wahrung der Integrität des Berufsbeamtentums ausgegangen mit der Folge, daß der beamtenrechtliche Pflichtenkatalog weiter anzuwenden ist (so bereits Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - BVerwG 1 D 38.95 - für den Bereich der Deutschen Post AG).
Unter Berücksichtigung der im vorliegenden Fall heranzuziehenden Rechtsprechung zu schuldhaften Alkoholverfehlungen von Beamten im Straßenverkehr hat der Senat für im Vollrausch begangene Trunkenheitsfahrten grundsätzlich eine Gehaltskürzung als verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (Urteil vom 28. September 1978 - BVerwG 1 D 57.78 - <BVerwGE 63, 148 [BVerwG 28.09.1978 - 1 D 57/78] = BVerwG DokBer B 1978, 335>; Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 11.94 -), so z.B. bei einschlägiger straf- und disziplinarrechtlicher Vorbelastung (…Urteil vom 22. September 1982 a.a.O.; vgl. zur Maßnahmebemessung bei Vollrauschtaten auch Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 DB 15.91 - <BVerwGE 93, 179 = BVerwG DokBer B 1992, 65 = DÖV 1992, 358 = ZBR 1992, 316 = NVwZ-RR 1992, 640> und Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O. - jeweils m.w.N.).
Auch bei der Zumessung steht dies im Vordergrund, so daß sich allein aus der rechtlichen Einordnung seines Tätigkeitsbereichs kein Milderungsgrund ergeben kann (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - BVerwG 1 D 38.95 -).
- BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01
Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …
Die Schädigung des Ansehens des Beamtentums und die Beeinträchtigung des Vertrauens in die Integrität des Beamten und letztlich der Dienststelle, der er angehört, sind in solchen Fällen besonders groß (Urteil vom 24. Januar 1996 - BVerwG 1 D 38.95 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 3). - BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 13.96
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ausserhalb des Dienstes als ein Dienstvergehen - …
Der Gesetzgeber ist für diesen Personenkreis gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 PostPersRG vielmehr von der Fortgeltung des materiellen Disziplinarrechts zum Zweck der Funktionssicherung des öffentlichen Dienstes und der Wahrung der Integrität des Berufsbeamtentums ausgegangen mit der Folge, daß der beamtenrechtliche Pflichtenkatalog weiter anzuwenden ist (so bereits Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - BVerwG 1 D 38.95 - für den Bereich der Deutschen Post AG).Auch bei der Zumessung steht dies im Vordergrund, so daß sich allein aus der rechtlichen Einordnung seines Tätigkeitsbereichs kein Milderungsgrund ergeben kann (Urteil vom 24. Januar 1996 - BVerwG 1 D 38.95 - Urteil vom 20. August 1996, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - 3d A 2284/14 Rn. 75 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1996 - 1 D 38.95 -, juris, Rdnr. 22.
- VG Sigmaringen, 26.06.2008 - 6 K 512/07
Vorlagebeschluss zur Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in …
Die selbstlose, uneigennützige, auf keinen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine wesentliche Grundlage des Berufsbeamtentums (BVerwG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 D 38/95 -, NVwZ 1997, 588, 589). - BVerwG, 08.05.1996 - 1 D 74.95
Außerdienstliches Dienstvergehen durch Inkaufnahme von …
Damit unterliegen sie dem Geltungsbereich des Beamten- und Disziplinarrechts (für den Postbereich vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1996 - BVerwG 1 D 38.95 -). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 D 17.96
Anwendung des Beamtendiziplinarrechts auf "privatisierte Beamte" der Deutschen …
Der Gesetzgeber ist für diesen Personenkreis gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 Post-PersRG vielmehr von der Fortgeltung des materiellen Disziplinarrechts zum Zweck der Funktionssicherung des öffentlichen Dienstes und der Wahrung der Integrität des Berufsbeamtentums ausgegangen mit der Folge, daß der beamtenrechtliche Pflichtenkatalog weiter anzuwenden ist (so bereits Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - BVerwG 1 D 38.95 - für den Bereich der Deutschen Post AG). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1997 - 3 A 10659/97
Staatsbauamtsleiter; Persönliche Vorteile; Dienstvergehen; …
Ein Beamter, der auch nur den Verdacht erweckt, er sei für ihm zugedachte Vorteile empfänglich und werde sich deshalb möglicherweise bei seinen Dienstgeschäften nicht ausschließlich an sachlichen Erwägungen orientieren, setzt das Ansehen der Beamtenschaft herab und gefährdet das Vertrauen seiner Behörde und der Allgemeinheit in seine Zuverlässigkeit (s. BVerwG, NVwZ 1997, 588;… Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., Einl. B Nr. 3).
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