Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 D 39/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
ZPO § 114, § 123, § 121 Abs. 2; GKG § 188 S. 2
PKH-Beschwerde, gerichtskostenfreies Verfahren, keine Anwaltsbeiordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem gerichtskostenfreien Verfahren ausschließlich unter Beiordnung eines Rechtsanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem gerichtskostenfreien Verfahren ausschließlich unter Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.01.2010 - 4 L 56/09
- OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 D 39/10
- OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 56/10
- OVG Sachsen, 27.04.2010 - 1 B 94/10
- OVG Sachsen, 27.04.2010 - 1 D 64/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.02.1989 - 5 ER 612.89
Prozeßkostenhilfe - Rechtsanwalt - Mangelnde Beiordnung - Klageerhebung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 D 39/10
In einem gerichtskostenfreien Verfahren ist Prozesskostenhilfe deshalb regelmäßig nur zu gewähren, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Frage kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.2.1989 - 5 ER 612/89, NVwZ-RR 1989, 665 f.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2004 - 12 C 04.2751 - zitiert nach juris). - VGH Bayern, 07.12.2004 - 12 C 04.2751
Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 D 39/10
In einem gerichtskostenfreien Verfahren ist Prozesskostenhilfe deshalb regelmäßig nur zu gewähren, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Frage kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.2.1989 - 5 ER 612/89, NVwZ-RR 1989, 665 f.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2004 - 12 C 04.2751 - zitiert nach juris).
- OVG Sachsen, 27.04.2010 - 1 D 64/10
Anhörungsrüge, Gegenvorstellung
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 3. März 2010 - 1 D 39/10 - wird zurückgewiesen.Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 3. März 2010 - 1 D 39/10 - wird zurückgewiesen.
- OVG Sachsen, 06.07.2015 - 3 D 36/15
Prozesskostenhilfe; Gerichtskostenfreiheit; Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht
Auf die Verpflichtung, im Fall des Unterliegens die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, hätte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 123 ZPO keinen Einfluss (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. April 2015 - OVG 11 M 9.15 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 D 39/10 - n.v.).
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