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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13572
BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97 (https://dejure.org/1998,13572)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1998 - 1 D 45.97 (https://dejure.org/1998,13572)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 1 D 45.97 (https://dejure.org/1998,13572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten - Disziplinarmaßnahme der Entfernung des Beamten aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts - Unterlassung der Ablieferung von Geldbeträgen an die Postkasse - Milderungsgründe bei dem Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97
    Ein weiteres Indiz für die vorsätzliche Zueignung des Geldbetrages ist darin zu sehen, daß der Beamte gegen den Strafbefehl vom 27. April 1995, der ihm vorwirft, den Geldbetrag vorsätzlich für sich selbst verwendet zu haben, keinen Einspruch eingelegt hat (zum Indizcharakter des Strafbefehls vgl. Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 11.91 -).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97
    Dies würde nicht ausreichen, den Entschluß zur Wiedergutmachung als unfreiwillig erscheinen zu lassen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 177 [BVerwG 05.10.1994 - 1 D 31/94] = BVerwG DokBer B 1995, 75 = DÖV 1995, 288 = NVwZ-RR 1995, 287 = DÖD 1995, 194>).
  • BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90

    Beamtenrecht - Milderungsgrund der Widergutmachung - Entdeckungsgefahr

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt dieser Milderungsgrund einem bisher unbescholtenen Beamten zugute, der nach dem Zugriff auf anvertrautes Geld vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung insgesamt wiedergutgemacht hat (Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 [40] = BVerwG DokBer B 1991, 217 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217>).
  • BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 -).
  • VG Greifswald, 21.07.2022 - 11 A 1366/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis: Einleitung …

    Rn. 52 Eine Erhärtung der Indizwirkung für die Richtigkeit der in dem amtsgerichtlichen Urteil gegen ... getroffenen tatsächlichen Feststellungen, dass der Beklagte den Schlag gegen ... ausgeführt und damit eine Körperverletzung im Amt begangen hat, folgt zudem aus der Tatsache, dass der Beklagte der Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO unter der Auflage einer Zahlung von 300, 00 EUR an den Geschädigten zur Schadenswiedergutmachung zustimmte (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. Mai 1998 - 1 D 45.97;… BVerwG, Urt. v. 15. August 2000 - 1 D 44.98;… Weiß in: GKÖD Bd. II: DisR, Lfg. 3/16 - V.16, M § 23 Rn. 34 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14

    Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis nach einseitig …

    Wer die Vertrauensgrundlage für den Postbetrieb zerstört, kann nach ständiger disziplinargerichtlicher Rechtsprechung nicht im Beamtenverhältnis verbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.05.1998 - 1 D 45/97 - m.w.N., zit.n.Juris).
  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22

    Disziplinarrechtliche Amtsenthebung eines Polizisten wegen außerdienstlicher …

    Rn. 70 Eine Erhärtung der Indizwirkung für die Richtigkeit der in dem Strafbefehl des Amtsgerichts A-Stadt vom 5. Februar 2021 getroffenen tatsächlichen Feststellungen folgt zudem aus der Tatsache, dass der Beklagte auf die Einlegung eines Einspruches gegen diesen Strafbefehl verzichtete (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1998 - 1 D 45.97 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. August 2000 - 1 D 44.98 -, juris;… Weiß, in: GKÖD Bd. II: DisR, Lfg. 3/16 - V.16, M § 23 Rn. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand; …

    Der Verzicht auf den Einspruch erweist sich als Indiz für die Richtigkeit des Vorwurfs (vgl. Urteil vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von …

    In einem solchen Fall besteht die Vermutung, dass der Beamte damit rechnet, seine Tätigkeit werde insgesamt einer Überprüfung unterzogen, und dass er deshalb annimmt, es bestehe die konkrete Möglichkeit der Entdeckung weiterer Verfehlungen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des …

    Unter diesen Umständen war die Offenbarung der Taten nicht mehr freiwillig, weil der Ruhestandsbeamte konkret mit seiner Überführung rechnen oder sie befürchten musste (vgl. dazu z. B. Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 [180 f.] und vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 -).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 - Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - IÖD 1998, 27 = DÖD 1998, 69, jeweils m.w.N.) ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung insgesamt wiedergutgemacht hat.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 8.97

    Unbefugte Öffnung von Briefsendungen und Entwendung des Inhalts - Voraussetzungen …

    Der Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage (vgl. dazu Urteil vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 -) kommt dem Ruhestandsbeamten schon deshalb nicht zugute, weil er mehrfach - zuletzt in der Hauptverhandlung vor dem Senat - angegeben hat, er habe damals keine finanziellen Probleme gehabt.
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04

    Anfechtung; Beamter; Belehrungspflicht; Beratungspflicht; Dienstherr; …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nach der ständigen disziplinargerichtlichen Rechtsprechung nicht länger Beamter bleiben (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 06.05.1998 - 1 D 45/97 - Urt. v. 23.11.1988 - 1 D 25/88 -, Dok.Ber. B 1989, 135).
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