Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25 Zeitschriften der AOK und einer Zeitschrift der GdED in Abfallbehälter der Postfiliale - Rechtswidrigkeit des Zerreißens von Anschriftenaufklebern
Verfahrensgang
- BDiszG, 30.10.1997 - VII VL 15/97
- BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 09.07.1986 - 1 D 5.86
Unterdrückung von Postsendungen - Dienstvergehen - Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Der Senat hat deshalb in Fällen der nichteigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - ; Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - BVerwGE 83, 206 ).Die Fälle, in denen der Senat allein wegen des Dienstvergehens der Postunterdrückung auf die Höchstmaßnahme erkannt hat, hatten regelmäßig mehrmalige Verfehlungen zum Gegenstand (z.B. Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 5.86 - a.a.O).
- BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 18.95
Dienstvergehen von "erheblichem Gewicht" - Rechtsfolgen bei nichteigennütziger …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Der Senat hat deshalb in Fällen der nichteigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - ; Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - BVerwGE 83, 206 ).Demgegenüber hat der Senat in dem Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - a.a.O. - die Auffassung vertreten, es stelle keinen Milderungsgrund dar, daß es sich um Postwurfsendungen gehandelt habe.
- BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 91.85
Hehlerei außerhalb des Dienstes eines Zustellbeamten der Deutschen Bundespost - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Die Degradierung des Beamten durch das Urteil des Bundesdisziplinargerichts vom 22. Mai 1985 - VII VL 37/85 - beruhte auf einer Hehlerei an einer Goldkette; die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts wies der Senat mit Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - zurück.Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, kommt es nicht so sehr auf Anzahl und Ausmaß straf- und disziplinarrechtlicher Vorbelastungen an als vielmehr darauf, ob diese vom äußeren Tatgeschehen her oder nach den subjektiven Vorstellungen des Täters mit dem ihm konkret zum Vorwurf gemachten Dienstvergehen in Zusammenhang stehen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - auch Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 - Urteil vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -).
- BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 98.97
Vorsätzliche Verletzung der Pflichten zur vollen Hingabe an den Beruf des …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Der Senat hat deshalb in Fällen der nichteigennützigen Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - ; Urteil vom 9. Juli 1986 - BVerwG 1 D 5.86 - BVerwGE 83, 206 ).Die Fälle, in denen der Senat allein wegen des Dienstvergehens der Postunterdrückung auf die Höchstmaßnahme erkannt hat, hatten regelmäßig mehrmalige Verfehlungen zum Gegenstand (z.B. Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 - Urteil vom 9. Juli 1996 - BVerwG 1 D 5.86 - a.a.O).
- BVerwG, 07.04.1987 - 1 D 75.86
Begehung eines Betruges außerhalb des Dienstes - Nichtbezahlung von …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Stets kommt es auch hier- und nur das entspricht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Pflicht zur Würdigung der Gesamtpersönlichkeit - auf die konkreten Umstände des Einzelfalles, in erster Linie mithin auf das objektive Gewicht des Dienstvergehens und das der Schuld des Beamten an (Urteil vom 7. April 1987 - BVerwG 1 D 75.86 -). - BVerwG, 18.03.1986 - 1 D 47.85
Außerdienstliche Trunkenheit am Steuer und Unfallflucht eines Beamten der …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, kommt es nicht so sehr auf Anzahl und Ausmaß straf- und disziplinarrechtlicher Vorbelastungen an als vielmehr darauf, ob diese vom äußeren Tatgeschehen her oder nach den subjektiven Vorstellungen des Täters mit dem ihm konkret zum Vorwurf gemachten Dienstvergehen in Zusammenhang stehen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - auch Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 - Urteil vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -). - BVerwG, 07.10.1987 - 1 D 26.87
Wiederholte Gehaltskürzung als angemessenes Disziplinarmaß
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, kommt es nicht so sehr auf Anzahl und Ausmaß straf- und disziplinarrechtlicher Vorbelastungen an als vielmehr darauf, ob diese vom äußeren Tatgeschehen her oder nach den subjektiven Vorstellungen des Täters mit dem ihm konkret zum Vorwurf gemachten Dienstvergehen in Zusammenhang stehen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - auch Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 - Urteil vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -). - BVerwG, 14.12.1976 - 1 D 40.76
Disziplinarrechtliche Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit einer Kürzung der …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
So ist in dem Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 - ausgeführt, es könne nicht unbeachtet bleiben, daß weite Kreise der Bevölkerung Massendrucksachen - Entsprechendes könnte für die Kundenzeitschriften gelten - nicht schätzten und ihnen nur einen zweifelhaften Wert beimessen würden, weshalb offenbar auch das Unrechtsbewußtsein des Beamten bei ihrer Vernichtung herabgesetzt gewesen sei.
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …
Einen besonders schweren Fall der Postunterdrückung nimmt der Senat insbesondere an, wenn der Zusteller Postsendungen endgültig dem Postverkehr entzogen oder eine entsprechende Absicht bestanden hat (…vgl. Urteil vom 24. April 2001, a.a.O.;… Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -). - BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter …
Dabei sind die seinerzeit abgeurteilte Trunkenheitsfahrt und die Verletzung der Pflicht zur Erhaltung der Gesundheit von geringerem Gewicht, weil sie auf einem anderen Gebiet liegen als die jetzigen Verfehlungen (vgl. Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -). - BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 104.97
Postzustellbeamter; Weigerung der Zustellung von Postwurfsendungen der …
Im vorliegenden Fall scheidet eine Milderung der ausgesprochenen Gehaltskürzung durch Verkürzung ihrer Laufzeit aus, da allein wegen der Pflichtverletzung im Anschuldigungspunkt 1 im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats bei ähnlich gelagerten Sachverhalten (z.B. Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 18.95 - : Degradierung eines Postzustellbeamten wegen Verbrennens von 100 bis 150 Postwurfsendungen; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -: Degradierung eines Postzustellbeamten wegen Zerreißens von 25 Zeitschriften) zumindest die Verhängung einer langfristigen Gehaltskürzung - gemäß § 9 Abs. 1 BDO kann die Laufzeit einer Gehaltskürzung bis fünf Jahre betragen - in Betracht käme, die wegen des geltenden Verböserungsverbots (§ 331 Abs. 1 StPO i.V.m. § 25 Satz 1 BDO) hier aber nicht ausgesprochen werden darf.Im postalischen Umgang mit dieser Sendungsart besteht der gleiche verfassungs- und strafrechtliche Schutz wie bei Briefsendungen (…Urteil vom 5. September 1995 a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 a.a.O.).
- BVerwG, 24.04.2001 - 1 D 18.00
Verletzung einer dem Beamten obliegenden Kernpflicht - Kernpflichten des Beamten …
Einen besonders schweren Fall der Postunterdrückung nimmt der Senat insbesondere an, wenn der Zusteller Postsendungen endgültig dem Postverkehr entzogen oder eine entsprechende Absicht bestanden hat (…vgl. Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -).Voraussetzung ist, dass der Beamte in einer für ihn nicht alltäglichen Situation durch ein plötzlich und unvermutet auf ihn einwirkendes Ereignis kurzschlussartig zu der Pflichtverletzung veranlasst wurde (…vgl. Urteil vom 5. September 1995, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999, a.a.O.).
- BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - …
Der Senat hat deshalb bei nichteigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 m.w.N.). - BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von …
Maßgebender Gesichtspunkt für die Steigerung der Disziplinarmaßnahme ist, dass eine frühere Disziplinarmaßnahme sich als - völlig oder weitgehend - wirkungslos erwiesen hat (Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -). - BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
Kürzung des Ruhegehaltes eines Beamten wegen wiederholter vorsätzlicher und …
Maßgebender Gesichtspunkt für die Steigerung der Disziplinarmaßnahme ist letztlich, dass eine frühere Maßnahme sich als - völlig oder weitgehend - wirkungslos erwiesen hat (vgl. Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 - m.w.N.). - BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 1.03
Briefzustellerin; Unterdrückung von 118 Ansichtspostkarten und einem Brief im …
Mit diesen Ausnahmefällen ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar: Mit Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 - ist lediglich auf eine Degradierung erkannt worden. - BVerwG, 18.05.1999 - 1 D 51.98
Kassenverfehlung durch Verwendung nicht abgerechneter dienstlicher Gelder zum …
Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Postsendungen endgültig dem Postverkehr entzogen worden sind oder werden sollten (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 - m.w.N., Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 -).
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