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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7320
BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96 (https://dejure.org/1997,7320)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 1 D 51.96 (https://dejure.org/1997,7320)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 1 D 51.96 (https://dejure.org/1997,7320)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.11.1996 - 1 D 67.96

    Entfernung aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens - Gewährung eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Bei der Bedarfsermittlung können die Schuldentilgungen des Beamten nicht berücksichtigt werden, da sie nicht vom Zweck des Unterhaltsbeitrages, den Beamten und seine Angehörigen bis zur Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit vor Not zu schützen, umfaßt werden (Urteil vom 28. November 1996 - BVerwG 1 D 67.96 -).

    Hierbei mußte die Erwerbsunfähigkeitsrente seiner Ehefrau als Familieneinkommen mitberücksichtigt werden (Urteil vom 28. November 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 72.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten wegen sittlicher …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Es ist deren Aufgabe zu entscheiden, ob im Einzelfall ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 22. Mai 1996 - BVerwG 1 D 72.95 - ).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Kennzeichen dieses Milderungsgrundes ist, daß der Beamte einer plötzlich und unvorhergesehenen eingetretenen Versuchungssituation spontan erliegt (vgl. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 D 44.94

    Disziplinargerichtliche Verurteilung eines (Post-)Beamten wegen eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Dagegen ist bei der erstmaligen Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages die monatliche Belastung des Beamten aus dem Bau oder Erwerb eines Eigenheims voll zu berücksichtigen, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Wohnungsverhältnisse anderweitig zu regeln oder den Schuldendienst seinen geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen (Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 44.94 -).
  • BVerwG, 08.10.1996 - 1 D 102.95

    Unberechtigte Ansichnahme eines fehlerhaft bearbeiteten Auszahlungsscheins und …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Ein solches pflichtwidriges und strafbares Fehlverhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - , Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 54.90 -, Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 25.95

    Beamtenrecht: Erstmalige Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags 17 Jahre nach …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Der Unterhaltsbeitrag dient allein dazu, einem zur disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme verurteilten Beamten oder Ruhestandsbeamten den durch den Wegfall der Dienst- oder Versorgungsbezüge notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder in eine andere Art der finanziellen Existenzsicherung zu erleichtern und ihn ebenso wie seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen während dieses - vorübergehenden - Zeitraums nicht in Not geraten zu lassen (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Mai 1996 - BVerwG 1 DB 25.95 - ).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 1 D 46.87

    Dienstvergehen eines Postbeamten - Bereicherung durch unmittelbaren Zugriff auf …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Ein solches pflichtwidriges und strafbares Fehlverhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - , Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 54.90 -, Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 54.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Ein solches pflichtwidriges und strafbares Fehlverhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - , Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 54.90 -, Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …

    Die Aufwendungen des Beamten für Zinsen und Tilgung des ihm gewährten Privatdarlehen können bei der Bedarfsermittlung nicht berücksichtigt werden, da sie nicht vom Zweck des Unterhaltsbeitrags, den Beamten und seine Angehörigen vorübergehend vor Not zu schützen, umfasst werden (vgl. dazu insgesamt z.B. Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 14.01

    Veruntreuung von Geldern von einem Konto des Bahn-Sozialwerks (BSW) durch einen …

    Ein solches pflichtwidriges und (hier: nach § 266 StGB als Untreue) strafbares Fehlverhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld - anders als beim außerdienstlichen Diebstahl, wie er der vom Beamten zitierten Entscheidung im Verfahren BVerwG 1 D 81.84 zugrunde liegt - regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (vgl. Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - Urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - BVerwG DokBer B 1997, 53; Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 54.90 - Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - BVerwG DokBer B 1988, 26, m.w.N.).

    Es ist deren Aufgabe zu entscheiden, ob im Einzelfall ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist (stRspr, z.B. Urteil vom 14. Mai 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.2003 - 1 D 13.02

    Alkoholkranker Postbeamter; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst über …

    orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung an den geltenden Regelsätzen der Sozialhilfe (vgl. z.B. Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - m.w.N.).

    Bei erstmaliger Gewährung eines Unterhaltsbeitrags begrenzt der Senat die Laufzeit der Bewilligung regelmäßig auf sechs Monate, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass in diesem Zeitraum bei einem gesunden Beamten die Möglichkeit besteht, eine neue Erwerbsquelle zu finden (vgl. Urteil vom 14. Mai 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 42.97

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt - …

    Der Ruhestandsbeamte hat sich auch nicht buchmäßig Geld seines Dienstherrn durch mißbräuchliche Verwendung von Zahlungsanweisungen oder Belegen verschafft, so daß sein Verhalten aus diesem Grunde einem Zugriff auf dienstliche Gelder gleichzustellen wäre (Urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - , Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 -).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 1 D 17.03

    Technischer Fernmeldehauptsekretär; Missbrauch eines Diensthandys zu privaten …

    Eine solche Beurteilung kommt indes allein den Disziplinargerichten zu, die die Schwere der Schuld nach dem Gewicht des Dienstvergehens zu beurteilen und im Einzelfall zu entscheiden haben, ob ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 -).
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 D 39.97

    Dienstvergehen eines Grenzschutzbeamten im Eingangsamt - Benutzung einer …

    Der Beamte hat sich auch nicht buchmäßig Geld seines Dienstherrn durch mißbräuchliche Verwendung von Zahlungsanweisungen oder Belegen verschafft, so daß sein Verhalten aus diesem Grunde einem Zugriff auf dienstliche Gelder gleichzustellen war (Urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - , Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 -).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 1 D 10.02

    Disziplinarrechtliche Ahndung des eigennützigen Zugriffs auf dienstlich …

    Ein solches pflichtwidriges und strafbares Fehlverhalten führt, wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf dienstlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Geld, regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (vgl. z.B. Urteil vom 9. April 2002 - BVerwG 1 D 14.01 - Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - Urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - vgl. auch Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 - dazu näher Weiß, in: GKÖD II J 975 Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99

    Erneute Vorlage von nicht funktionsfähigen Telefonkarten zur Erstattung nach …

    Der Beamte hat sich auch nicht buchmäßig Geld seines Dienstherrn verschafft (vgl. hierzu Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 -), was einem unmittelbaren Zugriff gleichzustellen wäre.
  • BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98

    Angewiesenheit eines Dienstherren auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner …

    Bei erstmaliger Gewährung eines Unterhaltsbeitrags begrenzt der Senat die Laufzeit der Bewilligung regelmäßig auf sechs Monate, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, daß in diesem Zeitraum bei einem gesunden Beamten die Möglichkeit besteht, eine neue Erwerbsquelle zu finden (vgl. Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 -).
  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 102.97

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten eines Beamten zu uneigennützigem sowie zu …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - DokBer B 1991, 221-224 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - m.w.N.), die das Bundesdisziplinargericht nicht beachtet hat, ändert sich an dieser disziplinarrechtlichen Einstufung nicht deshalb etwas, weil der Beamte die veruntreuten Beträge nicht bar der Kasse entnommen, sondern unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten aus dem dienstlichen Kassenbestand verschiedenen Gläubigern hat zukommen lassen und dadurch diesen gegenüber von seiner Zahlungspflicht befreit worden ist.
  • BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
  • VG Berlin, 28.06.2011 - 85 K 10.10

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in das Amt eines Polizeimeisters und …

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