Rechtsprechung
| BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 54.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.04.1990 - IV VL 3/90
- BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 54.90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.09.1987 - 1 D 46.87
Dienstvergehen eines Postbeamten - Bereicherung durch unmittelbaren Zugriff auf …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1991 - 1 D 54.90
Auch in diesem Fall hat sich ein Beamter gleichermaßen unredlich erwiesen und im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt; auch in diesem Fall kann er das Vertrauen seines Dienstherrn nicht beanspruchen (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - ).
- BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 14.01
Veruntreuung von Geldern von einem Konto des Bahn-Sozialwerks (BSW) durch einen …
Ein solches pflichtwidriges und (hier: nach § 266 StGB als Untreue) strafbares Fehlverhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld - anders als beim außerdienstlichen Diebstahl, wie er der vom Beamten zitierten Entscheidung im Verfahren BVerwG 1 D 81.84 zugrunde liegt - regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (vgl. Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - Urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - BVerwG DokBer B 1997, 53; Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 54.90 - Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - BVerwG DokBer B 1988, 26, m.w.N.). - BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96 Ein solches pflichtwidriges und strafbares Fehlverhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (urteil vom 8. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 102.95 - , Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 54.90 -, Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - m.w.N.).
- BVerwG, 08.10.1996 - 1 D 102.95
Unberechtigte Ansichnahme eines fehlerhaft bearbeiteten Auszahlungsscheins und …
Ein solches pflichtwidriges und strafbares Fehlverhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (Urteil vom 23. September 1987 - BVerwG 1 D 46.87 - m.w.N., Urteil vom 5. März 1991 - BVerwG 1 D 54.90 -).
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