Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbefehl gegen einen Beamten wegen versuchten Einbruchsdiebstahls - Versetzung des Beamten in das Amt eines Zollobersekretärs (Besoldungsgruppe A 7) als Disziplinarmaßnahme - Anforderungen an die Zerstörung des zur Fortsetzung des Beamtenverhältnisses wesentlichen ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 22.04.1981 - I VL 5/81
- BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.05.1978 - 1 D 70.77
Versetzung wegen eines Dienstvergehens in das Amt eines Bundesbahnsekretärs nach …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81
Dies gilt in der Regel für diejenigen Fälle, in denen sich ein Beamter an Gegenständen vergreift, die ihm im engeren Dienstbereich zugänglich sind, wie z.B. Kassengelder eines Kollegen und Beförderungsgut, an dem er selbst keinen Gewahrsam hat (vgl. BDHE 1, 48; 1, 50; 1, 112 [117]; 3, 113 [118]; 7, 91), aber nicht nur hierfür, sondern auch für Diebstähle auf Privatgrundstücken, die er bei seiner dienstlichen Verrichtung zu betreten hat; der entscheidende Gesichtspunkt ist in diesen Fällen der, daß Verwaltung und Öffentlichkeit auf Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung angewiesen sind und daß sich ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht, in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar macht (BVerwGE 53, 1 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74] [2]; 63, 78 [79]; Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 D 12.75 - [BVerwG Dok.Ber.B 1975, 259]). - BVerwG, 13.02.1978 - 1 D 14.77
Degradierung eines Beamten wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall
Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81
Ein Beamter, der einen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, ist daher in der Regel mindestens zu degradieren, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt und unmittelbare Beziehungen der Tat zum dienstlichen Bereich nicht einmal bestehen (BVerwGE 53, 368). - BVerwG, 14.02.1975 - I D 62.74
Postbeamter - Diebstahl bei dienstlicher Verrichtung - Maßnahmebemessung
Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81
Dies gilt in der Regel für diejenigen Fälle, in denen sich ein Beamter an Gegenständen vergreift, die ihm im engeren Dienstbereich zugänglich sind, wie z.B. Kassengelder eines Kollegen und Beförderungsgut, an dem er selbst keinen Gewahrsam hat (vgl. BDHE 1, 48; 1, 50; 1, 112 [117]; 3, 113 [118]; 7, 91), aber nicht nur hierfür, sondern auch für Diebstähle auf Privatgrundstücken, die er bei seiner dienstlichen Verrichtung zu betreten hat; der entscheidende Gesichtspunkt ist in diesen Fällen der, daß Verwaltung und Öffentlichkeit auf Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung angewiesen sind und daß sich ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht, in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar macht (BVerwGE 53, 1 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74] [2]; 63, 78 [79]; Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 D 12.75 - [BVerwG Dok.Ber.B 1975, 259]). - BVerwG, 02.07.1975 - 1 D 12.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81
Dies gilt in der Regel für diejenigen Fälle, in denen sich ein Beamter an Gegenständen vergreift, die ihm im engeren Dienstbereich zugänglich sind, wie z.B. Kassengelder eines Kollegen und Beförderungsgut, an dem er selbst keinen Gewahrsam hat (vgl. BDHE 1, 48; 1, 50; 1, 112 [117]; 3, 113 [118]; 7, 91), aber nicht nur hierfür, sondern auch für Diebstähle auf Privatgrundstücken, die er bei seiner dienstlichen Verrichtung zu betreten hat; der entscheidende Gesichtspunkt ist in diesen Fällen der, daß Verwaltung und Öffentlichkeit auf Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung angewiesen sind und daß sich ein Beamter, der diese Erwartung aus Eigennutz enttäuscht, in der Regel für den öffentlichen Dienst untragbar macht (BVerwGE 53, 1 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74] [2]; 63, 78 [79]; Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 D 12.75 - [BVerwG Dok.Ber.B 1975, 259]).
- BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
Rechtmäßigkeit eines ggü. einem Beamten ausgesprochenen Verbotes zur Führung der …
- BVerwG, 22.05.1992 - 1 DB 5.92
Rechtmäßigkeit einer vom Dienstherrn beabsichtigten Pfändung der Dienstbezüge …
Der Kellerbereich des Hauses der Ministerien gehörte zum Dienstbereich des Beamten, überdies kann die Begehungsform in Gestalt eines besonders schweren Falles des Diebstahls im Sinne der §§ 243 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 2 StGB nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 20. April 1982 - BVerwG 1 D 62.81 -). - BVerwG, 30.10.1985 - 1 D 19.85
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
Ein Beamter, der einen Diebstahl im besonders schweren Fall begeht, ist daher in der Regel zumindest zu degradieren, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt und unmittelbare Verbindungen der Tat zum dienstlichen Bereich nicht zu erkennen sind (BVerwGE 53, 368; Urteil vom 20. April 1982 - BVerwG 1 D 62.81 -).
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