Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erstattung von Strafanzeigen durch einen Regierungsdirektor gegen Bedienstete der Wehrbereichsverwaltung in streitigen Angelegenheiten auf Grund von krankhaftem Querulantenwahn - Begriff der "übernahmefähigen Feststellungen" im Sinne von § 18 Abs. 2 der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.06.1998 - XIV VL 21/97
- BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98
- BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98
- BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
- BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Ein solches Verhalten ist jedenfalls dann pflichtwidrig, wenn nicht gesetzliche Sonderregelungen (vgl. § 6 Subventionsgesetz) oder besonders schwere Missstände in der Verwaltung es im Einzelfall rechtfertigen, sofort an die Öffentlichkeit zu treten (vgl. BVerfGE 28, 191, 204 f.). - BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79
Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Zwar handelt es sich bei dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren um ein gesetzlich geordnetes Verfahren im Sinne der genannten Vorschrift, doch kommt die Übernahme von Feststellungen, die in einem solchen Verfahren getroffen wurden, nach § 18 Abs. 2 BDO nur dann in Betracht, wenn das Verfahren mit einer Sachentscheidung abschließt (Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353). - BVerwG, 31.10.1994 - 1 D 31.91
Entlassung eines Beamten aus dem Dienst - Vorliegen eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Auch der Senat hat bereits anerkannt, dass Querulantenwahn als Ausdruck einer krankhaften seelischen Störung zur Schuldausschließung im Sinne von § 20 StGB führen kann (Beschluss vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.91 - BVerwG DokBer B 1995, 292). - BVerwG, 02.05.1968 - I DB 3.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Da dies für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, die - wie hier - durch Einstellung beendet werden, nicht der Fall ist, sind deren Ergebnisse keine übernahmefähigen Feststellungen im Sinne des § 18 Abs. 2 BDO (Beschluss vom 2. Mai 1968 - BVerwG 1 DB 3, 68 - BVerwGE 33, 147).
- BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des …
Aus dem Gebot achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten folgt die grundsätzliche Pflicht eines Beamten, sich vor Erstattung einer Strafanzeige wegen innerdienstlicher Vorgänge zunächst um eine Klärung der streitigen Angelegenheit durch seine Verwaltung zu bemühen (vgl. Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 1 D 65.98 -).Etwas anderes kann nur dann in Betracht kommen, wenn gesetzliche Sonderregelungen oder besonders schwere Missstände in der Verwaltung es im Einzelfall rechtfertigen, sofort an die Öffentlichkeit zu treten (Urteil vom 15. November 2000, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Alimentationsgemäßer Bedarf eines Beamten - Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens entstehende Kosten einer sinnvollen Rechtswahrung im Rahmen der Alimentationspflicht - Anforderungen an eine Maßnahme sinnvoller Rechtswahrung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.06.1998 - XIV VL 21/97
- BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98
- BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98
- BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
- BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
Rechtmäßigkeit der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten - …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
Zur Festsetzung eines alimentationsgemäßen Einbehaltungssatzes ist der Senat nicht befugt, da er sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens der Einleitungsbehörde setzen darf (Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 1 D 44.94, BVerwGE 103, 208 ).
- OVG Sachsen, 02.12.2013 - D 6 B 147/12
Verbleiben von amtsangemessenen Dienstbezügen eines Beamten nach einer …
Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr eingeräumten Ermessens jedenfalls dann, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Regelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt (…BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 2000 a. a. O.; Beschl. v. 3. April 2000 - BVerwG 1 D 65.98 -, juris).Da die Einbehaltung wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen darf, sind über den Regelbedarf hinaus jedoch zusätzliche Bedarfe im Einzelfall zu berücksichtigen, wie Unterhaltspflichten, Darlehenskosten, Versicherungsbeiträge, Gerichts- und Anwaltskosten o. Ä. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 2000 - 1 D 65.98 - juris Rn. 10 ff.;… v. 22. Mai 2000 - 1 DB 8, 00 - juris Rn. 25 ff. [insoweit in Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4 nicht abgedruckt]).
Die Kosten sind auf einen längeren Zeitraum zu verteilen und als monatliche Belastung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. April 2000 - 1 D 65.98 -, juris Rn. 12).
- BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als …
Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 92 BDO eingeräumten Ermessens jedenfalls dann, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Regelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt (Beschluß vom 3. April 2000 - BVerwG 1 D 65.98; Beschluß vom 23. März 1995 - BVerwG 1 DB 2, 95 - Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 - m.w.N.). - VG Magdeburg, 09.07.2018 - 15 B 9/18
Disziplinarverfahren; Gerichts- und Anwaltskosten; Ermittlung der …
Denn die Bewertung, ob eine Rechtswahrung sinnvoll erscheint, also aus Sicht einer verständigen Partei eine gewisse Aussicht auf Erfolg verspricht (BVerwG, Beschluss v. 03.04.2000, 1 D 65.98; juris), streitet mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG.Rn. 20 Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsgegner zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.04.2000 (1 D 65.98; juris).
- OVG Niedersachsen, 05.01.2026 - 6 MD 2/25
Einbehaltung von Dienstbezügen; Einbehaltung; Geheimnisverrat; Nebentätigkeit; …
Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 38 Abs. 2 BDG a. F. eingeräumten Ermessens jedenfalls dann, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Regelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.4.2000 - BVerwG 1 D 65.98 -, juris Rn. 7 [zu § 92 BDO], Beschluss vom 22.5.2000 - BVerwG 1 DB 8, 00 -, juris Rn. 13 [zu § 92 BDO]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2025 - 31 B 688/25 Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.05.2000 - 1 DB 8, 00 -, juris, und vom 03.04.2000 - 1 D 65.98 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 02.11.2011 - 3d B 864/11.O -, S. 5 f. BA, n. v., m. w. N.
Rn. 25 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.04.2000 - 1 D 65.98 -, juris Rn. 44; Gansen, in: Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Juni 2019, § 63 BDG, Rn. 15 f.
- OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09
Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger …
Die Einleitungsbehörde verletzt ihre Alimentationspflicht und überschreitet deshalb die Grenze des ihr von § 38 Abs. 2 SDG eingeräumten Ermessens, wenn der dem Beamten nach der Einbehaltungsanordnung für den Lebensunterhalt verbleibende Betrag nur dem Eckregelsatz der Sozialhilfe entspricht oder keinen hinreichenden Abstand zu diesem wahrt vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.2000 - 1 D 65.98 - vom 23.03 1995 - 1 DB 2, 95 - vom 09.07 1993 - 1 DB 11.93 - und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris. - VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110
Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier: …
Die Verfügung ist mit rückwirkender Kraft auszusetzen, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im gegenwärtigen Zeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2000 - 1 D 65.98 - juris Rn. 44). - VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007 Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (st.Rspr. BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333 ; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/18 ; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/209 f. ; vom 16.4.1996 DokBerB 1996, 191/194; vom 29.5.1996 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 3 ;vom 3.4.2000 Az. 1 D 65.98 ; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4 ;… BayVGH vom 2.6.1997 a.a.O.;… vgl. zum Ganzen auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 9 zu § 38 BDG ;… Claussen/Janzen, BDO, 6. Aufl. 1990, RdNr. 5a zu § 92).
- VGH Bayern, 29.03.2019 - 16a DS 19.435
Rückwirkende Ermessensentscheidung zur Einbehaltung von Dienstbezügen
Die Verfügung ist daher auszusetzen, und zwar mit rückwirkender Kraft, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im gegenwärtigen Zeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt (BVerwG, B.v. 3.4.2000 - 1 D 65.98 - juris Rn. 44).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Einbehaltungsanordnung, soweit es die Höhe der Einbehaltung betrifft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.06.1998 - XIV VL 21/97
- BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98
- BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98
- BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
- BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.06.1993 - 1 DB 11.93
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten - …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98
Wie der Senat bereits wiederholt betont hat, wird das ausreichende Maß an Wahrscheinlichkeit durch die auf die Höchstmaßnahme lautende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts begründet (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 - Beschluß vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 62.83 -).Der Senat hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Alimentation nicht bis auf die Regelsätze der Sozialhilfe reduziert werden darf (vgl. z.B. Beschluß vom 23. März 1995 - BVerwG 1 DB 2, 95 - Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 -).
- BVerwG, 27.10.1983 - 1 D 62.83
Disziplinarverfahren gegen Beamten - Einbehaltung von 40 vom Hundert der …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98
Wie der Senat bereits wiederholt betont hat, wird das ausreichende Maß an Wahrscheinlichkeit durch die auf die Höchstmaßnahme lautende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts begründet (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 - Beschluß vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 62.83 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 82 S 1.17
Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Teilen der …
Das ausreichende Maß an Wahrscheinlichkeit wird regelmäßig - wie auch hier - durch eine auf die Höchstmaßnahme lautende, noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 1 D 65.98 - juris Rn. 6 m.w.N. zu § 92 Abs. 1 BDO;… Mayer, in Hummel/Köhler/Mayer, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 5. Auflage 2012, § 38 BDG Rn. 3;… Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Juli 2017, § 38 BDG Rn. 11).Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich bereits aufgrund summarischer Prüfung ergibt, dass das erstinstanzliche Urteil auf erheblichen Fehlern in der Rechtsanwendung oder der disziplinarischen Gewichtung des dem Beamten angelasteten Dienstvergehens beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 1 D 65.98 - juris Rn. 7).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 3 B 11113/21
Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten nach erstinstanzlicher Entscheidung
Dies führt in aller Regel dazu, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Bestätigung der Verhängung der höchsten Disziplinarmaßnahme anzunehmen (vgl. für die frühere Rechtslage zu § 95 Abs. 3 Bundesdisziplinarordnung: BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 1 D 65.98 -, juris Rn. 6;… Baunack, in: Köhler/Baunack, BDG, 7. Aufl. 2020 § 38 Rn. 6). - BVerwG, 16.02.2000 - 1 DB 21.99
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses zur Überprüfung der angeordneten …
Ferner darf der dem Beamten zuerkannte Mindestbedarf nicht bis auf die Regelsätze der Sozialhilfe reduziert werden (stRspr, vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 65.98; vgl. Beschluß vom 16. April 1996 - BVerwG 1 DB 6, 96 - ; Beschluß vom 4. August 1982, BVerwG 1 DB 14.82 - <BVerwGE 76, 16>; Beschluß vom 21. Mai 1992 - BVerwG 1 DB 6, 92 -). - BVerwG, 10.06.1999 - 1 D 72.98
Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten nach vorläufiger …
Wie der Senat wiederholt betont hat (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 65.98 - mit weiteren Nachweisen), wird das ausreichende Maß an Wahrscheinlichkeit bereits durch eine auf die Höchstmaßnahme lautende Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts begründet. - VG Freiburg, 03.02.2009 - DL 10 K 2701/08
Vorläufige Dienstenthebung; Ermessensausfall
Das würde entsprechend der Rechtsprechung zu § 90 Abs. 1 LDO bzw. § 92 Abs. 1 BDO voraussetzen, dass aufgrund summarischer Prüfung des dem Kläger vorgeworfenen Sachverhalts die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme wahrscheinlicher ist als eine mildere Maßnahme oder ein Freispruch (vgl. BVerwG, Beschl.v. 28.02.2000 - 1 DB 26.99 - und v. 14.10.1998 - 1 D 65.98 - beide Juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen als Disziplinarmaßnahme - Antrag auf Überprüfung der Einbehaltungsanordnung gemäß § 95 Abs. 2 Bundesdisziplinarordnung (BDO) - Geltung der Alimentationspflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn für die Dauer des förmlichen ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.06.1998 - XIV VL 21/97
- BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98
- BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98
- BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
- BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98
Um eine Berechnungsbasis für die monatliche Einbehaltung von Dienstbezügen zu erreichen, ist es zulässig, die jeweiligen Rechnungsbeträge in eine monatliche Belastung - bezogen auf ein Jahr - umzurechnen (vgl. Beschluß vom 30. September 1993 - BVerwG 1 DB 27.92 -).
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