Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 66.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbahnobersekretärs a.D wegen dienstlicher Vergehen bedingt durch Alkoholmissbrauch - Prüfung eines Ruhestandsbeamten durch einen Bahnarzt auf seine Diensttauglichkeit hin - Inhalt der Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf sowie zur ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.07.1992 - X VL 4/92
- BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 66.92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92
Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 66.92
Hieraus ergibt sich zwingend, daß dem Ruhestandsbeamten gemäß § 12 Abs. 2 BDO das Ruhegehalt aberkannt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -).Nachträgliche Therapiemaßnahmen könnten die Bemessung der Disziplinarmaßnahme allenfalls dann beeinflussen, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden könnte, aus der sich gesicherte Anhaltspunkte für eine (dauerhafte) Wiedererlangung der Dienstfähigkeit ergäben (Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -).
- BVerwG, 27.01.1987 - 1 D 58.86
Dauernde Dienstunfähigkeit durch Alkoholismus - Vorzeitige Versetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 66.92
Es wird jedoch für das hier zu beurteilende Dienstvergehen nicht die Einsicht in die medizinische Tatsache der Alkoholkrankheit verlangt, sondern das Erkennen der Förderung des Dienstherrn, eine Therapie durchzuführen, und zwar unabhängig davon, ob der Beamte selbst eine solche Behandlung für nötig hält oder nicht (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 1 D 58.86 -).
- BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines …
Obwohl mit der Herbeiführung der Dienstunfähigkeit das Dienstvergehen vollendet ist, können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann, aus der sich gesicherte Anhaltspunkte für eine (dauerhafte) Wiedererlangung der Dienstfähigkeit ergeben (…Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.; Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 - Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -). - BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95
Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter) - Kein Rückfall in die nasse Phase der …
Nachträgliche Therapiemaßnahmen können jedoch dann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann, aus der sich gesicherte Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wiedererlangung der Dienstfähigkeit des Ruhestandsbeamten ergeben, so daß seine Reaktivierung - unabhängig von eventuell entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründen im Sinne des § 45 Abs. 2 BBG - grundsätzlich möglich erscheint (vgl. dazu Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 - m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 9. Januar 1980 - BVerwG 1 D 40.79 - <BVerwGE 63, 322 [327] = BVerwG DokBer B 1980, 103 = DÖV 1980, 380 = NJW 1980, 1347 = DVBl 1980, 456 = ZBR 1980, 319>). - BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 14.96
Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Ruhegehalts eines Beamten - …
Wie bei einem Alkoholkranken kommt es auch im Fall einer Drogenabhängigkeit allein darauf an, ob ein Beamter seine Verpflichtung erkennen und danach handeln konnte, eine Therapie zu unternehmen (Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 -).
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