Rechtsprechung
| BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Beamten wegen der Annahme mehrerer privater Vorteile in Bezug auf sein Amt ohne Zustimmung seiner Dienstbehörde - Erweckung des Anscheins der Beeinflussbarkeit in der dienstlichen Tätigkeit durch die Annahme von Gefälligkeiten - Einstellung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.09.1999 - IV VL 40/98
- BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92
Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99
Daher ist es als Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils i.S.d. § 70 BBG auch anzusehen, wenn dem Beamten ein Rabatt eingeräumt wird, der ihm ohne sein Amt nicht zugestanden worden wäre (z.B. Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - <BVerwGE 103, 36 = NVwZ-RR 1994, 681>).Vielmehr genügt es, wenn der Vorteil des Beamten - wie hier - auf dessen Verhalten beruht (Urteil vom 2. November 1993 a.a.O.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 244/86 -, NJW 1987, 1340 m.w.N.).
- BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86
Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff …
- BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99
Zum Wesen eines Geschenks gehört das Fehlen einer gleichwertigen - eventuell vertraglichen - Gegenleistung (stRspr, z.B. Urteil vom 9. November 1999 - BVerwG 1 D 76.97 - <ZBR 2000, 236>).
- BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs
Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99
Dies verleiht dem Dienstvergehen besonderes Gewicht, weil es gerade bei einer solchen Tätigkeit in hohem Maße auf eine unparteiische, gerechte und uneigennützige Amtsführung ankommt, um auch nur den Anschein zu vermeiden, im dienstlichen Verhalten durch Gefälligkeiten und Ähnliches beeinflussbar zu sein (stRspr, vgl. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 -). - BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 140.87
Beamtenrecht - Verbotene Geschenkannahme - Entgegennahme von Bargeld - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99
Während bei der Bestechung die angesonnene Amtshandlung hinreichend konkretisiert oder konkretisierbar sein muss, setzt der Begriff der Amtsbezogenheit im Sinne des Bundesbeamtengesetzes den Zusammenhang mit einer bestimmten Amtshandlung nicht voraus (Urteil vom 21. September 1988 - BVerwG 1 D 140.87 - <BVerwGE 86, 74 = ZBR 1990, 89>). - BVerwG, 25.02.1997 - 1 D 22.96
Dienstvergehen in Gestalt einer Eigentumsverschaffung an einem Wohnhaus unter …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 25. Februar 1997 - BVerwG 1 D 22.96 - m.w.N.) richtet sich im Falle der Bestechlichkeit oder der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in Bezug auf das Amt die Einstufung des Dienstvergehens nach den Umständen des Einzelfalls. - BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 20.98
Unerlaubte Belohnungsannahme (§ 70 BBG) - Disziplinarmaß: Entfernung aus dem …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99
Dies kann im Interesse einer geordneten, sachlich orientierten Verwaltung nicht hingenommen werden (stRspr, z.B. Urteil vom 26. Januar 2000 - BVerwG 1 D 20.98 -).
- BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01
Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …
Zum Wesen eines Geschenks gehört das Fehlen einer gleichwertigen - eventuell vertraglichen - Gegenleistung (stRspr, z.B. Urteil vom 26. September 2000 - BVerwG 1 D 66.99 - m.w.N.).Dies kann im Interesse einer geordneten und sachlich orientierten Verwaltung und im Interesse des allgemeinen Rechtsstaatsbewusstseins im demokratischen Gemeinwesen nicht hingenommen werden (stRspr, z.B. Urteil vom 26. September 2000, a.a.O., m.w.N.).
Die Verhängung der Höchstmaßnahme kommt nach der ständigen Senatsrechtsprechung (z.B. Urteil vom 26. September 2000, a.a.O.) in der Regel dann in Betracht, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld angenommen und sogar gefordert hat und durchgreifende Milderungsgründe fehlen.
- VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts - …
Die Verhängung der Höchstmaßnahme kommt in der Regel dann in Betracht, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld angenommen und sogar gefordert hat und durchgreifende Milderungsgründe fehlen (BVerwG, Urteile vom 26.09.2000 - 1 D 66.99 -, juris…, vom 20.02.2002, a.a.O., …und vom 29.03.2012, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.1990 - DH 12/90 -).Gerade bei einer solchen Tätigkeit kommt es in hohem Maße auf eine unparteiische, gerechte und uneigennützige Amtsführung an, um auch nur den Anschein zu vermeiden, im dienstlichen Verhalten durch Gefälligkeiten und Ähnliches beeinflussbar zu sein (BVerwG, Urteil vom 26.09.2000, a.a.O.).
- VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18 BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 28; Urteil vom 19. Juni 2008 - 1 D 2.07 -, juris Rn. 61; Urteil vom 23. November 2006 - 1 D 1.06 -, juris Rn. 30; Urteil vom 8. Juni 2005 - 1 D 3.04 -, juris Rn. 20; Urteil vom 19. Februar 2003 - 1 D 14.02 -, juris 57; Urteil vom 20. Februar 2002 - 1 D 19.01 -, juris 29; Urteil vom 26. September 2000 - 1 D 66.99 -, juris 64.
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - 11 A 10222/11
Ruhegehalt wegen Bestechlichkeit aberkannt
Dabei hat er nicht nur Sachzuwendungen von erheblichen Wert entgegengenommen, sondern auch bares Geld in beträchtlicher Höhe (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 27. November 1996 - 1 D 28/95 - juris, Rn. 33; Urteil vom 26. September 2000 - 1 D 66/99 - juris, Rn. 66).Das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Integrität trägt entscheidend zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2000 - 1 D 66/99 - juris, Rn. 64).
- VG Meiningen, 30.09.2003 - 6 D 60002/03
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Bürgermeister; …
Dies kann im Interesse einer geordneten und sachlich orientierten Verwaltung und im Interesse des allgemeinen Rechtsstaatsbewusstseins zum demokratischen Gemeinwesen nicht hingenommen werden (BVerwG, U. v. 26.09.2000, 1 D 66/99; U. v. 20.02.2002, 1 D 19/01, Dok.Ber.er bares Geld genommen oder sogar gefordert hat und durchgreifende Milderungsgründe fehlen (BVerwG, U. v. 26.09.2000, 1 D 66/99).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2022 - 31 A 3030/21
Entfernung eines Bamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Arbeitszeitverstößen und …
Rn. 108 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2000 - 1 D 66.99 -, juris Rn. 66 m.w.N.
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