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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 68.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14677
BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 68.94 (https://dejure.org/1995,14677)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 1 D 68.94 (https://dejure.org/1995,14677)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 1 D 68.94 (https://dejure.org/1995,14677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen einer Entnahme von Geld aus einer dienstlich anvertrauten Wechselgeldkasse für private Zwecke - Anwendbarkeit der Regelrechtsprechung für die Beurteilung von Zugriffen auf amtlich anvertrautes bzw. zugängliches Geld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 22.88

    Beamtenrecht - Gehaltsabhebung - Verbotswidrige Auszahlung - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 68.94
    Das Fehlverhalten der Beamtin ist als eigennütziger Verstoß gegen Kassenvorschriften zu qualifizieren (vgl. Urteil vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 D 149.84 -, s. auch Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - ).

    In ähnlich gelagerten Fällen wie hier - Entnahme eines Geldbetrages gegen Einlage eines eigenen gedeckten Gehaltsschecks bzw. in der irrigen Annahme, der Scheck sei gedeckt - hat der Senat den Verstoß gegen die Kassenvorschriften mit einer Gehaltskürzung geahndet (s. Urteil vom 26. Juni 1985, a.a.O., Urteil vom 7. Dezember 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 149.84

    Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Postbeamten als Dienstpflichtverstoß …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 68.94
    Das Fehlverhalten der Beamtin ist als eigennütziger Verstoß gegen Kassenvorschriften zu qualifizieren (vgl. Urteil vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 D 149.84 -, s. auch Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - ).

    In ähnlich gelagerten Fällen wie hier - Entnahme eines Geldbetrages gegen Einlage eines eigenen gedeckten Gehaltsschecks bzw. in der irrigen Annahme, der Scheck sei gedeckt - hat der Senat den Verstoß gegen die Kassenvorschriften mit einer Gehaltskürzung geahndet (s. Urteil vom 26. Juni 1985, a.a.O., Urteil vom 7. Dezember 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 25.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 68.94
    Diese Rechtsprechung betrifft Fälle der Scheckeinlösung, in denen ein Beamter an dem von ihm selbst verwalteten Schalter einen ungedeckten Scheck einlöst und damit den Kassenbestand wertmäßig mindert, ohne befugt zu sein, selbst gegen Hingabe gedeckter Schecks der eigenen Kasse Geld zu entnehmen (vgl. u.a. Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 25.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …

    Rn. 69 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2006 (…a.a.O.) in dem Rechtsschutzverfahren des Beamten als Antragsteller gegen Maßnahmen gemäß §§ 91, 92 BDO unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung zur Ersteinstufung von schuldhaft eigennützigen Verstößen gegen Kassenvorschriften (z.B. Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 D 68.94 - juris) ausgeführt hat, bestimmt sich bei solchen Pflichtverletzungen die angemessene Disziplinarmaßnahme nach den Umständen des Einzelfalls; je nach dem ist eine Gehaltskürzung, Degradierung oder Entfernung aus dem Dienst auszusprechen.
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 4.96

    Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten wegen einer Dienstpflichtverletzung - …

    Denn eine wertmäßige Minderung des Kassenbestandes tritt in einem solchen Fall nicht ein (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 D 68.94 - mit weiteren Nachweisen).

    Denn dieser Umstand machte die Schecks nicht wertlos und änderte nichts daran, daß sie weiterhin im Bestand der Kasse blieben (vgl. Urteil vom 23. August 1988 - BVerwG 1 D 16.88 - <BVerwGE 86, 51 = BVerwG Dok Ber B 1988, 287 = DÖV 1989, 122 - DVBl 1989, 196 = ZBR 190, 88>; Urteil vom 12. Dezember 1995, a.a.O.).

    Das Fehlverhalten des Beamten ist als eigennütziger Verstoß gegen Kassenvorschriften zu qualifizieren (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1995 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    In ähnlich gelagerten Fällen wie hier - Entnahme von Geldbeträgen gegen Einlage eigener gedeckter Schecks bzw. in der irrigen Annahme, die Schecks seien gedeckt - hat der Senat den Verstoß gegen die Kassenvorschriften mit einer Gehaltskürzung geahndet (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1995 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 24.10.2006 - 1 DB 6.06

    Postbeamter des mittleren Dienstes; förmliches Disziplinarverfahren; Einbehaltung …

    Bei ordnungsgemäßer Anschuldigung könnten sich im Anschuldigungspunkt 1 möglicherweise aber schuldhaft eigennützige Verstöße gegen Kassenvorschriften nachweisen lassen (§ 54 Satz 2, § 55 Satz 2 BBG), die - für sich gesehen - je nach den Umständen des Einzelfalls mit einer Gehaltskürzung, Degradierung oder Entfernung aus dem Dienst zu ahnden wären (vgl. dazu z.B. Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 D 68.94 - m.w.N.).
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