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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7097
BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99 (https://dejure.org/2001,7097)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2001 - 1 D 69.99 (https://dejure.org/2001,7097)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 1 D 69.99 (https://dejure.org/2001,7097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das materielle Beamtendisziplinarrecht - Rechte und Pflichten eines Postbetriebsassistenten a.D. - Milderungsgrund der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung angenommen - Erfordernis der Freiwilligkeit der Wiedergutmachung - Berücksichtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten; Einbehalten von Nachentgelten; Milderungsgrund der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung angenommen; Milderungsgrund findet auch bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 774 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Beurteilung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wieder gutmacht (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 - BVerwGE 103, 93 m.w.N.; Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 12 m.w.N.).

    Der Milderungsgrund findet auch dann Anwendung, wenn bis zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat eine vollständige Wiedergutmachung des Schadens nicht erfolgt ist, der Beamte jedoch hiervon aus nachvollziehbaren Gründen ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O.).

    Entscheidend dafür, dass in den Fällen der Wiedergutmachung des Schadens noch ein Rest an Vertrauen in den Beamten gesetzt werden kann, ist die von ihm offenbarte innere Einstellung; sie muss erkennen lassen, dass er nicht durch die Entwicklung zum Ausgleich des Schadens gezwungen worden ist (vgl. Urteil vom 28. Mai 1997, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Der Ruhestandsbeamte hat den Schaden, der durch das vorübergehende Einbehalten der von ihm von den Postkunden eingezogenen Gelder entstanden ist, überwiegend vor der ihm bekannten (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 ) Entdeckung des Fehlverhaltens durch Ablieferung der Beträge wieder gutgemacht.

    Es muss vielmehr die konkrete Möglichkeit der Aufdeckung des Fehlverhaltens oder deren Folgen bestehen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1999 - BVerwG 1 D 37.98 - Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O., ).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Voraussetzung zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - BVerwGE 113, 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Dies ergibt sich insbesondere aus der in § 117 Abs. 7 erste Alternative BDO zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers (Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 -).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93

    Rechtsfolgen einer vorübergehenden Verwendung eingezahlter Postspareinlagen für …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Beurteilung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wieder gutmacht (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 - BVerwGE 103, 93 m.w.N.; Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen - …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Indem der Senat mit Blick auf das Merkmal der Freiwilligkeit auch die psychische Lage des Ruhestandsbeamten berücksichtigt, setzt er sich nicht in Widerspruch zu seiner ständigen Rechtsprechung, dass bei Zugriffsdelikten selbst eine eingeschränkte Schuldfähigkeit im Sinne von § 20 StGB nicht zu einer Milderung führt (vgl. z.B. Urteil vom 15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97

    Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Es genügt, wenn es zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam, was schon in den Fällen einer Zurechtweisung oder Ermahnung im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO der Fall ist (vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 103.97

    Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung und zu achtungswürdigem und …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Ist das der Fall, steht der Anwendung des Milderungsgrundes grundsätzlich nichts entgegen (vgl. Urteil vom 10. November 1998 - BVerwG 1 D 103.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 1 D 32.78
    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    Bei einem Ruhestandsbeamten ist dann regelmäßig die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 5. September 1979 - BVerwG 1 D 32.78 - BVerwGE 63, 262 ).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten - …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99
    In einem solchen Fall besteht die Vermutung, dass der Beamte damit rechnet, seine Tätigkeit werde insgesamt einer Überprüfung unterzogen, und dass er deshalb annimmt, es bestehe die konkrete Möglichkeit der Entdeckung weiterer Verfehlungen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 37.98
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Rn. 33 Der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung des Fehlverhaltens oder der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung durch einen bisher unbescholtenen Beamten (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2001 - 1 D 69.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 25 S. 14 m.w.N.) scheidet ebenfalls aus.
  • VG Lüneburg, 29.10.2019 - 10 A 1/19

    Finanzbeamter; freiwillige Offenbarung vor Tatendeckung; innerdienstliches …

    Lediglich die bloß abstrakte Möglichkeit, der Schaden oder die Tat werde alsbald dem Dienstherrn offenbar werden, reicht hingegen nicht aus, den Entschluss zur Wiedergutmachung des Schadens oder zur Offenbarung der Tat als unfreiwillig erscheinen zu lassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.10.1994 - 1 D 31.94 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 7.2.2001 - 1 D 69.99 -, juris Rn. 14).

    Steht aufgrund nachvollziehbarer, glaubhafter und überzeugender Erklärungen des Beamten fest, dass er trotz einer bereits erfolgten Aufdeckung von Fehlverhalten nicht die Vorstellung hatte, es bestehe die konkrete Möglichkeit der Aufdeckung weiterer einschlägiger Pflichtwidrigkeiten, kann die hier in Rede stehende Vermutung ausnahmsweise als widerlegt angesehen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.2001 - 1 D 69.99 -, juris Rn. 14).

    Es genügt, wenn es zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam, was schon in den Fällen einer Zurechtweisung oder Ermahnung im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO (a.F.) der Fall ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.2001 - 1 D 69/99 -, juris Rn. 19;… Urt. v. 30.9.1998 - 1 D 84.97 -, juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr …

    Rn. 174 vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 2001 - 1 D 69.99 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 25, vom 10. November 1998 - 1 D 103.97 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 19, vom 28. Mai 1997 - 1 D 74.96 -, NVwZ-RR 1998, 506, und vom 16. März 1994 - 1 D 17.93 -, BVerwGE 103, 93,.
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