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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.1980 - 1 D 7.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1541
BVerwG, 26.02.1980 - 1 D 7.79 (https://dejure.org/1980,1541)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1980 - 1 D 7.79 (https://dejure.org/1980,1541)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1980 - 1 D 7.79 (https://dejure.org/1980,1541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Mitteilung der Einleitungsbehörde - Dienstpflichtverletzung - Zeitablauf - Förmliches Disziplinarverfahren - Umzugskostenbetrug - Sichtvermerken eines Konsularbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 334
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.1976 - 1 D 72.75

    Umfang einer Degradierung - Amt mit geringerem Endgrundgehalt - Rücknahme einer …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 D 7.79
    Die disziplinar nicht gebotene weitere Zurückstufung kann nicht ausschließlich deshalb ausgesprochen werden, weil die Dienstbehörde es unterlassen hat, wegen desselben Sachverhalts die nach der Tat wirksam gewordene Beförderung des Beamten nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG zurückzunehmen (BVerwGE 53, 166).
  • BVerwG, 28.10.1971 - II D 24.71
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 D 7.79
    Solange Dienstpflichtverletzungen noch verfolgbar sind (§ 4 BDO), kann ein Beamter nicht darauf vertrauen, daß die Unterlassung der Disziplinarverfolgung durch seine Dienstvorgesetzten von der übergeordneten Behörde oder vom Bundesdisziplinaranwalt hingenommen wird (BVerwGE 43, 273 [275]).
  • VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15

    Dienstentfernung Lehrer

    Keinesfalls durfte der Beklagte davon ausgehen, dass sein Fehlverhalten keinerlei Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn hat, denn grundsätzlich darf der Beamte so lange, wie die Dienstpflichtverletzung nach § 12 LDG noch verfolgbar ist, nicht darauf vertrauen, dass die Disziplinarverfolgung unterbleibt (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980, 1 D 7/79 - juris -).
  • VG Berlin, 26.11.2014 - 80 K 8.13

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Untreuehandlungen eines Amtsbetreuers

    Ein Beamter kann, solange seine Dienstpflichtverletzungen nach § 15 DiszG verfolgbar sind, nicht darauf vertrauen, dass die Unterlassung der Disziplinarverfolgung von der übergeordneten Behörde hingenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 D 7/79 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen - …

    Im Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 D 7.79 - (BVerwGE 63, 334, 336) [BVerwG 26.02.1980 - 1 D 7/79] hat der (Beamten-)Disziplinarsenat dazu unter Hinweis auf § 67 Abs. 2 und 3 BDO dargelegt: "Diese gesetzlichen Rechte können ihm nicht durch eine mündliche Äußerung eines Referenten oder Sachbearbeiters der Einleitungsbehörde genommen werden.
  • BVerwG, 05.05.1993 - 2 WD 1.93

    Disziplinargerichtliches Verfahren - Zuständigkeit zur Einleitung - …

    Deshalb konnte durch den Wehrdisziplinaranwalt kein zu berücksichtigender Vertrauenstatbestand geschaffen werden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - ; ferner Urteil des (Beamten-)Disziplinarsenats vom 26. Februar 1980 - 1 D 7.79 - <BVerwGE 63, 334 [336]>).
  • BVerwG, 22.09.1982 - 1 D 103.81
    Sonst ist je nach den Umständen des Einzelfalles auf Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (vgl. Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 D 7.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 136 = BVerwGE 63, 334]; Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 1 D 9.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 161]) oder auf Gehaltskürzung (vgl. Urteil vom 12. Mai 1981 - BVerwG 1 D 6.80 - [BVerwG Dok.Ber B 1981, 220]; Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 D 15.81 -) erkannt worden.
  • BVerwG, 10.02.1987 - 1 D 7.86

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten

    Zwar weist der Verteidiger zutreffend darauf hin, daß Betrug zum Nachteil des Dienstherrn oder Untreue nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht regelmäßig zur disziplinaren Höchstmaßnahme führt, sondern daß im Hinblick auf die denkbare Variationsbreite derartiger Verfehlungen die Disziplinarmaßnahme je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu bemessen ist (BVerwGE 53, 75 [BVerwG 14.10.1975 - I D 36/75]; 63, 334 [BVerwG 07.02.1980 - 2 WD 67/79]; zuletzt Urteile vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 D 63.86 und 88.86 -).
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