Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Relevanz eines Ansichbringens von eigens bestellten Nachnahmesendungen ohne Entrichtung des Nachnahmebetrages durch einen Betriebsleiter der Deutschen Bundespost - Vergleichbarkeit mit einem Zugriff auf amtlich anvertrautes oder dienstlich sonst ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 09.06.1983 - X VL 44/83
- BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68
Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Verdacht …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83
Maßgebend ist vielmehr, ob der Sache nach Beziehungen zum Dienst gegeben sind, ob insbesondere gegen Vorschriften verstoßen worden ist, die den dienstlichen Pflichtenkreis regeln (Urteile vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 -; vom 18. März 1982 - BVerwG 1 D 29.81 - ; BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]). - BVerwG, 12.10.1983 - 1 D 83.82
Erweiterte Besetzung des Gerichts - Überwachung von Fernsprechanschlüssen - …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83
Maßgebend ist vielmehr, ob der Sache nach Beziehungen zum Dienst gegeben sind, ob insbesondere gegen Vorschriften verstoßen worden ist, die den dienstlichen Pflichtenkreis regeln (Urteile vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 -; vom 18. März 1982 - BVerwG 1 D 29.81 - ; BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]). - BVerwG, 18.03.1982 - 1 D 29.81
Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83
Maßgebend ist vielmehr, ob der Sache nach Beziehungen zum Dienst gegeben sind, ob insbesondere gegen Vorschriften verstoßen worden ist, die den dienstlichen Pflichtenkreis regeln (Urteile vom 12. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 83.82 -; vom 18. März 1982 - BVerwG 1 D 29.81 - ; BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]).
- BVerwG, 18.11.1980 - 1 D 125.79
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund Verletzung der Pflichten des …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83
Zwar steht der Bindungswirkung dieses Urteils nicht schon die Tatsache entgegen, daß es selbst zur Tat- und Schuldfrage keine in sich schlüssigen Ausführungen enthält; denn an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO nehmen grundsätzlich auch Strafurteile teil, die gemäß § 267 Abs. 4 der Strafprozeßordnung (StPO) in abgekürzter Fassung abgesetzt sind und zur Begründung daher unter Umständen - wie auch hier - lediglich auf die zugelassene Anklage verweisen (…Claussen/Janzen BDO 4. Auflage § 18 Rz. 3 a m.w.N.; Urteil vom 18. November 1980 - BVerwG 1 D 125.79 -). - BVerwG, 23.06.1981 - 1 D 56.80
Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Dienstherrn - Erwecken des Verdachts der …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83
Er hat für die Wahl der ihm geboten erscheinenden Disziplinarmaßnahme nach der Persönlichkeit des Beamten und den Umständen des Einzelfalls vielmehr alle ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zu erwägen (Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 D 56.80 - ; Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 D 114.81 - ). - BVerwG, 17.08.1982 - 1 D 114.81
Verurteilung eines Beamten zu einer Geldstrafe wegen fortgesetzten Betruges in …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83
Er hat für die Wahl der ihm geboten erscheinenden Disziplinarmaßnahme nach der Persönlichkeit des Beamten und den Umständen des Einzelfalls vielmehr alle ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zu erwägen (Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 D 56.80 - ; Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 D 114.81 - ).
- BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98
Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug - …
Entscheidend für die Bindungswirkung ist außerdem, daß der in Bezug genommene Anklagesatz ausreichende und widerspruchsfreie Feststellungen enthält, die den Urteilsspruch tragen (Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -). - BVerwG, 22.06.1993 - 1 D 76.92
Beamter - Post - Nachnahmesendung - Dienstvergehen - Unterschlagung - Entfernung …
Er hat für die Wahl der ihm geboten erscheinenden Disziplinarmaßnahme vielmehr nach der Persönlichkeit des Beamten und den Umständen des Einzelfalls alle ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zu erwägen (vgl. Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -, Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 D 114.81 - , Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 D 56.80 - ).Bei der disziplinaren Einstufung eines solchen Dienstvergenens orientiert sich der Senat an den von ihm aufgestellten Rechtsprechungsgrundsätzen zum betrügerischen Verhalten gegenüber dem Dienstherrn (vgl. u.a. Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -).
- BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 41.97
Betrügerisches Verhalten gegenüber dem Dienstherrn
Bei der disziplinarischen Einstufung eines derartigen Dienstvergehens orientiert sich der Senat an den Rechtsprechungsgrundsätzen zum betrügerischen Verhalten gegenüber dem Dienstherrn (vgl. u.a. Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -).Auf eine Dienstgradherabsetzung hat der Senat dagegen in dem Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 - erkannt.
- BVerwG, 11.12.1996 - 1 D 56.95
Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 - Urteil vom 5. September 1990 - BVerwG 1 D 78.89 - (BVerwG DokBer B 1990, 315)) nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind und nur auf die zugelassene Anklage verweisen. - BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91
Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht
Dies steht der Annahme einer Bindungswirkung indessen nicht entgegen, wenn die Gründe - wie im vorliegenden Fall - ausreichende und widerspruchsfreie Feststellungen enthalten (st.Rspr., z.B. Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 - Urteil vom 5. September 1990 - BVerwG 1 D 78.89 - ). - BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
Dienstvergehen eines Ruhestandsbeamten in Gestalt einer Veruntreuung von Geldern …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 56.95 -54 Satz 3 BBG Nr. 11> m.w.N.) nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind und zur Begründung - wie hier - lediglich auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO verweisen (vgl. dazu unter anderem Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -), in dem insgesamt ein vorsätzliches Vergehen des Ruhestandsbeamten gemäß § 246 Abs. 1 2. Alternative, § 259 Abs. 1, § 263 Abs. 1, § 53 StGB zugrunde gelegt worden ist. - BVerwG, 03.11.1993 - 1 D 68.92 Unter Bezugnahme auf die zugelassene Anklage ergibt sich aus der Verurteilung des Beamten schlüssig, daß das Strafgericht von seiner Schuldfähigkeit ausgegangen ist (vgl. hierzu auch Urteil vom 6. Juni 1984 - BVerwG 1 D 73.83 -).
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