Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1988 - 1 D 76.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aberkennung des Ruhegehaltes als Disziplinarmaßnahme - Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit im Disziplinarverfahren - Reichweite des "Amtes" im Sinne des § 70 Bundesbeamtengesetzes (BBG) - Verbotene Geschenkannahme als Dienstvergehen - Vertrauensunwürdigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.04.1986 - XVI VL 14/86
- BVerwG, 20.09.1988 - 1 D 76.86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.04.1986 - 1 D 145.85
Bindung der Disziplinargerichte an tatsächliche Feststellungen in …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 1 D 76.86
Während bei der Bestechung die angesonnene Amtshandlung hinreichend konkretisiert oder konkretisierbar sein und in einem funktionalen und nicht nur kausalen Zusammenhang mit dem Amt stehen, d.h. in den Kreis der dem Beamten an sich übertragenen Obliegenheiten fallen muß oder von ihm nur vermöge seiner amtlichen Stellung vorgenommen werden kann, setzt der Begriff der Amtsbezogenheit im Sinne des Bundesbeamtengesetzes den Zusammenhang mit einer solchermaßen konkretisiert vorgestellten Amtshandlung nicht voraus (vgl. Urteil vom 8. April 1986 - BVerwG 1 D 145.85 - und Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 7.87 -). - BVerwG, 09.03.1988 - 1 D 74.87
Nichteinhaltung des für die Abnahme von Bauleistungen vorgeschriebenen …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 1 D 76.86
Ein solcher Beamter macht sich in jedem Fall vertrauensunwürdig, und das schließt die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses aus (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 74.87 -). - BVerwG, 25.08.1987 - 1 D 7.87
Einleitung eines Disziplinarverfahrens
Auszug aus BVerwG, 20.09.1988 - 1 D 76.86
Während bei der Bestechung die angesonnene Amtshandlung hinreichend konkretisiert oder konkretisierbar sein und in einem funktionalen und nicht nur kausalen Zusammenhang mit dem Amt stehen, d.h. in den Kreis der dem Beamten an sich übertragenen Obliegenheiten fallen muß oder von ihm nur vermöge seiner amtlichen Stellung vorgenommen werden kann, setzt der Begriff der Amtsbezogenheit im Sinne des Bundesbeamtengesetzes den Zusammenhang mit einer solchermaßen konkretisiert vorgestellten Amtshandlung nicht voraus (vgl. Urteil vom 8. April 1986 - BVerwG 1 D 145.85 - und Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 7.87 -).
- BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 20.98
Unerlaubte Belohnungsannahme (§ 70 BBG) - Disziplinarmaß: Entfernung aus dem …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats geht der Begriff der Amtsbezogenheit über den Bereich der Diensthandlungen im Sinne der §§ 331 und 332 StGB hinaus (z.B. Urteil vom 21. September 1988 - BVerwG 1 D 140.87 - <BVerwGE 86, 74 = DÖD 1989, 261 = ZBR 1990, 89 [BVerwG 21.09.1988 - 1 D 140/87]>; Urteil vom 20. September 1988 - BVerwG 1 D 76.86 - Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 D 63.96 -).Eine Amtsbezogenheit im Sinne des § 70 Satz 1 BBG setzt nicht voraus, daß das Tätigwerden, für das der Beamte Zuwendungen annimmt, eine Diensthandlung im Rahmen der ihm übertragenen Obliegenheiten darstellt (…Urteil vom 21. September 1988, a.a.O.; Urteil vom 20. September 1988, a.a.O.).
- BVerwG, 27.01.1998 - 1 D 63.96
Weitergabe von Informationen, die der Amtsverschwiegenheit unterlagen gegen …
Für die Amtsbezogenheit würde auch eine nur mittelbare Beziehung zum Amt ausreichen (vgl. Urteil vom 20. September 1988 - BVerwG 1 D 76.86 -).
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