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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27722
BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05 (https://dejure.org/2006,27722)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2006 - 1 D 8.05 (https://dejure.org/2006,27722)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2006 - 1 D 8.05 (https://dejure.org/2006,27722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Postdirektor a. D.; Dienstreisekostenabrechnungsbetrug in 14 Fällen; Gesamtschaden: 5 501 DM; Disziplinarmaß: Kürzung der Ruhestandsbezüge (ein Zehntel auf die Dauer von zweieinhalb Jahren).

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Satz 2 und 3, § 55 Satz 2, § 77 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
    Allerdings finden auf so genannte Altfälle - wie hier - ausnahmsweise auch Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes Anwendung, wenn und soweit diese den beschuldigten Beamten materiellrechtlich besser stellen (vgl. Urteil vom 8. September 2004 - BVerwG 1 D 18.03 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 7 = NVwZ-RR 2006, 45).

    Der Ausspruch dieser Maßnahme, der auf § 11 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 BDG beruht (vgl. zur Anwendung des § 8 Abs. 1 Satz 1 BDG auf Altfälle wegen materiellrechtlicher Besserstellung, Urteil vom 8. September 2004 a.a.O.), ist hier - gemessen an der Höchstlaufzeit einer Ruhegehaltskürzung von drei Jahren - erforderlich, aber auch ausreichend.

  • BVerwG, 04.05.2006 - 1 D 13.05

    Technischer Fernmeldeobersekretär; Abordnung in die neuen Bundesländer; Vorlage …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
    Rn. 85 Welche Maßnahme angemessen ist, richtet sich nach der Schwere des Dienstvergehens, des Persönlichkeitsbildes des Beamten sowie der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 1 D 13.05 - juris Rn. 28).

    Aus der Senatsrechtsprechung lässt sich der Grundsatz ableiten, dass bei einem Gesamtschaden von über 10 000 DM bzw. 5 000 EUR die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt sein kann (vgl. Urteil vom 4. Mai 2006 - 1 D 13.05 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
    Bei Beamten des höheren Dienstes, wie im vorliegenden Fall, wird die Quote regelmäßig auf ein Zehntel festgesetzt (Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 29.00 - BVerwGE 114, 88).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
    Rn. 83 Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. auch nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes am 1. Januar 2002 nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - NVwZ 2002, 1515).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98

    Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
    Rn. 88 Bei der Bemessung der Ruhegehaltskürzung ist schließlich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte im Vergleich zu Maßnahmen gegen Beamte im aktiven Dienst wegen eines verminderten Pflichtenmahnungsbedürfnisses eine geminderte Funktion haben und demgemäß geringer ausfallen können (vgl. z.B. Urteile vom 26. Mai 1993 - BVerwG 1 D 54.92 - und vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 -).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 1 D 54.92

    Schrankenwärterverfehlung durch Öffnen der Bahnschranken trotz Herannahens eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 D 8.05
    Rn. 88 Bei der Bemessung der Ruhegehaltskürzung ist schließlich dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte im Vergleich zu Maßnahmen gegen Beamte im aktiven Dienst wegen eines verminderten Pflichtenmahnungsbedürfnisses eine geminderte Funktion haben und demgemäß geringer ausfallen können (vgl. z.B. Urteile vom 26. Mai 1993 - BVerwG 1 D 54.92 - und vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 -).
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101

    Beihilfebetrug; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Das Eigengewicht der Tat ist z.B. dann besonders hoch, wenn sie mit besonderer krimineller Intensität begangen wurde, wenn die betrügerischer Machenschaften einen großen Umfang aufwiesen oder sie sich über lange Zeit hinweg erstreckten, wenn erhebliche eigennützige Motive vorlagen oder der Beamte seine dienstliche Stellung bzw. dienstlich erworbene Kenntnisse missbräuchlich ausgenutzt hat (…vgl. auch dazu BVerwG vom 5.5.1993, a.a.O.;… vom 22.2.2005, a.a.O.; ähnlich BVerwG vom 20.9.2006 Az. 1 D 8.05, Juris, RdNr. 86).

    In Fällen des innerdienstlichen Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn ist der Beamte in der Regel aus dem Dienst zu entfernen, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren (BVerwG vom 4.5.2006 Az. 1 D 13.05, Juris, RdNr. 29; vom 20.9.2006, a.a.O.).

    Je gravierender die Erschwerungsgründe in ihrer Gesamtheit zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, um davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zum Beamten vorhanden ist (…BVerwG vom 4.5.2006, a.a.O.; vom 20.9.2006, a.a.O.).

    Rn. 100 1. a) Bereits bei einem Gesamtschaden von über 10.000,-- DM bzw. 5.000,-- EUR kann die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt sein, ohne dass weitere Erschwerungsgründe hinzutreten müssen (…BVerwG vom 4.5.2006, a.a.O.; vom 20.9.2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - 3d A 1161/11

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden …

    Rn. 194 Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 2006 -, 1 D 8.05 -, juris Rdn. 86, vom 30. November 2006 - 1 D 6.05 -, juris Rdn. 61, und vom 4. Mai 2006 - 1 D 13.05 -, juris Rdn. 29; Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 2 B 64.11 -, juris Rdn. 12, und vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 - juris Rdn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2023 - 31 A 3005/19
    Rn. 167 Vgl. für innerdienstlich begangene Zugriffsdelikte: BVerwG, Urteile vom 20.09.2006 -, 1 D 8.05 -, juris Rn. 86, vom 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, juris Rn. 61, vom 04.05.2006 - 1 D 13.05 -, juris Rn. 29; Beschlüsse vom 20.12.2011 - 2 B 64.11 -, juris Rn. 12, und vom 10.09.2010 - 2 B 97.09 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 24.02.2016 - 3d A 1608/11.O -, juris Rn. 199; für außerdienstlich begangene Zugriffsdelikte vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 D 36.97 - , juris Rn. 17 ff. und Beschluss vom 10. T. 2010 - 2 B 97.09 - juris, Rn. 8.
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